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Ersteller:


quan
2008-11-14 16:18:48

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quan
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Seitenhistorie

Motorradführerschein


In Deutschland wird ein Stufenführerschein für Motorräder angeboten; der allerdings mit einer Ausnahme versehen ist. Ältere Autoführerschein-Besitzer können einen Direkt Einstieg machen und sind dann gleich in der großen Führerscheinklasse fahrberechtigt. Für Personen unter 18 Jahren gibt es ergänzend die kleinen Moped-Scheine für Fahrzeuge bis 125cm³. Diese sind jedoch nicht als Motorrad anzusehen.

Dieses sind die möglichen Führerscheinklassen:

A25 direkt = Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

A = Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

A1 = Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm² und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: a) 80 km/h für 16-17jährige und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
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