Hallo Netties
Ende Juni, Anfang Juli möchte ich mit dem Motorrad durch die Alpen und die Dolomiten fahren.
Nun hab ich mich ein wenig nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, Italien und auch Frankreich erkundigt und bin auf diesen Bericht beim ADAC gestoßen
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ZITAT :
Harte Strafen in Italien - Kein Pardon bei falschem Helm
10. Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten
Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs.
Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen.
Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern.
Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.
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Nun hab ich meinen Helm (Shark...MADE IN ITALY :-O :roll: ) seit etwa 4 Jahren...also so wirklich alt ist er ja noch nicht....kann aber nirgends diese geforderte ECE 22 Kennung finden....auf dem Verschlussband steht was von E 13 und ne ellenlange Nummer....aber sonst find ich nix...hab den Helm komplett abgesucht und sogar den Originalkarton, den ich noch habe auf den Kopf gestellt....NIX
Hab im Internet schon gesucht, ob es eine Adresse gibt, bei der man sich für Shark Helme die ECE 22 bescheinigen lassen kann....Fehlanzeige...
Muss ich mir nun für meine Alpen-/Dolomitentour extra nen neuen Helm zulegen??? :-O Oder kann mir vielleicht jemand nen Tip geben, wo ich noch was finden könnte zu meinem Helm?Bin einigermaßen gefrustet
....meine Gixxe kriegen die nich :roll: NO WAY.... :-x
Bin dankbar für alle Tips....auch falls es sonst noch Wichtiges und Beachtenswertes bezüglich Moppedurlaub Italien/Ösiland oder Fronkraisch gibt :roll:
Grüßle Drea :winke:
editiert von: ALIBI, 05.02.2008, 15:25 Uhr
