Je mehr mitfahren um so langsamer und manchmal auch nerviger wird eine Gruppenausfahrt. Je mehr mitfahren, um so mehr nette Menschen kann man auch kennen lernen :lol: Man kann aber bekanntlich nicht alles haben Liebe Grüße von Hans Peter
Beiträge von hps
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Hallo zusammen, auch wenn einige mich jetzt wohl steinigen werden, so halte ich das ober zitierte Urteil auf den ersten Blick für gerecht und der Wahrheit sehr nahe! Denn a) wer Motorrad fährt ist sollte sich bewusst sein, dass Motorradfahren ein höheres Risiko darstellt als Autofahren. Das weiß auch jeder der Motorrad fährt, deshalb sind Motorradfahrer ja auch achtsamer als etwa Autofahrer. Jeder Motorradfahrer weiß, dass er auch bei einem unverschuldeten Unfall der Verlierer ist. Autofahrer können und leisten sich hier tatsächlich andere Perspektiven. Sind deshalb in der Regel auch weniger achtsam im Autoverkehr; b) weil Motorradfahrer um diese Unzulänglichkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer wissen sollen, müssen sie sich auch des doch recht hohen Restrisikos im Straßenverkehr bewusst sein. Wenn sie dennoch mit dem Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen - Motorradfahren macht ja viel Freude - dann haben sie durch dieses Verhalten gerade auch diesem erhöhten Risiko zugestimmt. Eben das ist dann die vom Richter angegeben Betriebsgefahr, denen sich ein Motorradfahrer aussetzt und die er sich im Schadenfalle zu seinen Ungunsten anrechnen lassen muss. Leider! Aber so ist das im Leben! Wer sich in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft freiwillig bestimmten Gefahren aussetzen will. wird daran von unseren staatlichen Institutionen immer noch nur in begrenztem Rahmen gehindert- trotz mancher nicht nachvollziehbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen, Stopp-Schilder usw. Im Schadenfalle braucht sich dann kein Motorradfahrer zu wundern, dass er dann wegen eben dieser Betriebsgefahr einen empfindlichen Teil dieses Schaden selbst tragen muss. Das hört sich ein Stück so an, als wären Motorradfahrer Freiwild. Das ist auch wegen der eigenen Bereitschaft zum Risiko so bei Motorradfahrern. Im Gegensatz dazu stehen kleine Kinder, denen noch nicht die Lebenserfahrung, die Verkehrserfahrung haben wie Motorradfahrer, Autofahrer und erwachsene Fahrradfahrer. Deshalb sind kleine Kinder bei einem Verkehrsunfall auch zu Recht in besonderer Weise geschützt. Schädigt etwa ein Kraftfahrer ein kleines Kind im Straßenverkehr, dann hat der ein besonderes Problem, sich von der Haftung zu entlasten. Wenn ich mit meinem Motorrad durch ein Naherholungsgebiet fahre, muss ich eben mit unachtsamen Fußgängern, Radfahrern und was da sonst noch "kaum straßenverkehrstauglich verkehrt" rechnen. Da ist es nicht anders, wenn ich uneinsehbare Eifelkurven stets auf der letzten Rille den letzten Millimeter ausnutzend fahre. das geht dann zwar 1.284 mal gut. Wenn es dann aber mal nicht mehr passen sollte, weil mir unglücklich jemand entgegen kommt und ich keine Reserven mehr zum Zaubern habe, dann habe ich auch hier doppeltes Unglück: einerseits womöglich einen sehr unangenhemen Personenschaden neben meinem kaputten Möppi und muss mir zudem noch die Betriebsgefahr entgegen halten lassen. Die laut § 276 BGB im Verkehr gebotene Sorgfalt habe ich dann aber auch nicht walten lassen, sodass ich mir nach dem Rechtsempfinden dieses Staates auch noch Fahrlässigkeit zurechen lassen muss. Objektiv betrachtet halte ich das für gerecht! Das hat dann aber nichts mit "Gottes Hand" zu tun. Deshalb lasse ich mir die Lust am Motorradfahren aber nicht vermiesen. Immerhin weiß ich, auf was ich mich einlasse Liebe Grüße von Hans Peter
editiert von: hps, 03.04.2007, 23:19 Uhr -
Alles Spekulieren über die Unfallursache hilft der betroffenen Fahrerin überhaupt nicht mehr weiter. Ob 17 PS oder 180 PS ist das Motorrad fahren gefährlich. Dementsprechend muss man sich auf die möglichen Gefahren einstellen, und zwar bevor sie eingetreten sind. Dazu gehört der Blick für bestimmte Gefahren und auch die Übung schwierige Fahrsituationen zu meistern. Siehe dazu Bernt Spiegel: Die obere Hälfte des Motorrads, der diese Sache hier sehr schön zur Sprache bringt. Ich selbst bin immer bemüht - auch wenn mir die Lust schon mal was anderes erzählen will - die unübersichtliche Kurve nie auf der letzten Rille bis zum letzten Millimeter auszufahren. Das geht zwar andernfalls 867 mal gut, aber wenn es dann aus welchem Grund auch immer beim 868 Mal nicht gut geht, dann hat das nicht gereicht, auch dann nicht wenn ich unschuldig bin daran. So problemlos im Verhältnis zum Autofahren das Überholen mit dem Motorrad möglich ist, um so mehr muss ich mit dem Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, die den Kopf voller Unlust am Fahren, voller Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit haben oder - solche Affen gibt es auch - die mit ihrem Altersstarrsinn meinen, die übrige Welt in Ihre eigene kleine Welt hinein maßregeln und einbremsen zu müssen. Meine kleine Schwester hatte im letzten Spätsommer unverschuldet einen Horrorcrash mit einem Traktor mit Heuanhänger. Dieserer hatte ihr - auch dank ihrer Fahrkünste und Hubschrauber - so gerade noch nicht das Leben gekostet, dafür ein halbes Jahr Krankheit und bleibende Erinnerungen in der Zukunft. Bei aller Vorsicht bleibt immer ein Restrisiko, wozu auch schon mal eigene Fehler gehören können. Auch dazu empfehle ich nochmals Bernt Spiegel, insbesondere seine Ausführungen zum Fehlerzähler. Gegen das Restrisiko hilft nur eine Unfallversicherung bezüglich des materiellen Schadens und eine gute Antwort auf die Frage, was mit mir ist, wenn ich einen solchen Crash nicht überleben sollte. Liebe Grüße von Hans Peter
editiert von: hps, 24.03.2007, 15:45 Uhr -
"Lappen weg" fürs Fahren auf dem Hinterrad ist schon heftig, wo das doch so viel Spaß machen kann und mitunter auch schon mal von selbst geschieht, wie etwa beim Überholen von Sonntagsfahrern auf kleinen Eifelsträßen bergauf. Es wird hier wohl eine Ermessenfrage der Rennleitung sein. Dabei kommt es sicherlich auch auf die Art, die Örtlichkeit und den offenbaren Grund des Wheelies an. Falls dieses auf öffentlichen Straßen gemeingefährlich wirkt, die "öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet" sind, muss die Rennleitung einschreiten. Da kann es schon ausreichen, wenn das Fahren auf dem Hinterrad bewusst und gewollt beibehalten wird, wenn also nach einem unweigerlichen Abheben nach einer Fahrbahnunebenheit das Vorderrad durch die weitere Fahrtechnik daran gehindert wird, mit dem Boden wieder Kontakt aufzunehmen. Bei dem jenigen, der laut dawuide "dasam besten konnte", wird diese Aktion wohl besonders gelungen sein :lol: Von solchen Meldungen lasse ich mir aber nicht die Lust am Fahren nehmen. Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo Skadi, meinen Führerschein Klasse 1 machte ich 1974 auf einem Vespa Roller mit 90 ccm Hubraum und so ca. 6 PS. Vor der einzigen (Pflicht)-Fahrstunde musste ich den Roller selbst noch reparieren, d.h. einen neuen Gaszug einziehen, wobei ich den Nippel dauerhaft verlötete. Dafür war die Fahrstunde anschließend umsonst. Meine 50er Viktoria, die ich bis dahin gefahren hatte, war in der Fahrleistung vergleichbar mit der des Rollers, nur dass man mit dem Roller besser auf dem Hinterrad fahren konnte wegen der für Roller typischen Schwerpunktlage. Vier Gänge waren per Handdrehgrif einzulegen. Mit Automatik-Getriebe wäre auch wohl kaum auf dem Hinterrad zu fahren möglich gewesen. Führerschein Prüfung zunächst auf dem Auto. Anschließend musste mit dem Roller als einzige praktische Prüfung eine Vollbremsung machen und eine 8 auf der Fahrbahn drehen. Kosten alles in Allem ca. 160,00 DM. Dafür lag damals das Durchschnittsalter der Motorradfahrer bei ca. 22 Jahren und die Prämie für die Haftpflicht-Versicherung war bei höherer Kaufkraft noch etwa 4 mal teurer als heute. Es gab eben leider auch mehr böse Unfälle. Die Helmpflicht kam erst später und am meisten mussten die Versicherer für die unbehelmten Sozias zahlen. So war das! Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo Svenja, Deine Aussage, "... Fazit: Die Gemischeinstellschraube war festgegammelt und liess sich gar nicht mehr bewegen. Sie muss ersetzt werden. ...", macht mich ja etwas stutzig. Ich habe ja schon viel an Oldtimern herumrestauriert und da waren Vergser dabei, an denen 40 Jahre und längen nichts geschehen war, mit ausgeschlagenen Düsennadeln und verstopften Düsenstöcken und Benzinkanälen; aber eine festgegammelte Gemischeinstellschraube die so sehr festgegammelt war, dass sie ausgetauscht werden musste, ist mir noch nie untergekommen. Der Gammel, der mir begegnete, war stets mit Säubern zu entfernen. Sollte das übrigens der selbe Händler sein, der vorher die Einstellung vornahm, mit der die die AU nicht bestanden hattest, dann scheint dem wohl mehr an seinem Profit zu liegen als an Deiner AU-Prüfung. Ohne Deinem Händler etwas zu wollen, riecht auch das nach Abzocke. Es ist schon schlimm genug, was man für so ein bischen Prüfung an TÜV-Gebühren hinblättern muss. So schnell und einfach hätte ich mal gerne mein Geld verdient. Das die Vergaset optimal eingestellt sind, ist ja im Grunde eine gute Sache. Ich wünsche Dir eine schnelle preiswerte Lösung Deines AU-Problems! Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo Svenja, 100 Nm für die Hinterachse bei der KTM sind realistisch. Schließlich macht die KTM ja auch schon mal gewaltige Anstalten, um mittels Rad Fuhre und Reiter nach vorne zu katapultieren. Von der einzigen Schraube sollte das Rad dann auch schon entsprechend gut gehalten sein. Hazet ist ja auch schon profimäßig gut. Gehobene Baumarktqualität zu Preisen zwischen 50,00 und 80,00 Euro (Proxon, Mannesmann und Kollegen) ist aber immer noch um Welten besser als gestanztes Bordwerkzeug und geschätzte Muskelkraft und allemal ausreichend. Die großen Drei bieten m.E. brauchbare Steckschlüsselsätze. Drehmomentschlüssel zu o.g. Preisen separat. Mit 1/4 und 3/4 Zoll-Maßen komme ich an meinen Motorrädern bestens aus, auch wenn 100 Nm verschraubt werden müssen. Nur für die Hinterachse meiner Suzi brauche ich eine Nuss mit SW 40 oder 42 (ich müsste jetzt gucken gehen); die gibts ab 1/2 Zoll mindestens. Aber solche Maße hat die KTM ja :lol: nicht. Nur mit Bordwerkzeug schrauben finge ich gar nicht erst an Liebe Grüße aus dem Rheinland von Hans Peter
editiert von: hps, 09.02.2007, 23:49 Uhr -
Hallo Udo, die Bitumenschmiererreien sind echt blöde, vor allen Dingen im Nassen :-O Im Übrigen nehme ich die schlechten straßen aber als Herausforderung, wenn es gar nicht anders geht mit ner :lol: Enduro. Wegen schlechter Straßen lasse ich mir nicht die Freude 8-) am Fahren und an der Landschaft nehmen. Viele Grüße vom Eifel-Rand von Hans Peter
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Hallo allerseits, ich zahle liebe den Winter durch, bzw. melde meine Motorräder nicht ab, auch wenn ich dann nur verhältnismäßig wenig fahre. Viel schlimmer ist das Gefühl, nicht fahren zu können, wenn ich mal will. Diese Freiheit gönne ich mir einfach und vorübergehende Stilllegung war noch nie mein Thema. Liebe Grüße aus dem Rheinland von Hans Peter
editiert von: hps, 16.01.2007, 23:31 Uhr -
Hallo Schraubermeister, in den 1970er und 1980er Jahre hatte ich die unterschiedlichsten Zweitakter durchs Gelände geprügelt, immer nur den Sieg im Kopf. Versuche doch mal Dein Problem zu konkretisieren; vielleicht fällt mir ja was dazu ein. LG Hans Peter
editiert von: hps, 03.10.2006, 22:58 Uhr -
Hi LLosch, wenn ich mein Problem für mich dank dieses Forums gelöst habe, ist das ja kein Hindernis, an dieser Stelle noch mehr gute Lösungsvorschläge zu kundzutun. Ich habe ohenhin schon gestaunt, wie viele Mittel sich hier verwerten lassen, die originär ja gar nichts mit dem Motorrad zu tun haben, von deren Wirkung ich dennoch überzeugt bin :-O : Klett-Verschluss und Moosgummi Pad sind da ja noch ganz nahe am Motorrad, aber diese Klebemittel für Pferdesättel und Sexwax findet man weder bei Polo noch bei Louis noch bei Hein Gericke; und Haarspray ist schon so einfach, dass man darauf erst einmal überhaupt kommen muss . Das alles zeigt doch, wie beweglich im Geiste die Teilnehmer dieses Forums sind 8-). LG Hans Peter
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Hallo Spezialisten, habe mir vor 3 Wochen eine neue Lederhose zugelegt. Bei dem Leder ist die Oberfläche mit einer Deckfarbe versehen, also kein durchgefärbtes Anilinleder. Diese im Grunde sehr reibfeste Lederzurichtung hat jedoch die negative Eigenschaft, dass ich mit meinem Hintern auf der Sitzbank so viel herumrutsche dass ich bis heute noch auf der Suche nach meinem Kurvengefühl bin. Für Eifel-Touren ist das die reinste Erlebnisvergeudung und somit frustrierend :-x . Der Verkäufer der Lederhose empfielt mir einen zusätzlichen "Antirutschbezug" für die Sitzbank, den er mir für ca. 25,00 Euronen verkaufen könnte :-? . Hier nun meine Fragen an erfahrene Leute: 1.) Löst sich das Problem von selbst mit dem weiteren Gebrauch der Hose und wie lange dauert es bis zu einer solchen Problemlösung? 2.) Hat es schon jemand mit Anschleifen der entsprechenden Partien der Lederhose versucht, damit sich so eine weichere und wohl auch griffigere Lederoberfläche einstellt? 3.) Wenn zu langes Abwarten erforderlich ist oder Schleifen nicht hilft, muss ich wohl etwas Rutschhemmendes aufnähen. Wer kann mir diesbezüglich eine Empfehlung geben? Schon jetzt danke ich für Eure Antworten. Liebe Grüße von Hans Peter
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Liebe Spezialisten, herzlichen Dank für Eure teils sehr mühevollen Antworten und für Euer Engagement :-O Die Geschichte der Wissenschaften ist eine Geschichte der Irrtümer und die kontroverse Diskussion bringt uns der Wahrheit am nächsten :lol: Also zu Euren Fragen und Meinungen: Die SV 1000 N hat gegenüber der S keine Halbschalenverkleidung und die Hinterradschwinge ist um 9 mm länger. Da die N vom Top-Speed nicht so schnell ist wie die S, sollte der MPP bezüglich der Fahrleistungen schon ins Konzept passen. Inzwischen habe ich verstanden, dass außer der Fahrzeugtyp-Bezeichnung auch noch andere klare Kriterien ausschlaggebend für die Reifenzuordnung sind, wie etwa Typschlüssel oder auch einfach andere am Fahrzeug montierte Teile, wie etwa eine Halbschale. Derweil habe ich mein Unverständnis der Fa. Michelin gegenüber zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig nach einer Freigabe gefragt. Ich glaube auch, dass Michelin ihre Reifentests für ihre eigenen Reifenfreigaben nur mit der SV 1000 S angestellt haben, nicht jedoch mit der N. Vielleicht erhalte ich ja auf meine Anfrage hin auch die erbetene Freigabe übersandt. Sollte dem nicht so sein, werde ich mich beim hiesigen TÜV in Bonn-Duisdorf erkundigen. Der dortige Motorrad-Spezialist, Herr Richartz ist sehr rührig, freundlich und hilfsbereit. Ich könnte mir vorstellen, dass sich hier auch noch eine Lösung findet. Natürlich werde ich nicht ohne genaue Klärung den MPP aufziehen. Ich hoffe nur, dass mein Metzeler Sportec M1 noch bis zur Klärung aushält Falls ich eine brauchbare Lösung finden sollte, werde ich diese natürlich in diesem Forum kundtun, damit ander SV 1000 N-Treiber auch was davon haben. Andernfalls werde ich es machen wie kleinerBuellfahrer. Viele Grüße von Hans Peter
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Hallo Spezialisten, auf meiner Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 N möchte ich gerne den MPP montieren. Der erscheint jedoch nicht in der Liste der freigegebenen Reifen. Indessen erscheint dieser unter den zugelassenen Reifen für die im Wesentlichen baugleiche Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 S. Umgekehrt sind die für die SV 1000 N gelisteten zugelassenen Reifen nicht in der Liste der zugelassenen Reifen für die SV 1000 S zu finden. Mit Vernunft kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen! :-x Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass beide Maschienen mit den unterschiedlichen Verkaufsbescheinigungen unter der selben Fahrzeugtyp-Bezeichnung geführt werden. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich der Fahrzeugtyp angegeben und von der Verkaufsbezeichnung nichts zu finden. Weder ein TÜV-Prüfer, noch ein Polizist noch sonst ein Mensch von Wichtigkeit, dessen Sachverstand amtlich entscheidend ist und sich nicht mit der Modellpalette von Suzuki auskennt, wird angesichts des Motorrades die Verkaufsbezeichnung erkennen. Dafür kann er Schwarz auf Weiß die Typ-Bezeichnung des KFZ-Scheines in der Freigabebescheinigung des Reifenherstellers finden. Ich bin mir auch sicher, dass im Falle eines Unfalles ein Unfallsachverständiger keine relevanten Unterschiede zwischen SV 1000 N und SV 1000 S ausmachen wird, der die unterschiedliche Reifenzulassungen zwischen den Verkaufsbezeichnungen begründet. Reicht das nun um mit der SV 1000 N auf MPP herumzufahren oder muss ich mir extra noch zeitaufwändigen und kostenpflichtigen TÜV-Termin nebst Straßenverkehrsantsbesuch mit KFZ-Schein-Änderung antun? Wer hat Ahnung und kann mir helfen? :-? Schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge. Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo beiker, danke für Deinen Hinweis. Wenn ich ja mit den für mein "Moped" zugelassenen Reifen zufrieden wäre, würde ich ja auch nicht fragen in diesem Forum. Aber wenn die Fahrzeugtypbezeichnung in den amtlichen Papieren identisch ist, nämlich "WVBX", die Verkaufsbezeichnung sich zwar in der Reifenfreigabe-Liste des Reifenherstellers findet, nicht jedoch in den amtlichen Papieren, dann verstehe ich nicht, warum der nicht-amtlichen Unterschied zwischen SV 1000 und SV 1000 S hier so bedeutsam sein soll. Ich bitte hier schon darum, meine Ausführungen genau zu lesen und mir nicht nur das zuzumuten, was man mir sozusagen "zum Fraß hinwirft" Deinem guten Rat, mich mit dem Reifenhersteller in Verbindung zu setzen, werde ich folgen. LG Hans Peter
editiert von: hps, 17.09.2006, 23:54 Uhr -
Hallo Spezialisten, auf meiner Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 N möchte ich gerne den MPP montieren. Der erscheint jedoch nicht in der Liste der freigegebenen Reifen. Indessen erscheint dieser unter den zugelassenen Reifen für die im Wesentlichen baugleiche Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 S. Umgekehrt sind die für die SV 1000 N gelisteten zugelassenen Reifen nicht in der Liste der zugelassenen Reifen für die SV 1000 S zu finden. Mit Vernunft kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen! :-x Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass beide Maschienen mit den unterschiedlichen Verkaufsbescheinigungen unter der selben Fahrzeugtyp-Bezeichnung geführt werden. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich der Fahrzeugtyp angegeben und von der Verkaufsbezeichnung nichts zu finden. Weder ein TÜV-Prüfer, noch ein Polizist noch sonst ein Mensch von Wichtigkeit, dessen Sachverstand amtlich entscheidend ist und sich nicht mit der Modellpalette von Suzuki auskennt, wird angesichts des Motorrades die Verkaufsbezeichnung erkennen. Dafür kann er Schwarz auf Weiß die Typ-Bezeichnung des KFZ-Scheines in der Freigabebescheinigung des Reifenherstellers finden. Ich bin mir auch sicher, dass im Falle eines Unfalles ein Unfallsachverständiger keine relevanten Unterschiede zwischen SV 1000 N und SV 1000 S ausmachen wird, der die unterschiedliche Reifenzulassungen zwischen den Verkaufsbezeichnungen begründet. Reicht das nun um mit der SV 1000 N auf MPP herumzufahren oder muss ich mir extra noch zeitaufwändigen und kostenpflichtigen TÜV-Termin nebst Straßenverkehrsantsbesuch mit KFZ-Schein-Änderung antun? Wer hat Ahnung und kann mir helfen? :-? Schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge. Liebe Grüße von Hans Peter
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Liebe Tip-Geber, die vielen guten Ratschläge sind ja überwältigend :roll: und ich kann mir vorstellen, dass alle mit guten Erfolgsaussichten verbunden sind. Nochmals herzlichsten Dank! Inzwischen sitze ich mit der nicht mehr ganz so neuen Lederhose so fest im Sattel, wie das sein muss Ich hoffe jedoch, dass Eure guten Ratschläge auch noch anderen dienen können Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo! Vor 30 Jahren hatte ich mal das Kennzeichenvon meiner Suzuki Enduro verloren. Beim Straßenverkehrsamt musste ich allerlei Erklärungen abgeben und wurde schließlich gefragt, ob ich nicht ein anderes Kennzeichen haben wollte. Da dieses mit einem neuem Fahrzeugschein verbunden war und ich damals noch mehr an das Gute im Menschen glaubte, lagen die Kosten höher als nur das alte Schild nachfertigen zu lassen. Nach etwa drei Monaten bekam ich eine gegen mich gerichtete Anzeige, weil ich nachts zwischen 01:00 und 01:30 Uhr in einer Wohnstraße mitten in Köln mit dem Kennzeichen mehrere Runden mit einem VW Käfer ohne Auspuff gefahren und so die Anwohner dabei um die Nachtruhe gebracht haben soll. Danach musst ich der Behörde groß und breit erklären und darlegen, dass ich das Nummernschild aktenkundig zuvor verloren hatte, dass das ja von meinem Motorad war und nicht von einem Käfer und jemand anderes sich diesen bösen Scherz in Köln mit meinem Nummernschild auf einem Käfer erlaubt haben muss, was mit mir jedoch nichts mehr zu tun habe. Erst nach dieser mühsamen Aktion wurde die Anzeige gegen mich aufgehoben. LG Hans Peter
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Hallo spessartbiker, hatte im August 3 Wochen Urlaub und wollte in der Zeit ca. 2.000 km Motorradfahrten genießen. Bin in der Zeit 3 mal gestartet und 2 mal nach ca. 50 km in den Regen gekommen. Im Übrigen war es schon am regnen und schließlich war der Urlaub auch schon wieder vorbei. Letzten Sonntag wollte ich mit meinem Oldtimer an einer Rallye teilnehmen, jedoch regnete es ohne Ende, sodass ich gleich zu Hause blieb. Heute wollte ich selbst eine Oldtimertour durch die Eifel führen; diese habe ich aber auf nächsten Sonntag verlegt, weil für heute schon Regen angesagt war. Du bist also nicht der einzig, der das mit dem Regen nicht so toll findet. Wir leben alle aus der Hoffnung. Motorradfahrer insbesondere bezüglich des Wetters. Liebe Grüße von Hans Peter
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Hallo egon, das ist ja zuerst einmal eine Sache, welche die Betriebssicherheit betrifft und nicht die Verkehrssicherheit! Betriebssicherheit ist grundsätzlich in unserem Land kein Thema, so lange die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet. Wenn Du also bei den Handschaltaktionen oder die Form des Handschalthebels selbst nicht zum Verkehrssicherheitsrisiko werden, kann ich mir eigentlich keine ernsthaften Probleme vorstellen. Hier solltest Du vorab mal direkt beim TÜV nachfragen. Gruß Hans Peter PS Wie Du auf dem Bildchen links vielleicht erkennen kannst, wird die Quickly auch per Hand geschaltet
editiert von: hps, 02.09.2006, 00:15 Uhr
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