Das Gesetz gründet auf der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992. In der: Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage Auszug: Die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger geltenden technischen Anforderungen betreffen unter anderem die Reifen. Diese Anforderungen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß alle Mitgliedstaaten entweder zusätzlich zu ihrer derzeitigen Regelung oder anstelle derselben gleiche Vorschriften erlassen, vor allem um für jeden Fahrzeugtyp das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (4), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/403/EWG (5), einführen zu können. Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 Auszug: ▼B 1970L0156— DE— 12.07.2007 — 025.001— 4 (1) ABl. Nr. L 225 vom 10. 8. 1992, S. 72. — „Fahrzeug“: mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger; Alles zu finden unter: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Pflicht für Winterreifen nicht mit diesem Gesetz?
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Gelöschter Benutzer -
18. Dezember 2010 um 13:17
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Moin, ich glaube wir sind nicht mehr in der EWG (Europäische Wirtschaft Gemeinschaft) sondern in der EG (Europäische Gemeinschaft). Wenn Du es genau wissen willst ob Winterreifen ja oder nein dann schau mal auf der Seite vom ADAC nach. Gruß Horst
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Wie immer man es auch begründen, oder von wo immer man es ableiten möchte: Diese Vorschrift geht nicht. Gesetze und andere Vorschriften müssen die Lebenswirklichkeit berücksichtigen. Das ist hier einfach dadurch nicht gegeben, dass man ignoriert, dass es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unmöglich ist, dieser Vorschrift nachzukommen. Einfach, weil Industrie und Handel solche Reifen nicht anbieten. Ich würde kein Bußgeld zahlen, sondern mich anzeigen lassen, um das gerichtlich geklärt zu bekommen. Man muss bei der Einführung eines Gesetzes oder einer Gesetzesänderung Übergangsfristen gewähren, die es erlauben, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ob EWG oder EG dürfte nicht maßgebend sein. Es handelt sich um die Weiterentwicklung einer ununterbrochenen Vorschrift, ebenso wie die EG eine Weiterentwicklung der EWG darstellt.
Bearbeitet von Alabama am 18. Dez 2010 - 14:14 Uhr. -
Zitat
, ebenso wie die EG eine Weiterentwicklung der EWG darstellt.
.... und bereits zur EU = Europäischen Union weiterentwickelt wurde ... Gruß aus Oer-Besserwisserschwick und einen schönen 4. Advent Tom
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EU ist nur die internationale Bezeichnung (Übersetzung) für EG...
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nein, die internationale (d.h. englische) Bezeichnung für EG ist EC (European Community). Vor dem Vertrag von Lissabon (2009) war die EG der Hauptteil der EU (neben EURATOM und Montan-Union, sowie gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP und polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit PJZS). Seit 2009 gibt es nur noch die EU (u.a. als Rechtsnachfolgerin der EG).
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Einmal Wöchentlich Genügt ?! Da gab's gottseidank noch "EFTA" Gruß Thomas
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Nein - ich bin überhaupt nicht rechthaberisch: The European Union (EU) is a union of twenty-seven independent states based on the European Communities and founded to enhance political, economic and social co-operation. Formerly known as European Community (EC) or European Economic Community (EEC).
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Zitat von typ_x
Das Gesetz gründet auf der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992. ......
Das Gesetz gründet zwar auf dieser Richtlinie, entspricht ihr aber natürlich nicht wörtlich. Eine Winterreifenpflicht gilt bei uns ausschliesslich für Kraftfahrzeuge, nicht also für Anhänger und ausserdem gibt es Ausnahmen für schwere LKW - warum eigentlich? - und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Verpflichtung gilt auch für Motorräder, aber natürlich nur bei winterlichen Strassenverhältnissen (Schnee, Schneematsch und Eis).
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Zitat von Alabama
Ich würde kein Bußgeld zahlen, sondern mich anzeigen lassen, um das gerichtlich geklärt zu bekommen. Man muss bei der Einführung eines Gesetzes oder einer Gesetzesänderung Übergangsfristen gewähren, die es erlauben, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Problem ist ja, dass die Rennleitung Dir im Zweifelsfall nicht nur eine Anzeige verpasste, sondern Dich zwänge, das Bike stehenzulassen. Und falls Du damit erkennbar nicht einverstanden wärst und sie damit rechnen müsste, dass Du das Bike doch noch nach Hause brächtest, dann könnte sie es sogar beschlagnahmen. Ist hier bei uns im Landkreis am vergangenen Wochenende schon passiert.
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