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Beiträge von moppcab

  • Blitzermarathon 2025 - 09. April 2025

    • moppcab
    • 15. April 2025 um 19:59

    Da fährt ein Lkw unter Missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der mittleren Spur und blockiert damit die rechte, eigentlich völlig freie Spur. Mittelspurschleicher. Was sonst? Neutraler kann man so ein Fehlverhalten nicht beschreiben. Sicher, ich hätte es auch anders sagen können, etwa so:

    Zitat

    ... zeugt von einem IQ knapp unter dem Niveau eines Dachziegels. Bei solchen „Leuchten“ darf durchaus die generelle Eignung zum Führen eines KFZ in Frage gestellt werden.


    Das hätte der Diskussion aber nicht genützt.

    Übrigens: Kaulebeen lag ja gar nicht so falsch, er hat nur völlig vergessen ein wenig zu differenzieren. Es fliegen viele Schwachmaten mit dem IQ einer Tomate tief, aber nicht jeder, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet gehört damit sofort zu den Schwachmaten.


    Gruß Michael

  • Blitzermarathon 2025 - 09. April 2025

    • moppcab
    • 15. April 2025 um 18:57
    Zitat von Kaulebeen

    Merkste selber? Wegen ein paar Sekunden „Zeiteinsparung“ oder weil der Linksschleicher nervte ist doch unerheblich, da wo deine Frau beschleunigt hat waren noch 100, gilt übrigens bis zur Aufhebung oder einer anderen Geschwindigkeitbegrenzung, nicht 50 Meter vor oder nach dem Schild. Es sei denn, es wird mit Zeichen 1001-3 oder einem Gefahrenzeichen kombiniert.

    Nein, das ist ein völlig falscher Ansatz. Nicht juristisch, aber moralisch. Richtig wäre es, wenn alle Verkehrsteilnehmer gegenseitig Rücksicht nehmen würden. Der Mittelspurschleicher hat auf der mittleren Spur nichts zu suchen, wenn rechts komplett frei ist. Sich zu bemühen, bei einem Spurwechsel das Tempo so zu wählen, dass kein anderer Fahrer zum Abbremsen gezwungen wird ist in meinen Augen angemessene Rücksicht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. In meiner Kindheit in den 70ern gab es eine tolle Kampagne, die ich gerne auch heute noch hätte:




    Gruß Michael

  • Blitzermarathon 2025 - 09. April 2025

    • moppcab
    • 15. April 2025 um 18:35
    Zitat von SALZ

    - an einem stationären Blitzer geblitzt worden

    - 3x !!!

    - AM GLEICHEN TAG!!!!

    Mehrmals an einer Stelle geblitzt zu werden ist mir auch schon passiert. In den Niederlanden. Zumindest innerhalb der Ortschaften oder evtl. auch generell wird dort unsichtbar geblitzt. Ich wurde im Spätherbst (November? Dezember? Tolle Zeit um mit den Hunden an den Strand zu gehen!) bei hochgeklappten Bordsteigen an derselben Stelle einmal mit 53 km/h und einmal mit 56 km/h oder so geblitzt.

    Ärgerlich ist daran, dass das eher ein zu schnelles Rollen als wirklich zu schnelles Fahren war. Hätte ich beim ersten "Rasen" den Blitz gesehen, hätte ich ab dann peinlich auf mein Tempo geachtet und wäre nicht zwei Stunden oder so später dort erneut zu schnell unterwegs gewesen.

    Die Vermieterin unserer Ferienwohnung sagte uns, dass diese Blitzanlage im Sommer wegen der vielen Radfahrer und Fußgänger nötig ist. Im Winterhalbjahr nicht, aber geblitzt wird das ganze Jahr.

    Im Sommer schaffen es nicht wenige der durcheg deutschen Gäste, während ihres Urlaubs mehr als einmal täglich geblitzt zu werden. Die Niederländer kennen den Blitzer, die Deutschen nicht.

    Wir sollten froh sein, dass man hierzulande den Blitz sieht. Das ermöglicht einen gewissen Lerneffekt.


    Gruß Michael


    P.S.: Der Fahrplan musste eingehalten werden?

  • Blitzermarathon 2025 - 09. April 2025

    • moppcab
    • 15. April 2025 um 16:01
    Zitat von Kaulebeen

    Ich frage mich ja immer wieder, wie dumm man sein muss. Gerade an einem solchen Tag, der Wochenlang vorher angekündigt ist, im Bereich eines Fahrverbotes zu schnell zu sein, zeugt von einem IQ knapp unter dem Niveau eines Dachziegels. Bei solchen „Leuchten“ darf durchaus die generelle Eignung zum Führen eines KFZ in Frage gestellt werden.

    Meinst Du? Meine Frau hing letzte Woche auf der Autobahn bei stark befahrener linker Fahrspur geraume Zeit hinter einem Mittelspurschleicher-Lkw fest. Rechts zu überholen hätte geholfen, ist aber verboten. Kurz vor der Aufhebung der dort geltenden 100er Geschwindigkeitsbegrenzung war links eine etwas größere Lücke. Sie beschleunigte während des Spurwechsels von ungefähr 85 km/h auf 125 km/h nach Tacho so stark, wie es ihr kleines Auto zuließ, um gefahrlos die Spur zu wechseln. Tja, als sie auf der linken Spur war blitzte es und sie ist nun einer der erwischten Fahrer. Mit Glück ist sie nicht alleine auf dem Bild, denn sonst erwartet sie vermutlich ein Punkt und ein Bußgeld. Der erste Punkt seit 40 (!) Jahren. Sie hatte noch nie einen.

    Ihre Fahrweise ist meiner Meinung nach in der Situation absolut normal gewesen. Wenn Du so streng die generelle Eignung zum Führen eines KFZ in Frage stellen möchtest, kann ich Dir das Ergebnis sagen: Exakt 100 % aller Verkehrsteilnehmer müssten ihren Lappen abgeben.

    Kurz vor dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu blitzen erfüllt zusätzlich ein übliches Vorurteil: Es wird nicht dort geblitzt, wo es die Sicherheit geboten erscheinen lässt, sondern dort, wo es viel einbringt. Ich weiß nicht, ob es wegen des Marathons war oder einfach das kommunale Säckel gefüllt werden sollte - angemessen war die Stelle jedenfalls nicht.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 3. April 2025 um 22:33
    Zitat

    Vielleicht sollte man niemanden bevormunden und jedem in der Eigenverantwortung die Entscheidung überlassen, ob er noch Fahrtauglich ist oder nicht?

    Ja, genau das. Vor jeder Fahrt. Das hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es gibt immer wieder Ausnahmen, aber im Regelfall entscheiden sich die allermeisten Verkehrsteilnehmer regelmäßig richtig.

    Zitat

    @moppcap, warum gibt es Fachärzte, denn anscheinend reichen ja Allgemeinmediziner. Und auch bei der Behörde hast du nicht nur den einfachen Verwaltungsgestellten mit mittlerer Reife und Berufsausbildung. In welcher Lebenswelt bist du unterwegs?

    In einer Welt, in der ein Sachbearbeiter einer Behörde ganz sicher keine höhere medizinische Kompetenz als ein Arzt hat. Wobei es völlig egal ist, ob es ein Facharzt für Allgemeinmedizin, ein Facharzt für Innere Medizin oder ein Praktischer Arzt oder ein Diplommediziner ist.

    Zitat

    Letztlich entscheidet nicht der Hausarzt mit seinem Gefälligkeitsattest, sondern die Behörde nach gesetzlichen Vorgaben, ob es nun dem einzeln passt oder nicht.

    Du unterstellst den Ärzten ohne jegliche Grundlage ein rechtsbrüchiges Verhalten. Das ist mit Verlaub eine Unverschämtheit und eine Beleidigung eines ganzen Berufsstands.

    Zitat

    Krankheitsbilder und Behinderungen verändern sich im Laufe der Zeit. Auch wenn vor einigen Jahren eine Fahrtauglichkeit trotz dieser oder jenen Einschränkung festgestellt wurde, bedeutet dies nicht, dass es im hier und jetzt immer noch so ist.

    Ja, kenne ich. In den 80ern brauchte ich eine Brille und habe diese noch immer im Führerschein stehen. Für die Klassen 1 und 3 bzw. A und B reicht eine Sehkraft von 70 %. Und die erreiche ich problemlos ohne Brille. Mit Brille sind es 95 bis 100 %. Was mache ich also? Nichts! Ich benutze wie seit 40 Jahren eine Brille, wenn ich fahre. Eigenverantwortung und so, siehe oben!

    Zitat

    Und das ist der Unterschied, du siehst eine arme Sau, die nur ihren Führerschein umtauschen möchte und bei der sich dann Verdachtsmomente hinsichtlich der Fahruntauglichkeit ergeben, die dann auf eigene Kosten zum Gutachter muss und vielleicht auch den Führerschein verliert und ich eine Behörde, die schlicht ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt. Die Welt ist eben nicht gerecht!

    Es haben sich keine Verdachtsmomente ergeben, zumindest keine, die das Vorgehen der Behörde gerechtfertigt hätten. Nur weil eine Behörde eine Behörde ist, ist noch lange nicht alles, was dort passiert richtig und verhältnismäßig.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 3. April 2025 um 13:34
    Zitat von Palomino

    Die Behörde muss das Statement des Hausarztes nicht akzeptieren und dies halte ich auch für sinnvoll. Damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung kommt, erscheint hier ein Gutachter als faire Lösung. Wenn der Hausarzt zu der Erkenntnis kommt, dass die Fahrtauglichkeit gegeben ist, warum nicht zur Sicherheit eine zweite (unabhängige) Meinung einholen?

    Die von Dir geforderte Gutachterlösung ist die Ungleichbehandlung.

    Stichwort zweite Meinung: Welches Gutachten soll im Falle zweier verschiedener Beurteilungen gelten? Das des Hausarztes? Wozu dann das zweite Gutachten? Oder umgekehrt? Der Hausarzt wird damit ohne jede Grundlage als unfähig und nicht unabhängig diffamiert.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 3. April 2025 um 12:33

    Palomino Faire Lösung? Die fairste Lösung wäre die Gleichbehandlung aller Fahrerlaubnisinhaber. Ab sofort muss jeder hohe, teilweise vierstellige Kosten selbst aufbringen, um etwas zu beweisen, das schon bekannt ist. Darauf könnte man sich doch verständigen, oder?

    So langsam verstehe ich Dich. Weil Ärzte mit Abitur und ihrem popeligen, jahrelangem Studium natürlich nicht die medizinische Fachkompetenz eines einfachen Verwaltungsangestellten mit mittlerer Reife und Berufsausbildung haben.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 2. April 2025 um 13:28

    Ich denke, hier werden Äpfel mit Birnen vermischt.

    Der Hausarzt sollte die fachärztlichen Diagnosen und Behandlungen kennen und damit in der Lage sein zu beurteilen, ob die Teilnahme am Straßenverkehr aus medizinischer Sicht grundsätzlich möglich ist oder nicht.

    Etwas anderes ist die MPU, denn hier wird zusätzlich zur gesundheitlichen Situation die psychologische, also charakterliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs betrachtet.

    Die MPU ist im Interesse der Allgemeinheit z. B. bei Alkohokranken absolut gerechtfertigt. Oder auch bei Fahrern, die es wie Armin Laschet total übertreiben und das nicht nur einmal.

    NICHT angemessen ist die Forderung nach einer MPU wenn es bisher keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber fährt, wenn er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. Bei Alkoholkranken muss damit gerechnet werden, dass sie auch alkoholisiert fahren. Das gehört zum Krankheitsbild. Es besteht aber keine Veranlassung zu unterstellen, dass jeder der einen Mund hat sich vor Fahrtantritt erst einmal ordentlich einen hinter die Binde kippt.

    Dem Diabetispatienten wurde offenbar unterstellt, dass er unter Missachtung seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit ein Kraftfahrzeug führt. Das ist so, als wenn ich mir auf der Straße einen beliebigen Passanten greife, ihm unterstelle dass er alkoholisiert fährt und ihm deshalb die Fahrerlaubnis entziehe, bis er mit enormem Zeit- und Kostenaufwand beweist, dass es keinen Grund gab, seine Eignung zum Führen eines Fahrzeugs anzuzweifeln.

    Es ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 30. März 2025 um 23:29

    kaulebeen Dein Hausarzt war sicherlich der Arzt, der damals den besten Überblick über Deine gesundheitliche Situation hatte und Dich entsprechend gut unterstützt und auch geschützt hat. Geschützt vor unangemessener Härte und ungerechtfertigte Eingriffe in Dein Leben. So muss das sein. Traurig ist nur, dass es offensichtlich den Ärzten durchaus bekannt ist, dass solche Geschichten weit unangemessener ablaufen können.

    Fahrverbote werden nicht umsonst als Strafe ausgesprochen!


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 30. März 2025 um 21:00

    Ob mit oder ohne Neuroleptika ist vollkommen egal, wenn der Mann gut und stabil eingestellt ist. Mehrfach Erkrankte haben typischer Weise einen Arzt, beim dem alle Behandlungen und Verordnungen bekannt sind und koordiniert werden und der die Fahrtauglichkeit in aller Regel besser als jeder Facharzt beurteilen kann.

    Bescheinigt der Hausarzt die Fahrtauglichkeit, muss das reichen. Das ist mein Standpunkt.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 30. März 2025 um 14:20

    Bei Volkskrankheiten wie Diabetes Typ II, Bluthochdruck und anderen internistischen und kardiologischen Gesundheitsproblemen ist das Vorgehen der Behörde unverhältnismäßig.

    Wenn jemand mit langer Krankengeschichte und bewährter, guter Medikamenteneinstellung vom Hausarzt bescheinigt bekommt, dass er sicher fahren und Maschinen bedienen kann, dann muss das ausreichen.

    Ich sage es mal böse: Wenn so schnell ein Idiotentest angemessen sein soll, sollte man mal prüfen, ob der Sachbearbeiter nicht selber einen braucht...

    Das ist meine Meinung.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 16:50

    Nochmals zum Führerschein:

    Es ging ja schon vor Jahren durch die Medien, dass bei der Umschreibung von Papier auf Plastik teilweise Rechte unterschlagen und diese später nicht nachgetragen wurden.

    Einem niederländischen Bekannten erging es in Deutschland schlecht: Er hatte u. a. den niederländischen Motorradschein und musste den wie üblich gegen einen deutschen Führerschein tauschen. Da er sich mit den hiesigen Klassen nicht auskannte, ist ihm nicht aufgefallen, dass er zum 125er Fahrer degradiert worden war. Die relativ kurze Widerspruchsfrist war längst abgelaufen, als das auffiel, weshalb nur das gültig war, was im deutschen Führerstand stand. Die Niederländer haben eine kürzere Verwahrungsfrist der Daten, weshalb es dort keine Unterlagen mehr gab und sein Motorradführerschein endgültig weg war.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 16:26

    Danke sehr. Für mich zieht sich die Zeit momentan extrem. Ich bin dabei, den Ärmelkanal zu durchschwimmen, das Wasser ist aber vorher durch Honig ersetzt worden.

    Ich hoffe, dass beim nächsten Termin am 4. April die Vorgehensweise bei der OP und der Termin festgelegt werden. Nach aktuellem Stand wird die OP im April erfolgen.

    Fünf bis sechs Stunden OP-Zeit (egal ob der Zugang in den Schädel von vorn oder von oben erfolgt), etwa eine Woche Krankenhaus plus in der Regel mindestens sechs Wochen Rekonvaleszenz sind mir sicher. Bei gutem Verlauf.


    Gruß Michael

  • Welche Tasche bei Lederkombi?

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 16:04

    Ich kombiniere eine Latzhose mit einer üblichen Tourenjacke. Die Latzhosen haben wie alle üblichen (auch Nichtmotorrad-) Hosen vorne Hosentaschen und die Tourenjacken haben meist sechs oder mehr Taschen. Außen zwei oben und zwei unten und innen zusätzlich mindestens zwei. Trotzdem benutze ich bis auf die Hosentaschen für die Schlüssel die Taschen meist nicht und nehme eine Bauchtasche. Wenn man rastet und am proppenvollen Bikertreff die Jacke zur Abkühlung auszieht ist mir das Diebstahlrisiko zu groß.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 15:54
    Zitat von Red Lady

    Eventuell bringt das mehr Infos: Zitate:

    Wenn Sie die Fahrerlaubnisklasse 2 oder 3 (erteilt vor dem 01.01.1999) besitzen, erhalten Sie die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Ansonsten sind diese auf 5 Jahre befristet und können verlängert werden, wenn Sie die gesundheitliche Eignung nachweisen (ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten).

    Besitze ich denn noch die Klasse 2? Eigentlich nicht, oder? Auf meiner Plastikkarte stehen schließlich inzwischen die Buchstabenklassen, die nicht deckungsgleich zu den Zahlenklassen sind. Bis 2028 ist der augenblickliche Führerschein allerdings gültig - und das inkl. C1E. Zumindest steht das auf der Plastikkarte drauf.

    Na ja, wer weiß, ob ich nach der Hirn-OP nicht schon 2025 gar nichts mehr fahren darf... Davor habe ich echt Angst, aber das ist ein anderes Thema.


    Gruß Michael

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 14:03

    Ich hatte die Klassen 1, 2, und 3, als ich auf Plastik umstellen musste, um gelegentlich den firmeneigenen LKW mit elektronischem Fahrtenschreiber bewegen zu können.

    Nur die Klassen C und CE haben meinen 50. Geburtstag als Ablaufdatum und ruhen deshalb, alle anderen Klassen nicht. Ich habe laut meiner Karte seit Jahren A, B, C1, BE, C1E, M, L und T/S. Meinen Führerschein muss ich bis zum 19.01.2028 umtauschen.

    C und CE sind ungültig, das ist klar, aber was ist mit C1E? Mit Klasse 3 durfte (oder darf?) ich Züge bis 18 Tonnen fahren, wenn diese eine durchgängige Bremsanlage und maximal 3 Achsen haben. Als eine Achse zählen dabei auch die Doppelachsen mit weniger als einem Meter Abstand der Einzelachsen. Mit C1E dürfen es nur 12 Tonnen, dafür aber 4 Achsen sein.

    Ganz ehrlich, über die Jahre und Jahrzehnte ist da so viel an Änderungen erfolgt, dass man nur schwer den Überblick behalten kann, was man nun fahren darf und was nicht. Darf ich nun den berühmten 7,5 Tonner für den Umzug oder ein mittelschweres Wohnmobil noch fahren oder nicht?


    Gruß Michael

  • Reifenreparatur

    • moppcab
    • 29. März 2025 um 13:18

    Ich gehe eher davon aus, dass der Reifen über hohe Bordsteinkanten gequält wurde. Bei einem anderen meiner damaligen Bastelautos hatte ich später einen ähnlichen Defekt. Ohne Löcher im Blech, dafür kam aber noch der komplette Luftverlust hinzu. Bei dem Auto hatte die Garage, in der der Vorbesitzer regelmäßig parkte keinen abgesenkten Bordstein.

    Ich gebe Dir aber Recht, gerade beim Moped kann ein falscher Reifendruck fatale Folgen haben.


    Gruß Michael

  • Reifenreparatur

    • moppcab
    • 28. März 2025 um 18:23
    Zitat von Mikael

    Es geht nicht darum, Geld zu sparen, sondern wieder mobil zu werden.

    Es gibt beide Fälle. An welchen man zuerst denkt, hat sicher nit der eigenen Lebenserfahrung zu tun. In den 40 Jahren meiner bisherigen Zweiraderfahrung ging fast immer nur um die Kosten. "Der Reifen ist doch noch fast neu! Den kann man doch nicht einfach entsorgen."

    Die Ausnahme mit dem Flicken betrifft die guten alten Blech-Vespen. Da habe ich selber Reifen geflickt (genauer: Den Schlauch). Das geht einfacher als einen Fahrradreifen zu flicken. Die Felgen waren sehr lang zweiteilig und wurden mit Schlauch gefahren. Plattfuß? Rad ab, Felge aufschrauben, den Reifen auf Fremdkörper kontrollieren und diese ggf. entfernen. Dann entweder wie bei Fahrrädern üblich den Schlauch flicken oder man nimmt direkt den oft im Werkzeug mitgeführten neuen Schlauch. Die Felgenhälften mit dem neuen oder geflickten Schlauch verschrauben, Luft auf den Reifen und das Rad wieder anschrauben. Fertig.


    Gruß Michael

  • Helmfrage an alle ehemaligen Schuberth-Helm-Träger

    • moppcab
    • 28. März 2025 um 16:11

    Mir gefällt mein Schuberth C3 nach wie vor sehr gut. Er hat nur einen Konstruktionsfehler, den der Hersteller einem als "It's not a bug it's a feature" verkaufen will. Die sicher nicht nur von mir meistgenutzte Position des Visiers hält nicht richtig. Das Visier etwa einen Zentimeter weit offen zu lassen geht nur bis zu sehr geringem Tempo. So bis 80 km/h bleibt es mit Glück eine Weile offen, wird man schneller, knallt ganz sicher relativ schnell das Visier plötzlich zu. Manchmal auch schon bei geringem Tempo. Das ist sehr ärgerlich, dann ansonsten ist der Helm wirklich zu empfehlen.

    Rick Ich kann Dir leider nicht helfen.


    Gruß Michael

  • Reifenreparatur

    • moppcab
    • 28. März 2025 um 15:51

    Beim Motorrad gilt für mich: Keine geflickten Reifen.

    Vor etlichen Jahren war ich auf der Autobahn mit ungefähr 180 km/h bis 190 km/h laut Tacho, also echten rund 175 km/h mit meinem Opel Manta unterwegs, als mein Popmeter Alarm gab. Ich konnte nicht sagen, was nicht stimmte, andere Vibrationen als sonst oder irgend etwas in der Art. Ich nahm den Fuß vom Gas und wurde deutlich langsamer. Bei 120 km/h oder so passierte es, es krachte infernalisch und schüttelte das Auto total! Der rechte Hinterreifen hatte sich zerlegt. Der gesamte Stahlgürtel mit dem Profil lag irgendwo auf der Autobahn. Der Reifen hielt die Luft noch, ich konnte mehr oder weniger gefahrlos anhalten.

    Beeindruckend war der Zustand der Karrosserie. Bevor der Stahlgürtel wegflog, hat er noch die absolut rostfreie Karrosserie durchschlagen. Vom Kofferraum aus bis ungefähr senkrecht über den Hinterreifen war ein locker 20 cm breiter Streifen weg! Also nicht wirklich weg, das Blech war nur aufgebogen, aber das Auto hatte ein übles Loch.

    Ich kann von Glück sprechen, dass es zu keinem Unfall kam. In Sachen Reifen bin ich deshalb eher ein sehr vorsichtiger Fahrer.

    Übertragen wir das Risiko des Platzen eines Reifens auf das Motorrad, wird das Risiko erheblich größer. Das kann richtig wehtun. Klar, ein Reifen ist nicht billig, aber da ist mir die Sicherheit wichtiger.


    Gruß Michael

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