hallo. ich habe das folgende rechtliche problem und hoffe einer kennt sich soweit aus, dass er mir da weiterhelfen kann: von 4 monaten war ich an einem unfall beteiligt (ich mit motorrad, der andere (p2) mit roller). folgende situation: (p2) fährt wie es sich gehört am rechten fahrbanrand mit ca. 30 sachen, ich fange an ihn zu überholen mit etwas über 50, bleibe aber immernoch auf meiner fahrbanhälfte, also auf der linken seite der spur. ca einen halben meter von einer einfahrt auf der linken seite setzt (p2) den blinker und zieht ohne zu gucken voll links rüber, als ich mich grade auf seiner höhe befinde. ich gebe gas und bin fein raus und (p2) legt sich gewaltig auf die nase. nach eineigem hin und her (er wollte von mir 300¤ haben, lol) rufe ich die polizei und diese sagt: ich habe gegen die stvo verstoßen und muss mit einer anzeige rechnen. der unfallverursacher und damit auch derjenige der die konsequenzen zu tragen hat ist (p2). dies sei jedoch keine endgültige entscheidung und der fall müsse von einem staatsanwalt bearbeitet werden. danach gab es die standard prozedur, dass der unfall, auch wenn ich laut polizei am unfall nicht schuld bin, an unser beider versicherungen weitergeleitet wird. heute kriege ich nun einen brief von der huk, dass mein beitragssatz von SF 1/2 (75%) auf M (170%) für das nachfolgende jahr angehoben wird. als grund geben die an, dass sie in dem fall sollte ich schuldig sein auf nummer sicher gehen wollen und deshalb schonmal "vorab" das geld einkassieren und es mir dass wieder auszahle, wenn es feststeht, dass ich unschuldig bin. meine frage nun: dürfen die das überhaupt??? ich habe schließlich auf keine leistungen von seiten der versicherung zurückgegriffen und werde es voraussichtlich auch nicht tun.
Huk - Beiträge angehoben obwohl nichts gezahlt?
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Also ich würde egal wie es weitergeht dieser Versicherung kündigen. Ich finde das Verhalten unfair. Die Versicherungen spielen offensichtlich in letzter Zeit sehr stark mit den Zinsen einbehaltener Beträge. Ich habe ca. im Juli einen Anhänger abgemeldet bzw. verkauft. Die restliche Steuer ist erstattet auf die zuviel bezahlte Versicherung warte ich noch heute. In der Presse wurden die Versicherungen hierfür auch schon oft genug gerügt. Offensichtlich versuchen die Versicherungen auch in deinem Fall die gleiche Masche. Übrigens im Schadenfall hast du immer ein Sonderkündigungsrecht. Gruß Carsten ****Der sich auch oft über Versicherungen ärgert****
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Hallo, erst mal ist das rechtens was die HUK macht. Dazu aber folgendes. Wenn ein Schaden gemeldet wird, wird dieser Vertrag im Folgejahr hochgestuft.Dies passiert auch wen die Sachlage des Schadens noch nicht geklärt ist. ES wird so verhindert das wenn es sich hinauszögert du einen Nachbeitrag zahlen musst. Wenn du dann von einem Schaden freigesprochen wirst und das urteil der Versicherung vorgelegt wird , wird der Vertrag auf deinen alten Stand zurückgesetzt. Vorausetzung deine Versicherung zahlt muss nichts zahlen. Liebe Grüsse Achim
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ich find das irgendwie äußerst suspekt. mir persönlich wäre es liber ich würde den betrag, sollte ich doch schuldig gesprochen werden, nachzahlen. ich selbst hatte auch die gleichen bedenken, die carsten anspricht. wenn ich jetzt mehr bezahle, wie lange werde ich wohl auf die rückzahlung warten müssen... habe nebenbei gerade noch rausgefunden, dass die mich aus einem unersichtlichen grund um 2 klassen zurückgestuft haben! obwohl das mein erster unfall war. ich hätte nemlich (laut autobild und anderen artikeln im netz) die klasse s (140% wenn ich mich recht erinnere) kriegen müssen... wenn ich denn jetzt den vertrag kündige, und ich sage mal (so wie ich beamte kenne) nach einem halben jahr rauskommt, dass ich unschuldig bin und ich dann erst wieder einsteige, bin ich dann wieder bei SF1 (wäre ich nämlich nächstes ja geworden, wenn der unfall nicht wäre)?
editiert von: renegade2k, 25.11.2006, 12:14 Uhr -
der Vertrag wird bei Nichtschuld und bei nicht Zahlung so gestellt als wenn nichts passiert wäre.Also wirst du Runtergstuft wie es gewesen wäre wenn nichts passiert.
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auch in dem fall, wenn ich den vertrag solange bis meine unschuld feststeht kündige? hatte nämlich vor meinen vertrag zu kündigen und das mopped über meinen bruder laufn zu lassen und hinterher wieder auf mich zu übernehmen. ps: die blöde rückstufung ist schon recht so. hab grade von der huk die info bekommen, dass für motorräder andere rückstufungstabelle gilt :-x
editiert von: renegade2k, 25.11.2006, 12:21 Uhr -
ja auch dann, denn vertrag wird entlastet ob er ruht oder nicht ist egal Gruß Achim, Allianz Vertreter
editiert von: Mopedboy2006, 25.11.2006, 12:23 Uhr -
naja, wenigstens ein kelienr lichtblick :lol: dann geh ich da mal montag hin und mach n bisschen dampf. denn auch wenn das so recht ist was die da abziehen find ich das ne echte schweinerei und werde mich nicht kampflos ergeben

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hi, lass das denn das bringt nichts, die Sachbearbeiter handeln so wie es sein muss, und das ist bei jeder Versicherung so. Und wenn es so ist das du es auf deinem Bruder anmelden willst kann es dir ja auch egal sein. Für mich endet der Artikel hier.
editiert von: Mopedboy2006, 25.11.2006, 12:28 Uhr -
auf jeden fall danke für die hilfe. ich wusste sonst nicht an wen ich mich wenden könnte
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