Das OLG Düsseldorf hat ein interessantes Urteil zur Nutzungsausfallentschädigung verkündet:
Nach einem Unfall musste ein Harley-Fahrer längere Zeit auf seine Maschine verzichten, da diese sich zur Reparatur in der Werkstatt befand.
Obwohl ihm neben dem Motorrad auch ein PKW zur Verfügung stand, sprach das Gericht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu und korrigierte somit ein Urteil des LG Duisburg vom 19.07.2007.
http://www.motor-talk.de/forum/cooles-urteil-t1853315.html
Der volle Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen: I-1 U 198/07 vom 10.03.2008) kann abgerufen werden unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/dues…il20080310.html
editiert von: susy, 24.06.2008, 10:39 Uhr