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Parken auf dem Gehweg

  • Gelöschter Benutzer
  • 7. Mai 2007 um 10:43
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 10:43
    • #1

    Der Stammtisch Hannover hat darauf hingewiesen, dass seit dem 1.04.07 das Parken auf dem Gehweg nicht mehr erlaubt sei. Ab dem 1.06.07 werden wohl auch Verwarnungsgelder fällig. https://www.netbiker.de/module-pnForum….html#pid169617 Da als Nichtmitglied für mich keine Antwort möglich ist, eröffne ich dies Thema auch mal hier. Ich hab mich gerade bei der Stadt Münster erkundigt und gleich einen Moppedfahrer vom Ordnungsamt an der Strippe gehabt. Bei uns wird es nur ein Knöllchen geben, wenn man behindernd parkt und z.B. kein Platz mehr für Kinderwagen oder Elektrorolli ist. Allerdings versucht man jetzt Moppedparkplätze einzurichten. Der Tipp des Sachbarbeiters bestand darin, dass man als Moppedfahrer mal bei den städtischen Verwaltungen anregt entsprechende Stellplätze für uns einzurichten. Er hat das in seinem Bereich bereits vorgeschlagen und Erfolg gehabt. Gruß aus einem Außenstadtteil von MS ohne Parkprobleme Dagmar

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 10:52
    • #2

    bei uns in Stuttgart ist es genau wie bei Dir in Münster! solange man niemanden behindert und das Motorrad sicher am Gehwegrand steht passiert nix! Das selbe gilt für Esslingen und Umgebung. Ich drück den Hannoveranern mal die Daumen dass sie ne Demo auf die Beine stellen können und entweder mehr Zweiradparkplätze erhalten oder wieder die Genehmigung auf dem Gehweg zu parken

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 11:21
    • #3

    Erlaubt war es noch nie. Geduldet vernünftigerweise meistens. Denn wenn eine Kommune gemeint hat, durchgreifen zu müssen, haben alle Motorräder die Parkplätze zugeparkt :D Bei uns in M ist das alles kein Problem. Ich hab bis jetzt aber auch keine Motorradparkplätze gesichtet...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 11:26
    • #4
    Zitat von X-yegg

    Erlaubt war es noch nie. Geduldet vernünftigerweise meistens. Denn wenn eine Kommune gemeint hat, durchgreifen zu müssen, haben alle Motorräder die Parkplätze zugeparkt :D

    Dem schließe ich mich mal wortlos an ;) Zugeparkte Grüße ...der Sven

  • forelle65
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 11:30
    • #5

    Hi, ihr! ;) Bei uns in Essen wird es teilweise geduldet, teilweise auch nicht. Kommt auf den Stadtteil an. Über die Innenstadt verteilt gibt es einige Motorradparkplätze. Dort hat man dann auch zu parken. Ansonsten gibt es Knöllchen auf dem Gehweg. Ind den übrigen Stadtteilen ist es so, dass wenn man keinen behindert, auch geduldeterweise auf dem Gehweg parken darf, außer dort, wo man mit dem Auto mit der Parkscheibe oder mit Parkschein parken muss oder gar Anwohnerparken ist. Da muss man dann schauen, ob es in der Nähe Motorradparkplätze gibt. Wenn nicht, dann hat man meist auch Augenzudrückende Politessen, die einem kein Knöllchen verpassen, wenn der Gehweg breit genug ist. Bis jetzt hab ich bei uns immer Glück gehabt und noch nie ein Knöllchen bekommen. Viele Grüße ;) Inge

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 14:10
    • #6

    Es gibt ein stillschweigendes Abkommen zwischen den Kommunen, Motorräder überall dort unbeanstandet parken zu lassen, wo sie niemand behindern. Es gibt immer wieder einmal einen ganz schlauen Beamten bei einem Ordnungsamt, der hier meint, zusätzlich Kasse machen zu können. Man sollte dann über Beziehungen im Rathaus versuchen, diesen Schlaumeier wieder einzufangen. Eine rechtliche Handhabe hat man ja nicht, da die StVO für Motorräder genauso gilt wie für Autos. Auch ein Gespräch mit nachfolgendem Artikel mit einem Motorrad fahrenden Redakteur der Lokalzeitung kann hilfreich sein. Letztes Mittel wäre, Widerstand zu organisieren. Über das Internet möglichst viele Motorradfahrer zusammentrommeln und an einem Samstag zur besten Geschäftszeit die Innenstadt auf eingezeichneten Parkplätzen zuparken. In Osnabrück (wenn ich nicht irre) war auf diese Weise vor ein paar Jahren schnell und nachhaltig Einsicht eingekehrt.

  • PeterS.ausW
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 16:58
    • #7

    (Fast) alles richtig, Dagmar und deshalb könnte ich mir meinen Senf dazu sparen. Hätte gar nicht gedacht, daß es zu diesem Thema noch Fragen gibt. Gehwegparken ist seit "Menschengedenken" überall dort verboten, wo es nicht durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Und dies gilt für alle Fahrzeugarten. Wenn in den meisten Kommunen nicht dagegen eingeschritten wird, dann ist dies eine stillschweigende Duldung, auf die man sich aber nirgendwo verlassen sollte. Immer wieder wird das Thema beispielhaft in den Medien aufgegriffen (z.B. MOTORRAD und sogar in der MOTORWELD [=ADAC]) und auch zu solchen Aktionen, wie z.B. in München aufgerufen. Woll'n wir hoffen, daß sich irgendwann die von uns erwünschte Alternative als Regel durchsetzt ;) . Mit sportlichem Gruß PeterS.ausW :)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 20:15
    • #8

    8-) Schaut mal unter Stammtisch Hannover,was ich auf einem Motorradparkplatz erlebte. :-O

  • Andreas
    Gast
    • 7. Mai 2007 um 20:42
    • #9

    Hallo @ All, ich habe geschrieben es wird nicht mehr geduldet... Egal wieviel Platz noch zur Straße ist oder ob man mit einem Drillingskinderwagen noch vorbei kommt. Jeder bekommt dort ein Knöllchen, auch kleine Versicherungskennzeichen (Roller). Ohne Ausnahmen vom Standtorten(Region).

    Zitat

    Dagmar Ich hab mich gerade bei der Stadt Münster erkundigt und gleich einen Moppedfahrer vom Ordnungsamt an der Strippe gehabt.

    Ich werde mal morgen ab 8:30 Versuchen jemanden im Fachbereich Recht und Ordnung in der Leinstraße 14 30159 Hannover E-Mail 32.41@Hannover-Stadt.de unter der Nummer (0511) 168-40259 zu erreichen sonst schicke ich mal eine Anfrage per Fax (0511) 168-42558 und bitte um Information! ;) Gruss Andreas Danke Dagmar :)

  • McFly
    Gast
    • 11. Mai 2007 um 14:18
    • #10

    parken auf gehwegen war noch nie offiziell erlaubt,lt. stvo..(höchstens mit zusatzschilder,etc) ..höchstens geduldet.. kFZ (egal mal welche) gehören auf die strasse.. der gehweg ist fußgängern erstmal vorbehalten.. aber auch auch hier...keine regelung ohne ausnahme.. gruß tom

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