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Im Thread ging es immer nur darum, dass eine neue Norm bzw. die vorhandene überarbeitet wird. Leider wurde mehr auf die Frage der Pflicht reagiert, als auf die Norm
Das ist ja der Punkt auf den ich am Ende auch hinweisen wollte. Dann sind wir uns ja im Wesentlichen komplett einig. ![]()
...und klar ist eine Mindestanforderung und eine gesetzliche Nachweispflicht (Zertifizierung) der Garant für Einhaltung von Mindestanforderungen - aber ein ungeprüftes Produkt kann(!) durchaus besser sein, als die Mindestanforderung. Solange ungeprüft weiß man es nicht - man darf dann nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich um ein untauglich(er)es Produkt handelt. Ebenso falsch ist die Annahme, dass ein ungeprüftes Produkt besser ist, als ein Geprüftes. Letzteres wollte ich zu keinem Zeitpunkt behaupten.