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ECE Norm 22 für Motorradhelme in Italien....

  • Gelöschter Benutzer
  • 5. Februar 2008 um 15:25
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 15:25
    • #1

    Hallo Netties :D Ende Juni, Anfang Juli möchte ich mit dem Motorrad durch die Alpen und die Dolomiten fahren. Nun hab ich mich ein wenig nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, Italien und auch Frankreich erkundigt und bin auf diesen Bericht beim ADAC gestoßen xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ZITAT : Harte Strafen in Italien - Kein Pardon bei falschem Helm 10. Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs. Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen. Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern. Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Nun hab ich meinen Helm (Shark...MADE IN ITALY :-O :roll: ) seit etwa 4 Jahren...also so wirklich alt ist er ja noch nicht....kann aber nirgends diese geforderte ECE 22 Kennung finden....auf dem Verschlussband steht was von E 13 und ne ellenlange Nummer....aber sonst find ich nix...hab den Helm komplett abgesucht und sogar den Originalkarton, den ich noch habe auf den Kopf gestellt....NIX :( Hab im Internet schon gesucht, ob es eine Adresse gibt, bei der man sich für Shark Helme die ECE 22 bescheinigen lassen kann....Fehlanzeige... Muss ich mir nun für meine Alpen-/Dolomitentour extra nen neuen Helm zulegen??? :-O Oder kann mir vielleicht jemand nen Tip geben, wo ich noch was finden könnte zu meinem Helm?Bin einigermaßen gefrustet :( ....meine Gixxe kriegen die nich :roll: NO WAY.... :-x Bin dankbar für alle Tips....auch falls es sonst noch Wichtiges und Beachtenswertes bezüglich Moppedurlaub Italien/Ösiland oder Fronkraisch gibt :roll: Grüßle Drea :winke:



    editiert von: ALIBI, 05.02.2008, 15:25 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 15:41
    • #2

    Hi Andrea, :) wende dich doch direkt an den :biggthumpup: ADAC.... Die haben da eine eigene Motorrad-Abteilung!!!! Wenn du nich selbst drin bist.... :( .hiltf auch die MitglNr deiner Eltern/Freund etc... :P und dann hast du auch was schriftliches :rtfm: , weil Re ist i.d.R. eMail Shön, dass du darüber gestolpert bist...mir ist so, als ob es da vor Wochen auch einen TV-Beitrag gesehen habe.... :-?

  • Tiger709EN
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 15:43
    • #3

    Hallo Andrea, das hab' ich auf die Schnelle zum Thema ECE-Norm gefunden: Die Helmnorm ECE-22-05 Die ECE-Norm (ECE = Economic Commission Europe) ist eine europäische Verordnung nach deren Richtlinien Schutzhelme für motorisierte Zweiräder hergestellt werden müssen. Um diese in Deutschland wirksam werden zu lassen bedurfte es einer Verordnung in unserer Straßenverkehrsordnung. Anfang 1990 wurde diese Tragepflicht im Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Nachdem man sich über die Form und Anbringung der ECE Etikette nicht einigen konnte, wurde nach kurzer Zeit eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, die das Tragen eines Helmes vorschreibt, der sich nach den Vorgaben der ECE Norm richtet. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur in Deutschland. In Österreich und den anderen Nachbarstaaten wird die Einhaltung der ECE Norm gelegentlich kontrolliert. Seit Anfang 2004 ist die fünfte Novellierung der ECE- Norm, die Version 22-05, in Kraft getreten. Wichtig ist, dass für den normalen Straßeneinsatz jede dieser fünf Versionen ihre Gültigkeit besitzt. Für den Sporteinsatz sind seit Anfang 2004 nur noch die Versionen ECE 22-04 und 22-05 uneingeschränkt gültig! Die ECE- Norm legt folgende Kriterien für die Helmprüfung fest: ° Größe und Form der Dämpfungsschale, ° chemische Resistenz der Außenschale, ° Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest, ° Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen, ° Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen. ° Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses, ° Größe des Sichtfeldes, ° Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers Bei der Prüfung nach ECE 05 gelten zusätzlich noch: ° Senkung der z.Z. gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC (Head Injury Criterion) um 10%. Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf und Anprallobjekt höher angesetzt um eine höhere Sicherheitsreserve zu schaffen. ° Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung, ° Messung der Rotationsbeschleunigung (Außenschale), ° Visiertönung bis zu 50 % = ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht, ° das ECE -Etikett muß mit Klarsichtfolie übernäht werden, ° Kinnriemensicherung wie bisher, (nicht für TRIAL- Helme) Die ECE-Etiketten haben folgenden Aufbau: E3 051234/P - 6789 ° E3 benennt die Prüfstelle (es gibt über 20 Prüfstellen) ° 05 Version der ECE-Norm (ECE 22-05) ° 1234 ist die Homologationsnummer ° /P Kinnschutzprüfung bestanden ° /PN ohne Kinnschutzprüfung ( z.B. bei Jet-Helmen) ° 67890 interne Herstellerkennungen Ich denke, du brauchst dir bei deinem Helm keine Gedanken machen, da auch die älteren 04- bzw 03-Normen der ECE22 entsprechen. Wenn du konkrete Fragen zu Österrreich und Italien hast, dann frag, ich bin dort dauernd unterwegs... ;) Grüße Till wegen Legasthenie:



    editiert von: Tiger709EN, 05.02.2008, 15:48 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 16:10
    • #4

    Also ich hab noch nie Schwierigkeiten in Italien mit dem Vorderrad hoch und einarmigen Fahren gehabt. Das "einradfahren" kann ich den Bergen schon mal passieren und wenn Du es schaffst den ganzen Tag in den Bergen mit beiden Händen am Lenker zu fahren,zolle ich Dir Respekt. :):):) Ich denke, die Diskussion kommt vom letzten Jahr, wo zwei Harley-Fahrer Schwierigkeiten mit Ihrem "Helm" hatten und die Maschinen "eingezogen" wurden. Gruss Jochen



    editiert von: jogi6, 05.02.2008, 16:13 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 16:18
    • #5

    moin,andrea,soweit ich weiß,das thema war mal in der mo zeitung,können die italiener da nichts machen,solange du einen vernünftigen helm aufhast(kein braincap,wie die harly fahrer)dann wir dir auch nix passieren!aber immer aufsetzen,sowie du losfahren willst,wir waren letztes jahr da unten,da sind 2 mann nur von der hotelgarage 50 mtr. zum parkplatz vorm hotel gefahren,um aufzupacken,in dem moment kam die pulizei+es musste gezahlt werden,fahren ohne helm im strassenverkehr :( ...gruß,rüdiger

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 16:50
    • #6
    Zitat von Tiger709EN

    Hallo Andrea, das hab' ich auf die Schnelle zum Thema ECE-Norm gefunden: Die Helmnorm ECE-22-05 Die ECE-Norm (ECE = Economic Commission Europe) ist eine europäische Verordnung nach deren Richtlinien Schutzhelme für motorisierte Zweiräder hergestellt werden müssen. Um diese in Deutschland wirksam werden zu lassen bedurfte es einer Verordnung in unserer Straßenverkehrsordnung. Anfang 1990 wurde diese Tragepflicht im Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Nachdem man sich über die Form und Anbringung der ECE Etikette nicht einigen konnte, wurde nach kurzer Zeit eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, die das Tragen eines Helmes vorschreibt, der sich nach den Vorgaben der ECE Norm richtet. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur in Deutschland. In Österreich und den anderen Nachbarstaaten wird die Einhaltung der ECE Norm gelegentlich kontrolliert. Seit Anfang 2004 ist die fünfte Novellierung der ECE- Norm, die Version 22-05, in Kraft getreten. Wichtig ist, dass für den normalen Straßeneinsatz jede dieser fünf Versionen ihre Gültigkeit besitzt. Für den Sporteinsatz sind seit Anfang 2004 nur noch die Versionen ECE 22-04 und 22-05 uneingeschränkt gültig! Die ECE- Norm legt folgende Kriterien für die Helmprüfung fest: ° Größe und Form der Dämpfungsschale, ° chemische Resistenz der Außenschale, ° Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest, ° Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen, ° Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen. ° Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses, ° Größe des Sichtfeldes, ° Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers Bei der Prüfung nach ECE 05 gelten zusätzlich noch: ° Senkung der z.Z. gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC (Head Injury Criterion) um 10%. Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf und Anprallobjekt höher angesetzt um eine höhere Sicherheitsreserve zu schaffen. ° Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung, ° Messung der Rotationsbeschleunigung (Außenschale), ° Visiertönung bis zu 50 % = ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht, ° das ECE -Etikett muß mit Klarsichtfolie übernäht werden, ° Kinnriemensicherung wie bisher, (nicht für TRIAL- Helme) Die ECE-Etiketten haben folgenden Aufbau: E3 051234/P - 6789 ° E3 benennt die Prüfstelle (es gibt über 20 Prüfstellen) ° 05 Version der ECE-Norm (ECE 22-05) ° 1234 ist die Homologationsnummer ° /P Kinnschutzprüfung bestanden ° /PN ohne Kinnschutzprüfung ( z.B. bei Jet-Helmen) ° 67890 interne Herstellerkennungen Ich denke, du brauchst dir bei deinem Helm keine Gedanken machen, da auch die älteren 04- bzw 03-Normen der ECE22 entsprechen. Wenn du konkrete Fragen zu Österrreich und Italien hast, dann frag, ich bin dort dauernd unterwegs... ;) Grüße Till wegen Legasthenie:

    editiert von: Tiger709EN, 05.02.2008, 15:48 Uhr

    Hey Till :) das hat mir echt geholfen...denn laut der oben genannten Merkmale, hat mein Helm sicher die ECE Norm 22 :) DANKE VIELMALS!!!! Auch allen anderen Danke für die schnellen Antworten :) SUPER :biggthumpup: Liebe Grüße Drea :winke:

  • bundy
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    • 5. Februar 2008 um 17:33
    • #7

    also, das wäre das erste mal, das eine bestimmung in italien so durchgezogen wird, wie sie niedergeschrieben wurde. nichts wird in italien so heiss gegessen wie?s gekocht wird!!! ausser nudeln vielleicht 8-) gruß bernd



    editiert von: bundy, 05.02.2008, 17:37 Uhr

  • stjopa
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 17:34
    • #8

    Ob der Helm die Norm erfüllt oder ob sie auch ausgewiesen ist, sind zwei Paar Schuhe. Ein Bekannter aus einem anderen Forum hat vorletztes Jahr in Luxembourg einen Strafzettel bekommen, weil bei seinem gerade erst ein Jahr alten Shoei- Helm der Aufkleber (bzw. Ein-Kleber) mit der ECE-22-Norm abgegangen war.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 18:01
    • #9

    Hallo Netties :D Ende Juni, Anfang Juli möchte ich mit dem Motorrad durch die Alpen und die Dolomiten fahren. Nun hab ich mich ein wenig nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, Italien und auch Frankreich erkundigt und bin auf diesen Bericht beim ADAC gestoßen xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ZITAT : Harte Strafen in Italien - Kein Pardon bei falschem Helm 10. Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs. Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen. Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern. Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Nun hab ich meinen Helm (Shark...MADE IN ITALY :-O :roll: ) seit etwa 4 Jahren...also so wirklich alt ist er ja noch nicht....kann aber nirgends diese geforderte ECE 22 Kennung finden....auf dem Verschlussband steht was von E 13 und ne ellenlange Nummer....aber sonst find ich nix...hab den Helm komplett abgesucht und sogar den Originalkarton, den ich noch habe auf den Kopf gestellt....NIX :( Hab im Internet schon gesucht, ob es eine Adresse gibt, bei der man sich für Shark Helme die ECE 22 bescheinigen lassen kann....Fehlanzeige... Muss ich mir nun für meine Alpen-/Dolomitentour extra nen neuen Helm zulegen??? :-O Oder kann mir vielleicht jemand nen Tip geben, wo ich noch was finden könnte zu meinem Helm?Bin einigermaßen gefrustet :( ....meine Gixxe kriegen die nich :roll: NO WAY.... :-x Bin dankbar für alle Tips....auch falls es sonst noch Wichtiges und Beachtenswertes bezüglich Moppedurlaub Italien/Ösiland oder Fronkraisch gibt :roll: Grüßle Drea :winke:



    editiert von: ALIBI, 05.02.2008, 15:25 Uhr

  • sesth
    Gast
    • 5. Februar 2008 um 18:01
    • #10

    Wenn Dein Helm in Deutschland zum Mopedfahren zugelassen ist (also kein Stahlhelm, Bauhelm oder Braincap) und nicht gerade uralt ist, dann gibt es in Italien auch keine Probleme. Überprüfen kannst Du das ganz einfach an dem Aufkleber (meist im Helminnenfutter), der sollte dem ECE-Beispiel in diesem Dokument entsprechen.

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