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Ich brauch mal Eure Hilfe - Wasserschaden  Unten

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  • Moin,

    da hier, und nur hier, das geballte Wissen vorhanden ist, stell ich Euch mal ein paar Fragen
    Sachverhalt:
    Ein anderer Mieter hat in seinem Keller mit einem losen Schlauch zur Waschmaschine den gesamten Keller geflutet (etwa 15cm Wasserhöhe auf knapp 100qm). Natürlich mag das Wasser auch mich und meinen Keller und hat für einen netten Schaden gesorgt.

    Nun die Fragen:

    Wer kommt für den Schaden auf? Ich hab keine Hausratversicherung (dumm gelaufen?)
    Wer muss das Wasser rausschaffen. Gestern war ich noch so blöd. Heute ist Wasser aus dem Fundament nachgelaufen und mein Rücken sagt: Feierabend! Es steht wieder der halbe Keller unter Wasser.
    Darf ich die Sachen wegwerfen, wenn ich sie vorher fotografiere? Ich weiß nicht mehr wo die Sachen lassen soll. Alles ist triefend nass.
    Zahlt die Versicherung (welche auch immmer) Neuwert oder Zeitwert? Belege hab ich eh nicht mehr... und beim Zeitwert kann ich das Meiste eh vergessen. Dann gute Nacht.

    Fragen über Fragen...
    Nun seit Ihr dran.

    Wer will kann natürlich gerne zum Wassertreten vorbeikommen und dem Verursacher mal tief in die Augen schauen Er meint nämlich. er hat keine Schuld, weil vor über einem Jahr eine Wasseruhr eingebaut wurde und sich deswegen nun die Schelle gelöst hat. (Man geht ja auch aus dem Haus, wenn die Waschmaschine läuft...)

    P.S. Ja! ich hab nen Lauf und ziehe Schei... im Augenblick magisch an. Kommentare dazu könnt Ihr Euch sparen

    Vielen Dank im Voraus

    Anja

    --
    Schluß mit niedlich
    http://photos.erdbeerlounge.de/images/bookmarks/1/1/2/11268/AICS/fs/80/80/Totenkoepfe-mit-Zoepfen_11268.jpg
    Ich bin nicht anstrengend, ich bin eine Herausforderung.
  • -Was sagt der Vermieter/ Hauseigentümer zu dem Vorfall?

    Hört sich aus meiner Sicht nach Haftpflichtschaden an. Bin aber kein Fachmann!



    Bearbeitet von derUlle am 09. Feb 2012 - 11:58 Uhr.

    --
    sacht...
    derUlle

    Man sollte sich die Gelassenheit und Nervenstärke eines Stuhles zulegen - der muß mit auch jedem Arsch klar kommen!
  • Quote

    Wer kommt für den Schaden auf?


    Der andere Mieter hat (hoffentlich) eine Haftpflichtversicherung.
    Sollte er der Meinung sein, jemand anderes sei schuld, kann er ja dort Regress nehmen.
    Schaden so gut wie möglich unter Zeugen dokumentieren, möglichst nix wegschmeißen.
    Evtl. Kontakt mit der Versicherung des anderen aufnehmen,
    Vermieter einschalten !!

    Gruß Thomas

    --
    Regentour gefällig ?
  • route66



    Wer kommt für den Schaden auf?



    Moin Tanja,
    ich habe ähnliches schon erlebt.
    Grundsätzlich würde ich den Vermieter informieren,da er auch weiss ob der Verursacher
    eine haftpflichtversicherung hat.Dann würde ich im Haus nach weiteren Zeugen durch
    "Briefing" ermitteln und die geschädigten Teile aufnehmen und sichern.
    Auch würde ich den Verursacher nur auf schriftlicher Art zur Schadensabgleichung
    aufordern.(mit einer Nachfrist von ca. 2 Wo.)
    Auch ein offenes Gespräch mit allen Mietern und Vermieter zu einem gemeinsamen
    Besprechungstermin ist immer von Vorteil,da dann deine Bemühungen zu 100%
    ausgeführt worden sind.

    Gruß Klaus



    Bearbeitet von Routenwolf am 09. Feb 2012 - 12:32 Uhr.

    --
    * see you on the Routen-Road *
    http://routenwolf.jimdo.com/

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/68/Dassow-Wappen.PNG
  • Quote

    Auch ein offenes Gespräch mit allen Mietern und Vermieter zu einem gemeinsamen
    Besprechungstermin ist

    Schwimmringe und Quietscheentchen nicht vergessen !!

    Nee, im Ernst: Waschmaschine ohne Überlaufsicherung (Rückschlagventil)
    ist grob fahrlässig. Der soll froh sein, wenn seine Versicherung sich das Geld
    nicht bei ihm wiederholt.
    Wäre ggf. sogar Sache des Vermieters gewesen, Euch dazu anzuhalten,
    Rückschlagventile einzusetzen.
    Mal was anderes: Eine Waschküche/Waschraum ohne Bodenabfluß ??

    Gruß Thomas

    --
    Regentour gefällig ?
  • Danke für die Antworten.

    Meinem Vermieter hab ich in etwa per email die gleichen Fragen gestellt wie Euch.
    "Zeugen" aus dem Haus kann ich vergessen. Wir sind nur drei Parteien und zwei davon sind "verschworen"*würg. Ich hab mir aber jemanden dazu geholt, der meinen Schaden und die Situation bezeugen kann und auch wird.

    Haftpflichtversicherung übernimmt wohl nur Zeitwert, Hausratversicherung aber den Neuwert. Das wäre für mich schon ein wichtiger Unterschied. Angeblich besteht eine Hausratversicherung beim vermeitlichen Verursacher. Da die lieben Leute Harz IV bekommen, dummdreist sind... (weitere Ausführungen erspare ich mir) hab ich einige Bedenken.

    Ein gemeinsames Gespäch mit Vermieter und vermeintlichem Verursacher ist noch mal ne gute Idee. Ich werde meinem Vermieter das vorschlagen. Der Mist ist ja, dass ich nicht weiß, wie ich mich verhalten muss. Ich will nicht, dass es später heißt: "Pech gehabt, Sie hätten...... machen müssen" So ein Mist! Ich dachte, ich brauche vielleicht ne Rechtsschutzversicherung wegen der Rennleitung. Jetzt wäre sie auch nicht schlecht...

    Alles Aufheben ist gut gemeint. Der ganze Kram topft und wird bestimmt bald stinken und gammeln. Ich hab keine Möglichkeit, dass alles auszubreiten, damit es trocknen kann.

    Ich war gerade im Keller. Das Wasser drückt sich weiter aus dem Fundament in meinen Keller. Mir tut so langsam alles weh und ich mag nicht mehr!

    --
    Schluß mit niedlich
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  • ducthomas

    Quote

    Auch ein offenes Gespräch mit allen Mietern und Vermieter zu einem gemeinsamen
    Besprechungstermin ist

    Schwimmringe und Quietscheentchen nicht vergessen !!

    Nee, im Ernst: Waschmaschine ohne Überlaufsicherung (Rückschlagventil)
    ist grob fahrlässig. Der soll froh sein, wenn seine Versicherung sich das Geld
    nicht bei ihm wiederholt.
    Wäre ggf. sogar Sache des Vermieters gewesen, Euch dazu anzuhalten,
    Rückschlagventile einzusetzen.
    Mal was anderes: Eine Waschküche/Waschraum ohne Bodenabfluß ??

    Gruß Thomas



    Ich bin jetzt überfragt. Ich meine, es ist die Zuleitung vom Wasserrohr zur Waschmaschine abgeflutscht. Da hätte die Sicherung auch nichts bewirkt, wenn sie erst danach kommt. Wasserhahn war ja wohl offen. Ich weiß es aber nicht.
    Wir haben keine Waschküche. Die Maschinen stehen in unseren jeweiligen Kellerräumen. Abflüsse gibt es im ganzen Keller nicht. Das ist gerade ein "Heidenspaß".
    Das Haus ist von 1932 und so sieht der Keller auch aus. Mir war das bislang egal, ich brauchte nach der Trennung schnell ne günstige Bleibe.

    --
    Schluß mit niedlich
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    Regentour gefällig ?



    Ne, hab nen Keller

    --
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  • Ich bin jetzt überfragt.

    Na eins ist doch klar,
    der Wasseranschluß ist da,aber ohne Abfluss.Der Vermieter hat eine gewisse "Sorgfallspflicht",
    da er auch das Wäschewaschen im Keller duldet.
    Grundsätzlich würde ich in diesem Fall Mieter sowie Vermieter zur Schadensabgleichung
    ansprechen und im gemeinsamen Verhandlungsgespräch aufordernt wirken.
    Sollte dieses nicht gelingen,so ist der Anspruch immer in schriftlicher Form durchzuführen
    mit der Auforderung zur Stellungnahme innerhalb 2 Wo..
    Du kannst im Stadthaus beim Mieterschutz oder Ordnungsamt kostenlose Hilfe anfordern.

    Weiteres würde ich bei einer Rechtberatung (online oder Bürgerhaus) tun.

    Gruß Klaus

    --
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  • Die Hausratversicherung des Verursachers haftet nicht für DEINE Schäden.
    Alles, was Du nicht aufheben willst, oder (wegen Gammel) kannst, genauestens
    auflisten, Bilder machen, evtl. Kaufbelege suchen.
    Putz- und Reinigungsaufwand dokumentieren (Zeitaufwand, Reinigungsmittel usw).

    Rechtsschutzvers. wäre evtl. hilfreich gewesen, da wie Du schreibst, die Herrschaften
    nicht (ausreichend) versichert sind und selbst nix haben.
    Versuche evtl. mit Deiner eigenen Hausratvers. eine deal dahingehend zu machen, daß
    die Dir Deinen Schaden ersetzt, und Du Ihnen Deine Ansprüche gegen den Verursacher
    abtrittst. Eine andere Möglichkeit wäre, mit der Haftpflichtversicherung Deines Ver-
    mieters zu verhandeln, ob die ggf. gegen Forderungsabtretung (s.o.) bereit
    sind, einzutreten.
    Ersetzt wird Dir wohl aber in der Tat nur der Zeitwert, es sei denn Du kannst
    entgangene Nutzungen geltend machen.
    Mein Rat: Wenn sich keine gütliche Einigung mit em Verursacher erzielen läßt
    (und davon ist bei der Sachlage auszugehen),
    geh zum Anwalt, laß Dich beraten und schließe' sofort eine vernünftige RSV
    ab. Die sollte man als Mieter ohnehin haben.
    Ich drück' Dir die Daumen.

    Gruß Thomas

    --
    Regentour gefällig ?

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