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Wikula : customizing
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Customizing ist die amerikanische Bezeichnung für individuelle Umbauten am Motorrad (von to customize = anpassen). Der Begriff wurde im Zusammenhang mit Harley-Davidson bzw. Chopper Motorrädern geboren, wo es häufiges Anliegen der Besitzer ist, dass sich ihr Motorrad von der Allgemeinheit - insbesondere vom Aussehen der Serienmodelle - unterscheidet. Das Standardmotorrad wird den unterschiedlichsten Veränderungen unterworfen, wie z.B. anderer Tank, geänderte Sitzbank, Lenker, Fußrasten, etc.
Heutzutage wird auch der Bereich des Spezialbaus als Customizing bezeichnet. Dabei wird das Motorrad komplett nach Kundenwunsch und technisch Machbarem aufgebaut. Typisch dafür sind auch die so genannten Streetfighter-Umbauten.
Für das dabei verwendete Zubehör gibt es im Idealfall eine Teilegenehmigung. Dies kann sein eine ABE (Änderungsabnahme kann erforderlich sein), eine EG-Typgenehmigung (E-Zeichen, keine Abnahme erforderlich) oder ein Teilegutachten (Änderungsabnahme immer erforderlich). Je nach Art des Umbaus kann eine sofortige Übernahme der Änderung in Fahrzeugschein und -Brief notwendig sein. Details können der Teilegenehmigung entnommen werden. Liegt keine solche Genehmigung vor, dann bleibt nur die Möglichkeit, die Teile beim TÜV per Einzelabnahme begutachten zu lassen. Ein Eintrag in Fahrzeugschein und -Brief ist hierbei immer erforderlich. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vorher schon mal beim TÜV nachzufragen, ob der Umbau genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfähig ist.
Heutzutage wird auch der Bereich des Spezialbaus als Customizing bezeichnet. Dabei wird das Motorrad komplett nach Kundenwunsch und technisch Machbarem aufgebaut. Typisch dafür sind auch die so genannten Streetfighter-Umbauten.
Für das dabei verwendete Zubehör gibt es im Idealfall eine Teilegenehmigung. Dies kann sein eine ABE (Änderungsabnahme kann erforderlich sein), eine EG-Typgenehmigung (E-Zeichen, keine Abnahme erforderlich) oder ein Teilegutachten (Änderungsabnahme immer erforderlich). Je nach Art des Umbaus kann eine sofortige Übernahme der Änderung in Fahrzeugschein und -Brief notwendig sein. Details können der Teilegenehmigung entnommen werden. Liegt keine solche Genehmigung vor, dann bleibt nur die Möglichkeit, die Teile beim TÜV per Einzelabnahme begutachten zu lassen. Ein Eintrag in Fahrzeugschein und -Brief ist hierbei immer erforderlich. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vorher schon mal beim TÜV nachzufragen, ob der Umbau genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfähig ist.