Bei uns in der Firma, sollten Ladestationen und Parkplätze in der Tiefgarage eingerichtet werden. Das wurde verworfen, weil man (angeblich) die Sprinkleranlage umrüsten müsste.
Nun hat man Ladesäulen und Parkplätze für e-Autos im Außenbereich eingerichtet.
In wie weit das Umrüsten der Sprinkleranlagen Vorschrift oder nur eine Vorsichtsmaßnahme bei Gewerbeimmobilien ist, weiß ich nicht.
Habe mich nicht weiter mit befasst. Fahre ja (noch) Verbrenner und darf da rein,