Die DUH treibt jetzt die nächste Sau durchs Dorf, eine Lärmschutzplakette wollen sie einführen😮
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Da gibt es bereits Zulassungsbescheinigungen, Homologationsvorschriften, Typenplaketten am Bike, aber nicht weit am Horizont findet sich stets noch eine Organisation mit Fetisch für Kosten und Bürokratie, die mit einer weiteren Forderung um die Ecke kommt. So sollen Motorräder nur noch mit Lärm-Plakette in bestimmte Täler, Pässe oder Anwohnerstrecken einfahren dürfen. Zur Debatte stehen nicht nur einzelne Wochenend-Sperrungen, sondern ein bundesweit abgestimmtes System von Lärmschutzzonen mit Einfahrtsregeln, angelehnt an das Prinzip der Umweltzone.
Von der Beschwerde-Hotline zur politischen Forderung
Die selbst ernannten Umwelthelfer der DUH begründen dies wie folgt: „Lärmspitzen durch Motorräder und Sport-Pkw gefährden Gesundheit und Lebensqualität“.
Parallel formiert sich der Bundesverband gegen Motorradlärm, der örtliche Bürgerinitiativen bündelt und den politischen Druck erhöht. In einem Antrag an die Verkehrsministerkonferenz, der unter anderem vom Bundesverband mitgetragen wird, fordern die Initiatoren eine erneute Befassung mit dem Thema Motorradlärm und ein Nachschärfen der nationalen Regelungen. Kernelement ist eine Lärmobergreze von 80 dB(A) – gemeint ist das Standgeräusch – für Motorräder sowie strengere Kontrollen und höhere Bußgelder bei Lärmbelästigung.
Lärmschutzzonen mit Plakette nach Vorbild der Umweltzone
Auf dieser Basis wird nun ein Konzept diskutiert, das Motorradfahrer ganz konkret treffen würde: Lärmschutzzonen, in die nur Fahrzeuge mit nachweislich geringem Geräuschpegel einfahren dürfen – sichtbar gemacht durch eine Plakette am Fahrzeug, vergleichbar mit der Feinstaubplakette in Umweltzonen. Die Idee: Gemeinden und Länder sollen rechtssichere Instrumente erhalten, um besonders belastete Bereiche – Kurvenstrecken, Pässe, Ortsdurchfahrten – auf Dauer für quasi alle derzeit erhältlichen Motorräder zu sperren, was einem generellen Fahrverbot für Motorräder und nahezu aller Roller gleichkäme. Anders als temporäre Sonn- und Feiertagssperrungen würden solche Zonen dauerhaft gelten und könnten flächendeckend über Ländergrenzen hinweg eingeführt werden.