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Kamera am Mopped wirkt strafverschärfend bei Geschwindigkeitsübertetung.

  • Gelöschter Benutzer
  • 5. Juli 2008 um 22:37
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 22:37
    • #1

    Ich habe diesen Artikel bei uns in der Zeitung gefunden. Gruß Hans

  • MausPe
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 22:49
    • #2

    Erinnert mich ein wenig an Gestapo, Vopo, die wussten auch alles, was die anderen dachten und wollten!

  • MrRight64
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    2
    • 5. Juli 2008 um 22:52
    • #3

    wie bescheuert ist das denn? wirkt es auch strafverschärfend, wenn ich eine Sozia mitnehme? Nur, weil ich dann ja sicher auch 'absichtlich'/vorsätzlich zu schnell gefahren bin???? Recht haben und Recht bekommen waren hier leider schon immer zwei total verschiedene Sachen.....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:00
    • #4

    Fragt sich auch, ob der Film als Beweismittel überhaupt zugelassen wird :-? Denn in wie weit kann man an Hand der Dokumentation feststellen wie schnell der Motorradfahrer überhaupt gefahren ist :-? Tschüß Torsten 8-)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:02
    • #5

    In Bayern wird sowieso alles ein wenig anders geregelt :-? :-? :-?

  • MrRight64
    Beiträge
    625
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    2
    • 5. Juli 2008 um 23:10
    • #6
    Zitat von Dutch

    In Bayern wird sowieso alles ein wenig anders geregelt :-? :-? :-?

    Bayern ist ja auch schon ein bisschen Ausland :D

  • AB-stromer
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    2
    • 5. Juli 2008 um 23:14
    • #7

    kenne den betreffenden Streckenabschnitt gut und wie jeder andere, der sich dort auskennt (zB der Kamerafahrer), weiß man, dass dort scharf überwacht wird. Dann dort 66km/h zu schnell zu fahren, ist einfach blöd. Andererseits würde ich wirklich gern die rechtliche Basis kennenlernen wollen. Ich kenne keine gesetzliche Grundlage, die eine Ordnungswidrigkeit oder Vergehen verschärft, weil vom Vorhandensein eines technischen Gegenstandes wie Kamera oder Vorhandensein einer Sozia, die zur reinen Annahme eines Imponierverhaltens führen soll, ein unterstellter Vorsatz zu einer Verdoppelung der gesetzlich geregelten Bußgelder führt.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:23
    • #8

    Die Geschwindigkeit wurde von der Rennleitung gemessen, die Kamera verdoppelt nur die Strafe. :-? Gruß Hans

  • Struppel
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:24
    • #9

    Hallo, ich weiß nicht, warum sich hier einige darüber so aufregen. :-? Im Bericht steht, daß er 66 km/h zu schnell war!!! Das ist demnach so gemessen wurden und ein Fakt! Das sind bei 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung mehr wie das Doppelte. Was ist daran falsch, ihn zu bestrafen? Zu klären ist doch, ob es ein Augenblicksversagen (weil er das Schild übersah) war, oder nicht? :roll: Das die Polizei, bei der montierten Kamera vom strafverstärkenden Vorsatz ausgeht, ist da echt übertrieben?!? :lol: cu Struppel

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:37
    • #10

    Dutch Die Geschwindigkeit wurde von der Rennleitung gemessen, die Kamera verdoppelt nur die Strafe. :-? Gruß Hans [/quote] Hallo Hans, meine Frage bezog sich mehr auf den Vorsatz, und in wie weit der Biker für vorangegangene Geschwindigkeitsübertretungen, die er auf seiner Kamera aufgezeichnet hat, noch heran gezogen werden kann? Das ein Bußgeld durchaus berechtigt ist, daran gibt es für mich keinerlei Zweifel.



    editiert von: Nordwind, 05.07.2008, 23:40 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:43
    • #11

    Ich finde das voll in Ordnung ... einiger weniger, der mit einem RaserVideo bei youtube andere Deppen zum Rasen oder Nachmachen animiert. Gib mal "Würgauer Berg" ins Suchprogramm ein und Ihr werdet Euch wundern wieviele Unfälle es dort in den letzten Jahren gegeben hat! Und 66KM/h ÜBER der erlaubten Geschwindigkeit ist KEIN Versehen....... 5-20KM/h über der Höchstgeschwindigkeit ist vielleicht ein Versehen :P Aber wer mehr als doppelt so schnell in einer Gefahrenzone fährt, macht es VORSÄTZLICH oder ist zu deppert das Mopped zu beherschen - also hilft es uns anderen Verkehrsteilnehmern, wenn der Depp erstmal aussortiert wird. Sorry, ....dafür habe ich kein Verständnis. Es gibt schon zu viele "schwarze Prinzen" (bereits tot) und "Ghostrider" auf unseren Strassen. Außerdem hatten wir hier doch gerade einen Thread, wo ein Idiot sich beim Rennen filmen liess und beim Abgang dann nicht nur sich sondern den Deppen an der Camera auch noch mit geötet hat. Krombach Opfer ..https://www.netbiker.de/module-pnForum…11-start-0.html Wenigsten wurden diesmal keine unschuldigen Passanten verletzt oder getötet. Der macht das jedenfalls nicht wieder ! Gruss Kippi



    editiert von: Cpt.Kippdotter, 05.07.2008, 23:45 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Juli 2008 um 23:45
    • #12

    Also, da ist nicht nur ein Schild zu übersehen, ich fahre die Strecke fast alle 14 Tage. Früher konnte man da wirklkich noch "die Funken fliegen lassen". Doch seit viele Unfälle durch sogenannte Bergrennfahrer waren, sind die Schilder nicht mehr zu übersehen. Das meinte ich.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 07:30
    • #13
    Zitat von Dutch

    Das meinte ich.

    Aus meinem Rechtsverständnis heraus sind das, wie schon oben erwähnt, Stasimethoden. Hoffen wir, daß der Kerl eine Rechtschutzversicherung hat und gegen diese Argumentation vor Gericht angeht. Ich denke seine Erfolgschancen sind gut. Keine Frage daß die Geschwindigkeitsüberschreitung entsprechend geahndet wird. Wer sich erwischen lässt hat eben Pech und muß zahlen. Aber die Verdoppelung wegen der Kamera ist Unfug und wohl nur in Bayern möglich. :-?



    editiert von: Lobo1968, 06.07.2008, 07:31 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 08:49
    • #14

    Meines Wissens wird in Bayern bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h inzwischen automatisch Vorsatz unterstellt. Das beudeutet: Höhere Geldbuße und Sicherstellung des Motorrades. Und mal Hand aufs Herz: 10 km/h zu schnell doer auch 20 km/h - wem ist das im Flow noch nicht passiert? Aber 40 km/h zu schnell? - Ich denke, das kann man tatsächlich nur vorsätzlich machen. Daß in diesem Fall auch noch eine "Rennkamera" montiert war, spielt bei 66 km/h über dem Limit doch nur noch eine unbedeutende Rolle, die die "Vorsatzargumentation" der bayerischen Polizei bestärkt. Und an diejenigen, die hier von "Stasimethoden" reden: Ich denke, Ihr habt nicht zur Zeit der Stasi in der DDR gelebt und die Stasi erlebt, sonst würdet Ihr so einen hanebüchenen Quatsch wohl nicht schreiben :D

  • sgt-zapper
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 10:23
    • #15

    Diese ganze vorsätzliche Aufregung um jemanden, der an einer vorsätzlich auf innenstädtisches Tempo herabgesetzgeregelten Strecke, die eindeutig eine ausserörtliche ist und eindeutig auch mit montierter Kamera mit fast anderthalbfacher Geschwindigkeit befahrbar ist - sonst hätte es den Kameramann ja logischerweise in der Kurve herausgemendelt - halte ich für Unsinn, genauso wie eine ausserörtliche Strecke auf innerörtliches Tempo herabregeln zu wollen. Unfreiheitliche Methoden sind das schon, allerdings weniger Stasi als Grenzschutztruppe, wer die Geschwindigkeitsmauer überschreiten will, wird erschossen! Die Frage bleibt zudem, ob dies die Kurvengeschwindigkeit oder die Geradengeschwindigkeit war. Ich vermute - ohne die Strecke zu kennen - letzteres, d.h. jemand der in der Lage ist, seine Geschwindigkeit vor der Kurve durch vorsätzliches Bremsen so anzupassen, daß er sie unfallfrei übersteht, wird dafür bestraft, daß es Idioten gibt, die das unvorsätzlich nicht können. Das ist unbedingter vorsätzlicher Unsinn.

  • beiker
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 10:47
    • #16

    In den meisten Fällen wird die Tempobegrenzung so weit reduziert, damit sich die Strafen auch richtig lohnen. So basteln sich einige ihre Verkehrssünder selbst zusammen.... :roll: Schwarz-weiß denken ist aber in jedem Fall falsch;-) Gruss Berthold

  • sgt-zapper
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 10:56
    • #17
    Zitat von Tigris

    Und mal Hand aufs Herz: 10 km/h zu schnell doer auch 20 km/h - wem ist das im Flow noch nicht passiert?

    Die 40 im Flow in der 30er-Zone sind schon auch lebensgefählich hoch, da hilft dann nur das Mopped zu beschlagnahmen. ;o)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 11:26
    • #18
    Zitat von Sgt.Zapper

    Die 40 im Flow in der 30er-Zone sind schon auch lebensgefählich hoch, da hilft dann nur das Mopped zu beschlagnahmen. ;o)

    Ich gebe Dir völlig Recht - wenn auch bestimmt nicht in dem Sinne, den Du gemeint hast: Wer mit 70 km/h in einer 30er-Zone unterwegs ist, dem gehört meiner Meinung nach der Lappen gelocht und für mindestens 1 Jahr weggenommen, damit er mal in Ruhe Zeit hat, darüber nachzudenken. Ansonsten möchte ich einfach mal feststellen: Wer meint, daß die Vorschriften, die ein vernünftiges Miteinander regeln sollen, für ihn nicht gelten und sich trotz des Wissens um die Konsequenzen vorsätzlich darüber wegsetzt, der soll dann bitte auch klaglos die Konsequenzen tragen und nicht anschließend memmenhaft rumjammern :lol:

  • sgt-zapper
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 13:33
    • #19
    Zitat von Tigris

    Ansonsten möchte ich einfach mal feststellen: Wer meint, daß die Vorschriften, die ein vernünftiges Miteinander regeln sollen, für ihn nicht gelten und sich trotz des Wissens um die Konsequenzen vorsätzlich darüber wegsetzt, der soll dann bitte auch klaglos die Konsequenzen tragen und nicht anschließend memmenhaft rumjammern :lol:

    Das Problem ist nur, daß Vernunft nicht von Vernünftigen normiert wird. Was man am Eingangsbeispiel leicht ablesen kann. Es ist z.B. unvernünftig aus Lärmschutzgründen 30 zu fahren - man fährt keine 30 im 5.Gang - es wird aber vielfach so geregelt. Es ist unvernünftig nachts Ampeln zu schalten, u.a. auch aus Lärmschutzgründen - es wird aber so gemacht. Es ist unvernünftig alte Autos zu verschrotten, weil sie Abgasnormen nicht erreichen, statt sie ökologisch sinnvoll solange zu nutzen, bis sie auseinanderfallen - wird aber durch sich vernünftig gebende Unvernunft erzwungen. So lassen sich hunderte unsinnige Regeln finden, die alle von vernunftpredigenden Gutmenschen ersonnen werden, die vernünftiges Miteinander für regelungsbedürftig halten. Es wäre vernünftig Dinge zu tun, die man kann und Dinge zu lassen, die man (noch) nicht beherrscht. Leider leuchtet dies den gutmenschelnden Vernunftaposteln nicht ein - sonst überliessen Sie die Reguliererei ausschliesslich Vernunftbegabten.

  • Struppel
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 15:18
    • #20

    Was lese ich immer mal von Stasi? Das war doch ein harmloser Verein! ;) Schaut euch mal an, was heute tatsächlich passiert und mittlerweile legal ist im Schnüffelstaat-BRD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :evil: Das gab es zu Stasi-Zeiten nicht im Ansatz. z.B.: Kontoüberwachung, willkürliche Kennzeichenerfassung, Telefonüberwachung, Handyortung, Vorratsdatenspeicherung, Wohnungsbetretungen für Überwachungszwecke jetzt in Bayern legal, ... Leute wenn euch die Stasi so beschäftigt, wieso empfindet ihr das jetzige als normal? Langsam dran gewöhnt? Oder greift der Vorwand des bösen Terrorismus, das euch die totale Überwachung kalt läßt? :-O cu Struppel

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 15:31
    • #21

    Was wäre es doch für eine schöne Welt, wenn jeder für sich selber bestimmen könnte, was denn nun vernünftig ist und was nicht. Und alles, was man dann selber für vernünftig hält sanktionslos auch noch tun dürfte :D Ich wollte immer schon mal in einer Anarchie leben 8-) Gruß aus der Eifel Tigris (gutmenschelnder Vernunftsapostel aus Passion 8-) )

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 17:03
    • #22
    Zitat von Struppel

    Was lese ich immer mal von Stasi? Das war doch ein harmloser Verein! ;) Schaut euch mal an, was heute tatsächlich passiert und mittlerweile legal ist im Schnüffelstaat-BRD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :evil: Das gab es zu Stasi-Zeiten nicht im Ansatz. z.B.: Kontoüberwachung, willkürliche Kennzeichenerfassung, Telefonüberwachung, Handyortung, Vorratsdatenspeicherung, Wohnungsbetretungen für Überwachungszwecke jetzt in Bayern legal, ... cu Struppel

    Rüschtüsch! Und wer unbedingt Erster werden möchte und sich die Mühe macht, eine Kamera zu installieren, der sollte vorher gucken, wo die Rennleitung die Zeitmessung aufgebaut hat. Kein Verständnis, Höchststrafe...... (Wobei 116 km/h auch bedeuten könnte, dass der Knabe aus Versehen in den zweiten Gang geschaltet hat:-)) Timmi

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 17:19
    • #23
    Zitat von Struppel

    Was lese ich immer mal von Stasi? Das war doch ein harmloser Verein! ;) Schaut euch mal an, was heute tatsächlich passiert und mittlerweile legal ist im Schnüffelstaat-BRD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :evil: Das gab es zu Stasi-Zeiten nicht im Ansatz. z.B.: Kontoüberwachung, willkürliche Kennzeichenerfassung, Telefonüberwachung, Handyortung, Vorratsdatenspeicherung, Wohnungsbetretungen für Überwachungszwecke jetzt in Bayern legal, ...

    Jo, das haben sie damals aber nur nicht gemacht, weil die Mittel gefehlt haben. Und ich empfinde unseren politischen Zustand als alles andere als normal. Komme mir aber schon öfter vor wie der Rufer in der Wüste. Dieser Innenminister, den wir grade haben, ist eine Geisel für die Freiheit in diesem Land und eigentlich müsste unsere Regierungsmitglieder der Blitz treffen, wenn sie beim Singen der Nationalhymne das Wort "Freiheit" aussprechen. :( Aber das ist ja ganz und gar off-topic. Also nochmal: für die Limit-Überschreitung gehört der Fahrer natürlich entsprechend bestraft, aber die Kamera jetzt für eine Verdopplung des Strafmasses verantwortlich zu machen halte ich für Unsinn, der nicht mal vor bayerischen Gerichten Bestand haben dürfte. LzG Volker

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Juli 2008 um 12:40
    • #24

    naja nu wirds politisch....und denkt mal drüber nach wen ihr so im laufe der jahre gewählt habt... alles was mehr wie 40 iss statt erlaubt wird nach gängiger rechtssprechung als vorsatz angesehn. meistens beim vorsatz verdoppelung der strafe, das mit der cam hat eigentlich keine auswirkung untermauert aber den vorsatz...also pech gehabt. wenn dann jemand noch schneller fährt, das auch noch mit der kam aufnimmt und sich erwischen läßt...und ausgerechnet noch in "norditalien" der iss selber schuld....iss halt meine meinung ich suche nur noch nach den stasimethoden.... 8-) greets beppo

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. Juli 2008 um 14:55
    • #25

    Hallo zusammen, wer eine Kamrea montiert, will entweder - die Landschaft filmen - oder seinen Tacho und einen Teil der Strecke. Letzteres machen die oben genannten "Schwarzen (oder auch bunten) Reiter" gerne, um sich und anderen zu zeigen, wie "toll" sie fahren können. Läßt sich Youtube etc. "bewundern". Wenn die Polizei sie dann erwischt, gilt das Video wohl als zusätzlicher Beweis für den Vorsatz. Und das Gejaule ist dann groß. Wer ein Problem damit hat, an geschwindigkeitsbeschränkten Stellen entsprechend angepasst zu fahren, gehört nicht auf die Straße! Gerade außerorts haben diese "Ritter" die Beschränkungen oft erst provoziert. Solche Gruppe von "Rittern" durfte ich am letzten Samstag im Bergischen wieder erleben: Überholen trotz Überholverbot auf sehr kurviger Strecke samt Gegenverkehr. Hat nicht viel gefehlt und so ein "Ritter" (ich will keine anderen Worte dafür benutzen, sonst kriege ich Ärger mit quan) hätte mich abgeschossen, seine drei Kumpels dahinter hätten keine Chance gehabt auzuweichen, da sie neben (!) Autos fuhren. Solche Fahrer sollen sich meinenthalben auf den Rennstrecken die Köpfe abfahren, auf der Strasse hat so ein Verhalten nichts zu suchen. Gruss Gert

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