1. 🏠
  2. Blog
    1. Alle Artikel / alle Blogs
    2. Netbiker-News
    3. User-Blog: Tourenberichte und Reisetipps
    4. User-Blog: Netbiker-Touren und Netbiker-Events
    5. User-Blog: Anleitung fürs Artikel schreiben
  3. Foren
    1. Alle Diskussionsforen
    2. nur interne Support-Foren
    3. nur allgemeine Foren / Hauptforen
    4. nur regionale Foren
    5. nur Gruppen / Stammtische
    6. Wissenswertes zu Gruppen / Stammtischen
    7. Unerledigte Themen
    8. Moderatorencharta
  4. Mitglieder
    1. Mitgliederkarte
    2. Letzte Aktivitäten
    3. Mitgliedersuche
  5. Bilder
    1. Alle Alben
  6. Kalender
    1. Allgemeine Informationen
    2. Alle Termine
  7. Touren&Pässe
    1. Pass-Verzeichnis
    2. Tourenverzeichnis
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Blog-Artikel
  • Galerie
  • Termine
  • Erweiterte Suche
  1. Netbiker.de - die online biker community!
  2. Forum
  3. Hauptforen Netbiker
  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

...wie war das mit dem Katzenauge.

  • DerKlausi
  • 11. Mai 2008 um 20:49
  • DerKlausi
    Gast
    • 11. Mai 2008 um 20:49
    • #1

    HuHu... Mal wieder eine von diesen Stammtischfragen!! Ist der Rückstrahler (Katzenauge??) am Hech des Mopped?s Pflicht oder Vorschrift?? Und was sagen Gesetzgebung oder Tüv zum selbigen, wenn es fehlt. Beim Ortsansässigen Tüv scheint es hier ( bei Fragestellung ) auf die Tagesform anzukommen!! Soll ich nun eines von Luis o.s. ankleben, oder nicht?? :-? :-? Gruß vom Klausi :konfus:

  • Struppel
    Gast
    • 11. Mai 2008 um 20:53
    • #2

    Es ist vorgeschrieben und mittig am Heck anzubringen. Ob es der Prüfer nun bemerkt oder übersieht, ist egal. Ohne kann Dich jeder Cop anpissen. cu Struppel

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. Mai 2008 um 22:08
    • #3

    Mein Tüvmann hat auch nicht drauf geachtet ;) . Und die Kleber sind scheins nicht zulässig.... Mal sehen, ob ich den wieder runter kratze und nen gescheiten hinschraub.... :roll: Liebe Grüße.....Lela

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Mai 2008 um 07:24
    • #4
    Zitat von Struppel

    Ohne kann Dich jeder Cop anpissen. cu Struppel

    :-? ehrlich?? :-? das wäre mir aber sehr unangenehm...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Mai 2008 um 15:27
    • #5

    War kürzlich "ohne" beim Tüv und mußte versprechen das ich zu hause sofort eins hinschraub - sonst hätte er mich ohne Plakette wieder heimgeschickt... Ben

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Mai 2008 um 18:29
    • #6

    Hallo Leute. Der Rückstrahler am Schlußlicht ist ausreichend, wenn es in der "Allgemeinen Betriebs - Erlaubnis" steht. [Auslieferungszustand des Fahrzeuges] Zusätzliche Rückstrahler (aufgeschraubt oder aufgeklebt) werden geduldet. Es grüßt Euch Wido

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. Mai 2008 um 21:25
    • #7

    Der Ing bei der GTÜ hat nix gesagt, weil der RüStra gefehlt hat, und die Aufpasser sind auch schon einige KM hinter mir her gefahren..... interessiert hat sie es nicht. Was solls, es gibt Wichtigeres..........

  • McFly
    Gast
    • 13. Mai 2008 um 16:20
    • #8

    ganz kurz zur rückwärtigen absicherung gehört immer noch ein aktives (rückleuchte) und ein passives (rückstrahler,"katzenauge") beide müßen ein prüfzeichen aufweisen.. also keine selbstklebenden dinger vom baumarkt oder zubehörhandel einfach draufbappen (bappen=kleben...is hessisch) hat man das nicht.."unzulässige oder fehlende beleuchtungseinrichtung" wenn es der tüver genau nimmt. die rennleitung ebenso... die rückstrahler sind halt vorschrift und so wird es wohl ewig bleiben. denn was macht man wenn die lampe hinten mal ausfällt ? is alles dunkel...hinten.. das passive (weise) rückstrahlen des kennzeichen reicht nicht aus.. zumal wenn man sieht was es für astronomische neigungswinkel es mittlerweile bei pol-kennzeichen gibt und was als reflextionsfläche da nach hinten zum (angenommen) pkw-fahrer noch bleibt. wenig...sehr wenig.



    editiert von: McFly, 13.05.2008, 16:21 Uhr

  • DerKlausi
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 21:31
    • #9

    ganz kurz zur rückwärtigen absicherung gehört immer noch ein aktives (rückleuchte) und ein passives (rückstrahler,"katzenauge") beide müßen ein prüfzeichen aufweisen.. also keine selbstklebenden dinger vom baumarkt oder zubehörhandel einfach draufbappen (bappen=kleben...is hessisch) hat man das nicht.."unzulässige oder fehlende beleuchtungseinrichtung" wenn es der tüver genau nimmt. die rennleitung ebenso... die rückstrahler sind halt vorschrift und so wird es wohl ewig bleiben. denn was macht man wenn die lampe hinten mal ausfällt ? is alles dunkel...hinten.. das passive (weise) rückstrahlen des kennzeichen reicht nicht aus.. zumal wenn man sieht was es für astronomische neigungswinkel es mittlerweile bei pol-kennzeichen gibt und was als reflextionsfläche da nach hinten zum (angenommen) pkw-fahrer noch bleibt. wenig...sehr wenig.



    editiert von: McFly, 13.05.2008, 16:21 Uhr

  • DerKlausi
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 21:31
    • #10

    HuHu...... Komme gerade vom Technichen Überwachungs Verein.... Neues Heck von Tante Louise und neues Katzenauge vom selbigen Verein. Ohne Probleme durch...JuHuuuu Mein Katzenauge strahlt 45 Grad nach oben und hat null Wirkung. Ist angeklebt und irgendwie hat der TÜV-Onkel nicht weiter für interessiert. Alles wird also irgendwie gut. In diesem Sinne, Gruß vom Klausi :konfus: :konfus:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Linktipp

Tipp: Kostenfreie QR-Code-Generierung inklusive Verwendung eigener Logos auf qrcode.wuxbux.com!

  1. Support / Hilfe
  2. Hausordnung
  3. Unterstütze Netbiker!
  4. Werbung
  5. Datenschutzerklärung
  6. Impressum
x
Community-Software: WoltLab Suite™