Hallo Nettis! Am übernächsten Wochenende findet das Euro-Gespann-Treffen in Luxemburg statt. Mein Gespann befindet sich derzeit im Umbau in den Niederlanden! Da der Umbau noch nicht abgeschlossen und keine Sonderabnahme durch den deutschen TÜV erfolgt ist, das Fahrzeug auch nicht zugelassen ist, wäre meine Frage: Darf ich als deutscher Staatsbürger mit einem holländischen Händlerkennzeichen (bei uns rote Nummer bzw. Kurzkennzeichen) nach Luxemburg fahren?! Liebe Grüsse vom ratlosen Scotlandbiker
Mit holländischem Händlerkennzeichen nach Luxemburg?
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Gelöschter Benutzer -
17. August 2009 um 16:38
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siehe Punkt 4 und 4.1 http://www.ajv.de/de/dateien/mit…gsverfahren.pdf sollte kein Problem sein
editiert von: rr-treiber, 17.08.2009, 16:18 Uhr -
kurz google gefragt und beim ADAC fündig geworden: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/…hen/default.asp Bodo
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Danke rr-treiber und Bodo für die schnelle Antwort und die entsprechenden Links! Nachdem mich heute die juristische Abteilung des ADAC München angerufen hat bin ich doch etwas verunsichert! Bei dem Amtsblatt der Europäischen Union handelt es sich lt. ADAC lediglich um eine Empfehlung, die von den Beneluxländern nicht immer beachtet wird. Egal.. Ich versuch es einfach! Danke nochmals für Eure Mühe! Lieben Gruß vom scotlandbiker!
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Hallo Rainer, ich fahre auch mit in I zugelassenem PKW und in D zugelassenem Anhänger durch die Gegend, wurde dadurch auch mehrfach angehalten. Probleme gabs immer nur in D, hab den Gendarmen meinen Schrieb vom ADAC unter die Nase gehalten und konnte dann nach einigem Palaver immer weiter fahren.
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klar geht das...die EU-macht es doch möglich .. wichtig ist das der anhänger (sowie das zugfahrzeug) versichert sind und sie einer person zuzuordnen sind. das sind sie mit kurzzeitkennzeichen sowie händler-kennzeichen.. also..gute fahrt
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Hallo Nettis! Am übernächsten Wochenende findet das Euro-Gespann-Treffen in Luxemburg statt. Mein Gespann befindet sich derzeit im Umbau in den Niederlanden! Da der Umbau noch nicht abgeschlossen und keine Sonderabnahme durch den deutschen TÜV erfolgt ist, das Fahrzeug auch nicht zugelassen ist, wäre meine Frage: Darf ich als deutscher Staatsbürger mit einem holländischen Händlerkennzeichen (bei uns rote Nummer bzw. Kurzkennzeichen) nach Luxemburg fahren?! Liebe Grüsse vom ratlosen Scotlandbiker
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Soweit ich weiß, sollte das kein Problem sein, kann mich den Vorrednern nur anschließen. Wichtig ist, dass du immer alle Unterlagen bei dir hast, dass du sie bei einer Kontrolle vorweisen kannst. Du darfst natürlich nicht vergessen, die Fahrzeuge versichern zu lassen, das könnte sonst auch teuer werden. Normalerweise sollte es von Holland nach Luxemburg überhaupt keine Probleme geben, auch wenn diese EU-Richtlinie nur als Empfehlung gesehen wird.
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