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Eure Meinung - Nach Unfall Helm ab oder nicht???

  • Gelöschter Benutzer
  • 9. Oktober 2007 um 22:20
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 22:20
    • #1

    Hallo zusammen, komme gerade von einer Weiterbildung in erster Hilfe und wieder Mal war der Kopf des Motorradfahrers Streitthema Nummer 1. Gelehrt wird ja nun seit geraumer Zeit, das der Helm abgenommen wird. Es sei den der Motorradfahrer ist bei Bewußtsein und klarem Verstand und lehnt dies ab. Mich würde einfach mal eure Meinung zu dem Thema interessieren. Auf das alle Ihre Meinung dazu haben, aber niemals in diese Situation kommen! Allzeit gute Fahrt Marc

  • Eifelcat
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    79
    • 9. Oktober 2007 um 22:31
    • #2

    . . Ich habe nur eine Meinung dazu - kein grundlegendes Wissen (ich gestehe, dass ich dies sicher ändern sollte durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang) Ich würde versuchen (wenn ich Hilfe eines anderen Helfers hätte, der den Kopf im Nackenbereich entsprechend abstützt) den Helm vorsichtig abzunehmen, damit die Atmung erleichtert wird und damit eher ersichtlich ist, wie es mit Kopfverletzungen aussieht. Das ist ja auch wichtig für die Entscheidung, ob ich den Verletzten in die "stabile Seitenlage" bringen kann. Ichbin 1 Mal im Leben in die Situation gekommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Es war schlimm zu sehen, wie alle anderen sich abgewandt haben. Ich stand abseits vom Geschehen, und ich gebe zu, dass ich gehofft habe, dass ich nichts machen muss, weil ja genug andere da sind. War aber nicht so - die haben nichts getan. Also bin ich hin und hab geholfen. Ich konnte mich plötzlich gut an das erinnern, was ich gelernt hatte, obwohl es so lange her war. Es war wohl instinktiv das Richtige -zum Glück! Die Leute um mich herum waren begeistert davon, wie ruhig und besonnen ich sei, ich sei doch bestimmt Ärztin oder Krankenschwester............. Aber hinterher hab ich den großen Zitter bekommen, ich war sowas von fertig, dass ich mit den Händen nichts mehr festhalten konnte. Und 14 Tage lang habe ich Augenzucken gehabt. Aber die Frau hat überlebt.Sie hat mich später angerufen und sich bedankt, da man ihr im Krankenhaus gesagt hatte, dass es schlimm war. Einige der Umherstehenden Nichteingreifer meinten am Ende, dass sie sich schämen würden und dass sie sofort einen neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen würden. Keine Ahnung was draus geworden ist. Ich glaube aber, ich sollte auch mal wieder einen belegen. Bisher war ich zu bequem. LG Renate

    Mit dem, was ich nicht weiß,

    könnten ganze Schulklassen sitzenbleiben. :)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 22:37
    • #3

    Die Meinung hat viele Väter, zumal jede für sich auch eine gewisse Wahrheit inn sich birgt. Wenn z. B. Atemnot des Verunglückten besteht, sollte der Helm entfernt werden, auch um eventuelle Fremdkörper zu entfernen. Anders verhält es sich, wenn die Verletzung der Hals- oder Brustwirbel befürchtet werden muss. Dann haftet man sogar als Ersthelfer, wenn unsachgemäß gehandelt wird und Nachfolgen eintreten. Soviel aus meiner Erinnerung.



    editiert von: Yamibiker, 09.10.2007, 22:42 Uhr

  • Tijey
    Beiträge
    108
    Bilder
    18
    • 9. Oktober 2007 um 22:39
    • #4

    Hallo Marc, wenn derjenige nicht bei Bewustsein ist oder nicht ansprechbar ist muss der Helm abgenommen werden. Wie willst du sonst sicher feststellen ob er noch atmet oder ggf. Mund zu Nase Beatmung machen. Das geht nur mit abgenommenen Helm. Aber Achtung der Kopf ist schwer, sollte am besten zu zweit abgenommen werden. Wir haben dieses mal auf einer Erste-Hilfe Übung glernt. Man sollte auch wissen wie man dieses macht. Auch wenn er bei Bewustsein ist, kann er dieses plötzlich verlieren, einen Schock haben, oder sich übergeben. Dann erstickt er am Erbrochenen und keiner merkt es. Wenn er bei Bewustsein ist, ist es leichter und man kann ihm klarmachen das es sinnvoll ist. Viele Grüße Dieter

  • bikerwelt
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 22:53
    • #5

    Jepp, Tijey,. Genau so. 1 Ansprechen und Atmung kontrollieren(das geht). 2. Wenn der Verunglückte bei bewußtsein ist und den Helm abnehmen kann, soll er es selbst tun. Er könnte ja jeden Moment das Bewußtsein verlieren. 3. Wenn nicht bei Bewußtsein, dann "geschult" den Helm abnehmen. Einer stützt und hält den Kopf , einer spreizt den Helm und zieht ihn ab. Danach Stabile Seitenlage. Eine verschluckte Zunge oder Erbrochenes könnte sonst zum ersticken führen. Wichtig: Einer MUSS wissen, wie es geht. Wenn ihr es nicht wisst, dann macht einen Lehrgang. Wenn ich verunglücke, dann würde ich mir wünschen, der Helfer hätte mein Wissen. Und nochwas: JEDER Helfer ist ein Held, jeder NICHTHELFER macht sich strafbar. Fehler können passieren, aber davor wegrennen nützt nichts. Sucht bitte immer nach dem Sozius. Bitte !!! Auch wenn keiner da ist. Sucht nach meiner Frau.



    editiert von: bikerwelt, 09.10.2007, 22:58 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 23:01
    • #6

    Also klar ist....der Helm MUSS abgenommen werden..... den einzigen Fehler den man bei der ersten Hilfe machen kann ist: NICHT ZU HELFEN ....also nicht immer diese Ängste schüren, dass du haftest wenn du da was falsch machst...klar wenn einem ne tiefe Wunde klafft, dass du dann nicht mit Nadel und Faden rangehen sollst..*lach*...aber du kannst die Blutung stoppen indem du abbindest und den Notarzt rufst ....und der Helm muss runter, schon um zu verhindern, dass der Verunfallte an Erbrochenem oder seiner Zunge oder auch dem Blut dass er eventuell im Mund hat,ersticken kann.... Klar immer mit Vorsicht und am Besten zu zweit....einer stützt und einer versucht den Helm vorsichtig runter zu nehmen... und bitte nicht vergessen...der Sozius oder die Sozia fliegt meist weiter als der Fahrer....wenn genug Leute da sind...sofort die Gegend absuchen!!! Ansonsten sobald der Fahrer erstversorgt ist....und wenn er ansprechbar ist, gleich fragen ob er/sie alleine unterwegs war.... hmmm... :roll: hoffe, dass wir das alle nicht brauchen... :( in diesem Sinne....passt gut auf euch auf ;) liebes Grüßle Andrea :winke:

  • beiker
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 23:09
    • #7
    Zitat von Yamibiker

    Anders verhält es sich, wenn die Verletzung der Hals- oder Brustwirbel befürchtet werden muss. Dann haftet man sogar als Ersthelfer, wenn unsachgemäß gehandelt wird und Nachfolgen eintreten.

    Das kann doch nur absolut falsch sein und macht vermutlich noch potenziellen Ersthelfern Angst :-x Keine Hilfe ist erstmal in jedem Fall falsch;-) Gruss beiker

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 23:42
    • #8

    nun, Leute, dies ist keine Frage eines Konjunktivs, sondern hier sind die Regeln eindeutig: - ist der/die Verunfallte bei klarem Bewußtsein und will ums Verrecken den Helm auflassen, bitte schön... - jeder hat sein Recht auf sich selbst. auch auf eigenen Schaden. das gilt nur bis zur: - BEWUßTLOSIGKEIT. nur hier ist streng genommen auch die stabile Seitenlage angezeigt (nicht der Verdacht auf eine Kopfverletzung an sich!) hier dient die Helmabnahme dem besseren Zugang und der Kontrolle der Atemwege UNTER BERÜCKSICHTIGUNG einer Halswirbelverletzung (die besonders bei Bewußtlosen IMMER anzunehmen ist!), der die besondere (aber leichte!) Technik des Helm-Abnehmens zugrundeliegt. - äußerlich sichtbare Kopfverletzungen habe ich bei helmtragenden Motorradfahrern noch nicht gesehen. die hohen Scher- und Torsionskräfte (besonders bei hohen Geschwindigkeiten) bedingen eher u.U. innere Verletzungen wie Hirnschwellungen, Blutungen, Organquetschungen etc. die Schwere von inneren Kopfverletzungen (manchmal auch nicht bildlich darstellbar, sondern nur im funktionellen Erscheinungsbild nach Wiedererwachen erkennbar) ist oft entscheidend für das Überstehen eines schweren Unfallgeschehens: OB ÜBERHAUPT und wenn ja, WIE jemand danach weiterlebt... - Wirbelsäulenverletzungen sind bei saftigem Unfallgeschehen bis zum Beweis des Gegenteils IMMER anzunehmen - soweit ich weiß, sind Ersthelfermaßnahmen in Deutschland keiner Rechtsverfolgung ausgesetzt (siehe hier: Laienhilfe in Notfallsituationen: Pflichten, Rechte und Haftungsrisiko Author: Dittmann, V. Source: Notfall & Rettungsmedizin, Volume 10, Number 3, May 2007 , pp. 201-204(4) Publisher: Springer Abstract: "Die Furcht vor straf- oder zivilrechtlichen Folgen ist ein wichtiger Grund, dass Laien in Notsituationen keine Erste Hilfe leisten. Jeder Bürger, der in Notfällen nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft, setzt sich jedoch direkt der Gefahr der Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung aus. Welche Hilfe zumutbar ist, richtet sich immer nach den individuellen Gegebenheiten des Helfers, insbesondere nach seiner Erfahrung und seinem Ausbildungsstand. Ist das Opfer nicht einwilligungsfähig, so gilt grundsätzlich das Prinzip der mutmaßlichen Einwilligung beziehungsweise der Geschäftsführung ohne Auftrag. Eine straf- oder zivilrechtliche Haftung setzt in der Regel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Der Ersthelfer kann eigene Schäden gegenüber dem Opfer und der Unfallversicherung geltend machen.") Gruß & Kuß! Hieronymus...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 23:43
    • #9

    hmmm . . . bei allen Sicherheitstrainings und Erste Hilfe Kursen, bei denen ich bis jetzt war wurde uns immer erzählt, der Ersthelfer haftet für gar nichts! Außer er versucht gar nicht zu helfen - dann könnte er wegen unterlasener Hilfeleistung verklagt werden. Also wenn wir als Ersthelfer einen tödlichen Fehler machen sollten müssen wir das nur mit unserem Gewissen ausmachen, mit sonst niemandem. Weiters, der Helm wird immer abgenommen. Wenns geht nimmt ihn der Verunglückte selbst ab. Wenn nicht, dann am Besten zu Zweit. Der Kreislauf kann sehr schnell zusammenbrechen und dann hat man es sehr schnell mit einem Bewustlosen zu tun. Die 1,5 - 2 Minuten Vorsprung des Helmabnehmens könnten dann entscheidend sein! Meine persönliche Erfahrung aus den Lehrgängen ist: Wenn der Ersthelfer kein Motorradfahrer ist hat er meist keine Ahnung dass es einen Klapphelm gibt und dass man erst das Kinnteil öffnen muss bevor man den Helm abbekommt. Ich war immer das 'Opfer', mir wollten sie immer den Kopf abreißen. Auf die Idee auf die große gelbe Taste des C2 zu drücken kam nie einer - obwohl ich extra noch einen großen Aufkleber des IFZ daneben habe. Lorenz

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. Oktober 2007 um 23:43
    • #10

    gggggggggggg



    editiert von: Yamibiker, 09.10.2007, 23:51 Uhr

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