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Stimmt das?

  • Gelöschter Benutzer
  • 8. März 2009 um 10:46
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 8. März 2009 um 10:46
    • #1

    Ich möchte mein Motorrad möglichst zügig verkaufen, da ich mir eine andere Maschine gekauft habe. Sie ist mit Saisonkennzeichen 4-10 angemeldet und jetzt im März TÜV-fällig. Mir hat jemand erzählt, dass ich auf direktem Weg trotzdem jetzt schon zum TÜV fahren darf. Ist das richtig oder nicht? Ich kenne die Regelung eigentlich nur in Punkto Zulassungsstelle. Was würde bei einem evtl. Unfall passieren?

  • beiker
    Gast
    • 8. März 2009 um 10:51
    • #2

    Hallo Carolinchen, an Deiner Stelle würde ich mir überlegen auf 03/10 zu wechseln;-) So einen langen Winter wie diesen haben wir nicht so oft.... Gruss Berthold

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 8. März 2009 um 11:02
    • #3
    Zitat von Carolinchen

    Ich möchte mein Motorrad möglichst zügig verkaufen, da ich mir eine andere Maschine gekauft habe. Sie ist mit Saisonkennzeichen 4-10 angemeldet und jetzt im März TÜV-fällig. Mir hat jemand erzählt, dass ich auf direktem Weg trotzdem jetzt schon zum TÜV fahren darf. Ist das richtig oder nicht? Ich kenne die Regelung eigentlich nur in Punkto Zulassungsstelle. Was würde bei einem evtl. Unfall passieren?

    Ein Fahren mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug ist es in jedem Fall. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. An deiner Stelle würde ich mal mit deiner Motorradversicherung sprechen, ob in dem Falle ein Versicherungsschutz vorliegt und entscheiden, was du dann machst.



    editiert von: rockster, 08.03.2009, 10:09 Uhr

  • DerKlausi
    Gast
    • 8. März 2009 um 11:02
    • #4

    Huhu... Es reicht aber auch, wenn du Anfang April zum Tüv fährst. Wenn sie sofort weg soll, ruf doch einfach beim Tüv in deiner Nähe an. die werden das wissen. Da reißt dir noch keiner den Kopf für ab. GRuß vom Klausi :D



    editiert von: DerKlausi, 08.03.2009, 11:03 Uhr

  • Bikermattie
    Gast
    • 8. März 2009 um 11:03
    • #5
    Zitat von Carolinchen

    Ich möchte mein Motorrad möglichst zügig verkaufen, da ich mir eine andere Maschine gekauft habe. Sie ist mit Saisonkennzeichen 4-10 angemeldet und jetzt im März TÜV-fällig. Mir hat jemand erzählt, dass ich auf direktem Weg trotzdem jetzt schon zum TÜV fahren darf. Ist das richtig oder nicht? Ich kenne die Regelung eigentlich nur in Punkto Zulassungsstelle. Was würde bei einem evtl. Unfall passieren?

    bin mir ziemlich sicher das Du auf dem direkten Weg dorthin fahren darft

  • Irol
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    • 8. März 2009 um 11:04
    • #6

    moin carolinchen : ich hab hier mal das kopiert: Motorräder, Cabrios und andere Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen haben jetzt Winterpause. In der sogenannten zulassungsfreien Zeit dürfen Zweiräder und andere betroffene Fahrzeuge nicht auf der Straße bewegt werden. Wer sich von einem sonnigen und trockenen Wintertag dennoch dazu verführen lässt, muss mit einem Bußgeld und etlichen Punkten in Flensburg rechnen. Die Strafen fallen allerdings vergleichsweise moderat aus: Laut ADAC müssen auf der Straße ertappte Motorrad- und Cabriofahrer mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten im Zentralverkehrsregister in Flensburg rechnen. Fatal wird es bei einem Unfall: Das Fahrzeug ist nicht versichert, große Probleme mit der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung sind absehbar ? und gewaltige Kosten, denn der Schaden muss aus dem Privatvermögen bezahlt werden. Kurzinfo: In der sogenannten zulassungsfreien Zeit dürfen Zweiräder und andere betroffene Fahrzeuge nicht auf der Straße bewegt werden. Wer sich zu einer Fahrt verführen lässt, zahlt ein Bußgeld und bekommt Punkte in Flensburg. im öffentlichen Straßenraum überwintern lässt, kann mit 40 Euro und drei Punkten in Flensburg belegt werden, im Härtefall ist es sogar zulässig, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nämlich nur auf Privatgrund oder in der Garage abgestellt werden. Tipp: Wird während der Winterpause die Haupt- oder Abgasuntersuchung fällig, kann man dies bis zum Beginn der nächsten Zulassungsperiode aufschieben. Will man dann wieder mit dem Fahrzeug fahren, muss man binnen vier Wochen beim TÜV oder der Dekra vorfahren. sollte dir helfen ... oder? Gruss Irol

  • gsxbandit
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    • 8. März 2009 um 12:18
    • #7

    Hab dazu was in der StVZO gefunden: Anlage VIII zu § 29 StVZO (Auszug): "2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung." Die Prüfung ist im Folgemonat vorzunehmen. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, daß die Prüfung erst im April durchgeführt werden darf. Schönen Gruß, Volker

  • bikefan
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    • 8. März 2009 um 12:52
    • #8

    Hi Steffi, Dein Motorrad ist nicht versichert und somit darfst Du damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Ausnahme, dass die Fahrt ja nur zum Tüv geht, spielt überhaupt keine Rolle. Tust Du es doch, hast Du bei einem eventuellen Unfall ne Menge zu erklären ;) und musst für alle Kosten selbst aufkommen. Besser noch bis April warten oder die Maschine jetzt verkaufen und dem Käufer mit dem Hinweis "Bei Kauf Tüv neu" anbieten. Herzlichen Glückwunsch zur neuen Kawa :) Liebe Grüße Norbert



    editiert von: bikefan, 08.03.2009, 12:52 Uhr

  • DR650
    Gast
    • 8. März 2009 um 13:18
    • #9

    Moin, ich hatte das selbe Problem mit meinem "Sommerauto", nach Rücksprache mit TÜV, Versicherung und Rennleitung habe ich mir für die Fahrt zum TÜV eine Deckungszusage der Versicherung (früher Doppelkarte genannt) geholt, damit darf man auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassungstelle fahren! 8-) Alternativ besteht ja auch noch die Möglichkeit der Kurzzeitkennzeichen, oder Verladung auf einen Anhänger :)

  • stjopa
    Gast
    • 8. März 2009 um 13:32
    • #10

    Hallo Carolinchen, wie schon geschrieben, darfst Du auf keinen Fall jetzt schon zur HU fahren. Aber es gibt auch überhaupt keinen Grund dazu: Wie auch schon geschrieben, darfst Du das im April machen. Und Du bekommst dann in diesem Sonderfall den Termin der nächsten HU nicht zurückdatiert, sondern den ersten Monat Deines Zulassungszeitraums (April) eingetragen! (Wenn Du allerdings erst im Mai oder Juni oder ... vorfährst, bekommst Du auch den April 2011 als nächsten Termin eingetragen.) Grüße Steffen Edit: Oops, nicht richtig gelesen - es geht ja darum, dass Du das Mopped verkaufen willst ...



    editiert von: Stjopa, 08.03.2009, 13:35 Uhr

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