Wird Motorradbekleidung (Jacke, Hose, Helm) nach einem Unfall voll bezahlt? Hab da mal etwas gehört, dass es so ist, weil es sich um Schutzkleidung handelt. Stimmt das? Wo kann ich etwas darüber lesen evtl. mit Aktenzeichen? :-?
Wird Motorradbekleidung nach einem Unfall voll bezahlt?
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....................wenn Du unschuldig in den Unfall verwickelst oder gar beteidig bist............................... :yes: ps. nur wegen Dir Jörg :lol: :lol: :lol:
editiert von: Bikermattie, 04.11.2009, 20:26 Uhr -
Klar war ich beteiligt... :roll: Wurde beim Überholen abgedrängt :-x Moped... Totalschaden... :teufel: Bekleidung...Hinüber :cry: Helm...Schrott :devil: Hast ne Ahnung, wo ich was über ein Gerichtsurteil nachlesen kann um zu meinem Geld zu kommen? Klar...macht auch der Anwalt...aber möchte mich halt auch bissle schlau machen. :denk: :denk: :denk:
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Hallo Jörg sieh mal beim ADAC nach hab da neulich sowas gelesen . Gruß Henning :-? :roll:
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Da gibt es keine einheitliche Regelung. Immer, wenn man es darauf ankommen lässt, kann ein anderes Urteil rauskommen; jeder Richter scheint da zu entscheiden, wie er Lust hat. Zwei Beispiele: Ein Urteil, das sagt: Voll ersetzen: OLG München, Urteil vom 23.01.2009 AZ: 10 U 4104/08 Ein Urteil, das sagt: Abzug "neu für alt" gerechtfertigt: LG Duisburg, Urteil vom 20.02.2007, AZ: 6 O 434/05 Nur ein Urteil zu zitieren (wie es häufig geschieht), ist eben nur eine Seite der Medaille. Wenn die Versicherung sich durch Zitate von Urteilen zu Deinen Gunsten nicht beeindrucken lässt und Urteile, die zu ihren Gunsten sind, zurückzitiert, bleibt Dir nichts, als es drauf ankommen zu lassen und eine der beiden Listen um Dein AZ zu erweitern. Empfiehlt sich aber nur bei Verkehrs-Rechtschutzversicherung.
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Moin, hatte letztes Jahr im Juni das Pech abgeräumt zu werden :-x Die Versicherung des Unfallverursachers hat anstandslos die Kleidung (Jacke,Hose,Handschuhe,Helm,Stiefel) ersetzt. Hand zum Gruß Chris
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Ich bekam auch alles ersetzt, zum Neupreis. Wenn du unschuldig bist hast du sowieso ein Recht auf einen Anwalt, der wird sich da auskennen. Herby
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Hallo medion, sicherlich gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile, meinem Mann allerdings wurden bereits in zwei unterschiedlichen Fällen die komplette Klamotte (Lederkombi, Helm, Handschuhe, Stiefel) mit dem Neuwert ersetzt. beim 1. Mal musste das ein Anwalt durchsetzen, beim 2. Mal hat die gegnerische Versicherung nicht mal versucht, rumzueiern. Hier kannst du ein Urteil nachlesen, musst scrollen bis zum Punkt 30: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal…se=1&doc.part=L Außerdem kannst du auch Nutzungsausfall geltend machen. Dazu musst du dich hier mal durchlesen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/dues…il20080310.html Liste Nutzungsausfall: http://www.motorradweb.de/infoquelle/quelle_nutzung.html In jedem Falle solltest du einen Anwalt einschalten, rechtsschutzversichert bist du ja hoffentlich Gutes Gelingen Viele Grüße Susi
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Wie sieht das ganze in Österreich aus? Hintergrund: LKW aus Österreich verliert in Österreich Öl = Sturz. Versicherung aus Ö. Und wie ist das bei Vollkasko? Gleiche Erstattung der Kleidung?
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Servus Medion, erstmal Glückwunsch, dass Du noch selber schreiben kannst Gerichtsurteile gibt es wie Sand am Meer, leider in jede Richtung. Grundsätzlich ist die Haftpflicht keine Neuwertversicherung sondern orientiert sich an den Zeitwerten. Du kannst nur den tatsächlich entstandenen Schaden beanspruchen. Jetzt liegt es am Alter der Klamotten, der Art und Güte, der Verfügbarkeit und der Reparaturwürdigkeit.. ..und vor allem am Rechtsanwalt
ZitatWie sieht das ganze in Österreich aus? Hintergrund: LKW aus Österreich verliert in Österreich Öl = Sturz. Versicherung aus Ö. Und wie ist das bei Vollkasko? Gleiche Erstattung der Kleidung?
Da sollten am besten Zeugen gesehen haben, wie der LKW das Öl verloren hat oder die Gendarmen zweifelsfrei nachweisen, dass es genau dieser LKW war. Sonst wird es schwierig Die Vollkasko ist eine Fahrzeugversicherung. Also nix Klamottas. Timmi
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