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Teileabnahme

  • wieni
  • 28. Februar 2008 um 20:42
  • wieni
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 20:42
    • #1

    Leute Lasse mir nächste Woche voverlegte Fußrasten anbauen Hat von euch einer eine Ahnung was die Teileabnahme und die Eintragung ungefähr kosten ? Bikergruß WIENI

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 20:50
    • #2

    Haben die Teile keine ABE ? Dann musst Du die nur Mitführen und garnix eintragen lassen.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 20:51
    • #3

    Hi wieni :winke: Was ist denn an Papieren dabei? ne ABE oder "nur" ein Teilegutachten?

  • wieni
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 21:05
    • #4

    Ich habe nur ein Teilegutachten Gruß WIENI

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 21:13
    • #5

    Dann wird die Abnahme so zwischen 25 und 30 Euros kosten. Wenn die Abnahme nach §19.2 STVZO erfolgt, dann bekommst Du ein Papier, das Du mitführen musst. Eintragen ist dann nicht zwingend notwendig...was in Deinem Fall anzunehmen ist. Wenn die Abnahme nach §19.3 STVZO erfolgt, dann muss sie zwingend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wird dann beim Straßenverkehrsamt gemacht und kostet nochmal so um die 20 Euronen. Linke zum Gruß Roland 8-)

  • wieni
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 21:18
    • #6

    Hi ! Danke für die Antwort Die nehmen ja wo se Können Gruß WIENI

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 21:24
    • #7

    Mach dir keine Gedanken...die sehen mich alle 2 Jahre mindestens 5mal: Auto...Trailer...3 Mopeds :-x :-x :-x

  • wieni
    Gast
    • 28. Februar 2008 um 21:31
    • #8

    @ rogo Dann biste ja nur am löhnen :evil: WIENI 8-)

  • ages
    Gast
    • 29. Februar 2008 um 08:27
    • #9

    Hallo Rogo, es ist genau umgedreht, bei Abnahmen nach §19(3) muß die Bescheinigung mitgeführt werden. Erst bei nächster Gelegenheit, zB beim Ummelden o.ä., soll die Änderung in die Papiere übernommen werden. Abnahmen nach §19(2) müssen sofort in die Papiere, theoretisch. Da die Rennleitung in der Regel die Vorschriften gar nicht kennt, kann man sich den Gang zum SVA sparen. bis neulich Andreas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 29. Februar 2008 um 08:51
    • #10

    ok...dann hab ich das verdreht ;) ...aber die Kosten bleiben die gleichen ;)

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