Nein, auch bei gleichen Dimensionen.
Bei meiner GSX-R1000 von 2001 war der Metzeler M1 eingetragen. Dieser wird nicht mehr hergestellt. Durch die Freigabe des Reifenherstellers, durfte man auch den Nachfolger M3 oder M5 fahren. Das ist nach den neuen Auflagen nicht mehr zulässig und muß eingetragen werden.
Micha, ist das wirklich so? Hast Du da eine belastbare Quelle zum Nachlesen? (Und sagt jetzt nicht "Dein TÜV" )
Meines Wissens bezieht sich die TÜV-Offensive (die dann zur Vorschrift geworden ist) lediglich um die Dimensionen und nicht um die Profile.
Aber ich weiß ja auch nicht alles
halbwissende Grüße
vom falo