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Reha rettet Führerschein

  • Gelöschter Benutzer
  • 29. März 2004 um 14:34
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 29. März 2004 um 14:34
    • #1

    Antwort auf @Lothi: Und was soll das nun?? Wer besoffen fährt, sollte auch kein Führerschein haben. OKOK der Vorschlag von Reha ist bei Alkoholismus eh nicht verkehrt, aber Führerschein sollte schon weg sein. Nach erfolgreicher Reha kann er ihn ja irgendwann wiederhaben, aber Verständnis für ALK AM Steuer bringe ich nicht auf.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 29. März 2004 um 19:16
    • #2

    Antwort auf @Seifi: Wer genügend Zeit und Geld hatte war schon immer bevorzugt. Kenne einen Geschäftsmann, guter Bekannter von der Verkehrsabteilung, viermal den Führerschein wegen Alkohol verloren durfte auch ein fünftesmal den Führerschein in Empfang nehmen. Ein Hoch unserer Gesetze die immer eine Lücke für Geldscheine lassen. Gruß Tourenas -- Gruß Tourenas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 29. März 2004 um 19:21
    • #3

    Antwort auf @Tourenas: So is es und so wird es bleiben. Es gibt definitiv keine Chancengleichheit in Deutschland. Is nun mal so. Jürgen

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2004 um 10:29
    • #4

    Urteil: Reha rettet Führerschein Droht nach einer Alkoholfahrt mit dem Auto der Führerscheinentzug, hilft unter Umständen eine intensive Reha-Maßnahme. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 27 Ns 188/03) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam. In dem Fall ging es um einen Mann, der mit 1,5 Promille beim Autofahren erwischt worden war. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann ging in Berufung - und in zweiter Instanz wurde der Führerscheinentzug aufgehoben. Milde stimmte die Richter, dass der Mann nach seiner Verurteilung mit "erheblichen Einsatz von Zeit und Geld erfolgreich an der intensiven Rehablilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer teilgenommen" hatte. Er hatte 54 Therapiestunden absolviert und dafür mehr als 1.000 Euro ausgegeben. Darüber hinaus hatten medizinische Untersuchungen keine Hinweise mehr auf einen Alkoholmissbrauch ergeben. Weil der Angeklagte deutliche Konsequenzen gezogen und seine Lebensführung entsprechend verändert hatte, bestand nach Ansicht der Richter kein Grund mehr für den Entzug des Führerscheins. -- Motorradfahren wird nicht mit der rechten Hand entschieden

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2004 um 10:29
    • #5

    Urteil: Reha rettet Führerschein Droht nach einer Alkoholfahrt mit dem Auto der Führerscheinentzug, hilft unter Umständen eine intensive Reha-Maßnahme. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 27 Ns 188/03) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam. In dem Fall ging es um einen Mann, der mit 1,5 Promille beim Autofahren erwischt worden war. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt und die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann ging in Berufung - und in zweiter Instanz wurde der Führerscheinentzug aufgehoben. Milde stimmte die Richter, dass der Mann nach seiner Verurteilung mit "erheblichen Einsatz von Zeit und Geld erfolgreich an der intensiven Rehablilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer teilgenommen" hatte. Er hatte 54 Therapiestunden absolviert und dafür mehr als 1.000 Euro ausgegeben. Darüber hinaus hatten medizinische Untersuchungen keine Hinweise mehr auf einen Alkoholmissbrauch ergeben. Weil der Angeklagte deutliche Konsequenzen gezogen und seine Lebensführung entsprechend verändert hatte, bestand nach Ansicht der Richter kein Grund mehr für den Entzug des Führerscheins. -- Motorradfahren wird nicht mit der rechten Hand entschieden

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