Ich erhielt letzte Woche ein Schreiben vom Landkreis und zwei tolle Fotos von vorne und hinten. Nach Abzug der Toleranz blieb 90Km/h übrig. Leider innerorts. Ja ja...ich weiß, erspart mir den Müll. Man hat die Möglichkeit seinen Verstoß zuzugeben oder es abzustreiten. Beides ist doof. Ich schrieb stattdessen folgendes: Sehr geehrter Herr M, Ihr Schreiben in Bezug auf Anhörung eines Bußgeldverfahrens und Bezugnahme des mir zur Last gelegten Sachverhaltes, nehme ich wie folgt Stellung: In Punkt 5 Ihres Schreibens kann die Zugabe des Verstoßes mit Ja oder Nein beantwortet werden. Da ich das Motorrad zum Verkauf angeboten habe, musste ich auch den Interessenten die Möglichkeit einer Probefahrt einräumen. Dieses tat ich. Die Anzeige in Bezug auf den Verkauf meines Motorrades, heftete ich bei der Firma Harms&Herrmann mit Sitz in Wilhelmshaven an das schwarze Brett. Da ich mir während der Probefahrten lediglich den Ausweis hinterlegen ließ, ohne diesen zu kopieren, kann ich diejenigen Personen, die das Motorrad gefahren sind, nicht mehr ausmachen. Auch der auf Ihrem Bild gezeigte Helm, ist nicht meiner. Das ich das Fahrzeug selber durch Förrien mit einer Geschwindigkeit von 90 Km/h bewegt habe, möchte ich bezeifeln. Die Zugabe des Verstoßes kann ich aus diesem Grunde nicht einwandfrei einräumen. Ich fahre im Normalfall sehr gesittet und habe von daher seit 1991 keine Punkte in Flensburg zu verzeichnen. Um weiteren Unannehmlichkeiten vorzubeugen, erkläre ich mich bereit den geforderten Betrag in Höhe von 100¤ zu entrichten. Dieses ist keinesfalls als Zugabe des mir vorgeworfenen Sachverhaltes zu werten sondern als ein Entgegenkommen meinerseits. Wäre es meine Art, Fahrzeuge mit solchen Geschwindigkeiten durch Ortschaften zu lenken, wäre ich entweder längst meinen Führerschein los oder hätte eine Reihe von Unfällen zu verzeichnen. Beides ist nicht der Fall. Ich kann mich auch nicht erinnern, in den letzten paar Monaten irgendwann in Förrien gewesen zu sein. Bitte teilen Sie mir die nun folgenden Schritte einer Weiterbearbeitung mit, gerne auch via Email. Mit freundlichen Grüßen Nach zwei Tagen hatte ich die Einstellungsmitteilung im Kasten. Vielleicht ja hilfreich für den einen oder anderen...
Jetzt hamse mich auch geknipst...
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Schleifknier -
7. November 2007 um 12:14
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Hallo, hoffentlich liest die Polizei bzw. der zuständige Beamte nicht mit Viele Grüße Rüdiger
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Steht ja immernoch nirgendwo, daß ich tatsächlich selbst gefahren bin Waren bestimmt die Probefahrer... Und eingestellt bleibt eingestellt
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Hammer! Du hättest Anwalt werden sollen. Gruß Frank
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Da war der zuständige Sachbearbeiter bestimmt Biker
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besser hätte man es nicht beantworten können, daumen hoch ! =)
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Hallo, na haste gut gemacht, aber das ist doch ein alter Trick, der hat doch schon soooooooooooooooooooooooooooo einen Bart. Die Kinke zum Gruß
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Michael_GG oder der, der die Probefahrt gemacht hat :lol: :lol: :lol:
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Hallo Schleifknier, du kleiner Heizer Vielleicht solltest du dann den Bericht nicht mit dem Titel "Jetzt hamse MICH auch GEKNIPST" einstellen, denn die veröffentlichten Threads können in der Tat mitgelesen werden! Aber du hast Recht, das Verfahren ist eingestellt-noch mal Glück gehabt Aber eine kleine Belehrung muss noch sein;nur mal so als Denkanstoß: Innerorts 90? Ob du dich nachdem du ein Kind angefahren hast auch so leicht aus der Verantwortung winden könntest? :-? :roll: Dienstliche Grüße :lol: Engelchen
editiert von: ENGELCHEN, 07.11.2007, 14:47 Uhr -
ok dann ich auch mal....ein verwaltungsakt, und um einen solchen handelt es sich bei der einstellung, kann, sollte er sich als fehlerhaft erweisen, aufgehoben werden. also vorsichtig.........
editiert von: merlin, 07.11.2007, 14:56 Uhr -
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