Motorradfahren während der Ausgangsbeschränkung?
Seit 20. März gilt die Ausgangsbeschränkung und viele Motorradfreunde sind verunsichert. Darf ich jetzt einfach Motorradfahren? Schließlich bewege ich mich ja an der frischen Luft und bin alleine unterwegs, Spazierengehen und Joggen ist ja auch erlaubt; so das Argument der Motorradfreunde.
Polizei gibt eindeutige Antwort
Die Presse hat sich bei der Polizei erkundigt und die Antwort war eindeutig: Motorradfahren zum reinen Vergnügen ist nicht erlaubt, so Pressesprecherin Caroline Hohensinn vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Wie beim Auto muss ein triftiger Grund für die Fahrt vorliegen, etwa die Fahrt zur Arbeitsstelle.
Zur Enttäuschung vieler Biker sieht die Polizei Motorradfahren eben nicht als "Sport" oder "Bewegung an der frischen Luft" an. Die Polizei kontrolliert die Ausgangsbeschränkung. Bei Verstößen ist mit saftigen Strafen zu rechnen.
bcs