Heute kam Post von unserem Ordnungsamt. :rtfm: Man will mich gesehen haben, als ich mit meinem Kraftfahrzeug ( Auto) einen bestimmten Verkehrsbereich benutzt habe, der durch Zeichen 250 gesperrt ist.- Was auch immer das ist !!! :denk: Zu diesem Zeitpunkt war ich aber definitiv auf der Arbeit am anderen Ende der Stadt und mein Auto zu Hause in der Garage. Es gibt auch niemanden, der das Auto ohne mein Wissen genommen haben könnte. Es kann sich also nur um einen Zahlendreher handeln, aber wie mache ich das unseren Ordnungshütern klar :-? :-? :-? verwirrte Grüße Erika
ich war nicht da wo ich was verbrochen haben soll
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suzukiomi -
27. Mai 2008 um 19:41
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Hallo Erika, ich würde zunächst mal dort freundlich anrufen und nachfragen und deine Position klar machen. Dann sieht man weiter. Viele Grüße Rüdiger
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Hallo Erika. Bin auch Rüdigers Meinung. Desweiteren könntest Du Dir von Deinem Chef einen schriflichen Nachweis geben lassen, wo er bestätigt, dass Du zum fraglichen Zeitpunkt am Arbeitsplatz warst. Gruß podi
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Und wenn Rüdigers Tipp nix nutzt, ab zum Advokaten :-O Gruß Sanne
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ich hatte das auch mal.... hab erst angerufen und das höflich geklärt..... und die dame meinte dann aber.... ich solle auf jeden fall schriftlich widerspruch einlegen ... was ich auch tat.... und dabei die sachlage schilderte allerdings war es bei mir einfacher ich bekam ein schreiben.... mein fahrzeug bmw .... kennzeichen xyz.... habe geparkt.... wo man nicht parken darf.... aufgeschrieben hatte mich ordnungshüter karlchen müllermeierschulz das genannte kennzeichen wir meines.... allerdings hab ich noch nie im leben nen bmw.... weder mit 4 ... noch mit 2 rädern... besessen.... das genannte kennzeichen gehörte zu meinem bootshänger der ordnungsbeamte hatte da nen buchstabendreher drin.... und nach meinem widerspruch war das dann erledigt
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Moin Erika,
wende dich doch mal an McFly,
https://www.netbiker.de/index.php?modu…splay&uid=12133
der hat da eng mit zu tun und kann dir bestimmt auch sagen, für welches V-Schild die 250 steht. -
das hört sich gut an, ihr macht mir Hoffnung.
Dann werde ich das mal auf diesen beigelegten Anhörungsbogen schreiben und morgen da anrufen und fragen, ob ich gleich die Bescheinigung von Cheffe dazulegen soll.
Es sind zwar nur 15¤, aber wenn ich nunmal nichts verbrochen habe , sehe ich auch nicht ein, dass ich zahlen soll.
Wenn ich das wieder in Sprit umrechne..........nicht wahr??
beruhigte Grüße Erika -
Hallo Erika, sowas ist mir auch mal passiert. Da soll ich mit meinem Pkw ohne Parkschein geparkt haben. Im Anhörungsbogen war mein Kennzeichen angeben, aber ein anderer Fahrzeughersteller. Kurzer Widerspruch eingelegt. Begründung: Ich fahre keinen Pkw des Herstellers und als Anlage eine Kopie des Fahrzeugscheins. Nie wieder was davon gehört! Gruß aus Westfalen Tom
editiert von: Westfalen-Tom, 27.05.2008, 20:36 Uhr -
Zitat von suzukiomi
Es gibt auch niemanden, der das Auto ohne mein Wissen genommen haben könnte. verwirrte Grüße Erika
Erika, biste dir da sicher? Haste den Totajusa mal gefragt? :lol: :lol: :lol: NIX für ungut! Viel Glück beim Lösen des großen Rätsels. Boller-Gruß Gisi
editiert von: DURA-Gisi, 27.05.2008, 20:51 Uhr -
Zitat von suzukiomi
Man will mich gesehen haben, als ich mit meinem Kraftfahrzeug ( Auto) einen bestimmten Verkehrsbereich benutzt habe, der durch Zeichen 250 gesperrt ist.- Was auch immer das ist !!!
Na was wohl


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