Hochmeister Die Frage ist wie hoch war die erlaubte Geschwindigkeit am Ort des Unfalls verglichen mit der hypothetisch gefahrenen Geschwindigkeit. Normalerweise kann der Sachverständige das auch beantworten.
Klar will die gegnerische Versicherung immer so wenig bezahlen wie möglich/nötig. Aber wenn es zusätzlich noch um körperliche Schäden geht, dann solltest Du nach meinem Dafürhalten am Ball bleiben, da Du nie weißt ob sich daraus gesundheitliche Spätfolgen ergeben können.Was meint Deine Anwältin?
Ja, es geht um bleibende Schäden. Mit meinem Beruf wird nix mehr. Allerdings ist es bis zur Rente auch nicht mehr weit. Die Anwältin...nun ja , auf hoher See und vor Gericht 🙄