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Verkehrssünden im Ausland

  • Gelöschter Benutzer
  • 12. Januar 2007 um 11:31
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Januar 2007 um 11:31
    • #1

    Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Wurde man z.B. in einem anderen Land vom Radar geblitzt, konnte man im Heimatland nicht dafür belangt werden. Ab 2007 : Strafzettel aus dem Ausland Ab kommenden Jahr besteht die Möglichkeit im Ausland verhängte Geldstrafen über 70 Euro auch in Österreich zu vollstrecken. "Obwohl das Gesetz erst 2007 in Kraft tritt, können Urlauber, die heuer im Sommer einen Strafzettel erhalten, 2007 noch rückwirkend dafür zur Kasse gebeten werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, der den Autofahrern rät, im Ausland besonders umsichtig unterwegs zu sein. Guxt du mehr bei oeamtc.at

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Januar 2007 um 11:31
    • #2

    Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Wurde man z.B. in einem anderen Land vom Radar geblitzt, konnte man im Heimatland nicht dafür belangt werden. Ab 2007 : Strafzettel aus dem Ausland Ab kommenden Jahr besteht die Möglichkeit im Ausland verhängte Geldstrafen über 70 Euro auch in Österreich zu vollstrecken. "Obwohl das Gesetz erst 2007 in Kraft tritt, können Urlauber, die heuer im Sommer einen Strafzettel erhalten, 2007 noch rückwirkend dafür zur Kasse gebeten werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, der den Autofahrern rät, im Ausland besonders umsichtig unterwegs zu sein. Guxt du mehr bei oeamtc.at

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