High Folks Mein Sohnemann ist jetzt 16 und hat den EU-Führerschein für Mopeds mit 125ccm und bis 80km/h. Kann er damit in die Schweiz und nach Österreich fahren?? Ich habe mal gehört, dass es Länder gibt, die den A1 für 16jährige nicht anerkennen. Eine Anfrage beim ADAC wurde wo beantwortet, dass angeblich beide Länder den A1 anerkennen. Aber da bin ich skeptisch, ob der Sachbearbeiter den Durchblick hatte, schließlich ist das ja ein Automobil-Club. Also Hand aufs Herz: Wer weiß es definitiv???? Östrerreich und Schweiz????? Fragegruß vom Bodensee Cisco
Führerschein A1 in Österreich und in der Schweiz
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cisco -
23. Mai 2007 um 22:31
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Hallo Cisco ! Warum soll derSchein A1 in einem grenzenlosen Europa nicht akzeptiert werden? Ist doch eine legale Lizenz. Es wird ja im Auzsland auch akzeptiert, dass ein PKW-Schein für mehr als 3.5to. gilt (der alte3). A.
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Das Thema gab es letztes Jahr schon: https://www.netbiker.de/module-pnForum…opic-56574.html Da ist auch ein interessanter Link drin..... aber ob das so zuverlässig ist? :-? Gruss beiker
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@rheinmain Das ist halt der Unterschied zwischen (EU-)Theorie und (EU-)Praxis. Einer schießt immer quer. In diesem Fall wohl die Öschis. @beiker Danke für den Hinweis. Da riskieren wir lieber keine 300,- Euronen und geben unser Geld lieber woanders aus als bei den Öschis. Cisco
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definitiv richtig und aus erster Hand kann dir das die Führerscheinstelle deines Straßenverkehrsamtes beantworten. Ins Internet kann jeder alles Mögliche reinschreiben. Ein paar Links dazu - dann sieht das sehr offiziell aus.Wie alt die Seiten sind weiß man meistens auch nicht. Ich habe schon so einige veraltete Infos auf Seiten gefunden die sehr offiziell aussehen (http://www.meineStadt.de) Selbst die Polizei kann diese Frage nur aus zweiter Hand beantworten.
Die Mitarbeiter der Führerscheinstellen sind zwar auch nur Menschen und wenn die keinen Fehler machen dann gilt deren Aussage.
Lorenz -
hab grad mal die östereichische botschaft angemailt und die frage weitergeleitet, mal sehen was da nun wohl passiert, pommes grüßt
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Warum solche Dinge immer wieder in Frage gestellt werden ist unerklärlich. Ohne Wenn und Aber gilt EU-weit jeder Führerschein eines Landes in dem anderen auf jeden Fall für Urlauber. Die Schweiz ist kein EU-Land. Mit der Schweiz hat Deutschland bzw. die EU vereinbart gegenseitig alle Führerscheine zu akzeptieren. International ob EU oder wo sonst gilt "wie du mir so ich dir". Bilaterale verträge nennt man das.Die BRD aktzeptiert die Scheine aus der CH und umgekehrt. Damit nicht was falsch verstanden wird aufpassen, weil jedes EU-Land natürlich auch die Möglichgkeit hat Verkehrsverstöße zu bestrafen. Auch mit dem Einzug eines ausländischen Führerscheins. Das wird dann schon mal verwechserlt, dass dann angeblich ein Land Verträge nicht berücksichtigt, aber willkürlich andere Führerscheine kassiert. Obwohl der Grund ein Fahrfehler war. So ganz ohne Vorteile ist die EU nicht. Ich bin ein großer F5reund von ihr. Und ganz ohne Möglichkeit im eigenen Land Gesetze durchzusetzen gegen andere EU-Fahrer braucht ein Land auch nicht zu sein. Es geht noch weiter. Es wird nämlich ein EU-weites register aufgebaut. Dann ist es egal, ob man in München oder Paris den Führerschein macht oder sich in London oder ASthen abnehmen lässt. A.
editiert von: Rheinmain, 24.05.2007, 18:38 Uhr -
Nachsatz Wer will, kann das nachlesen in Die 3. Führerschein-Richtlinie der EU (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.htm#Art02 Auszug: Artikel 2 Gegenseitige Anerkennung 1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. 2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert. Und hier auch: http://www.kraftfahrtbundesamt.de/ (Stichwort EUeinheitliche Klassen) Zu Austria also keine Zweifel, ist EU-Land. Schweiz auch keine Zweifel, bitte nachsehen in der Anlage 11 für § 31 Fahrerlaubnisverordnung http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11_sonstige.php Daraus ergibt sich dass ein bilateraler Vertrag mit der Schweiz besteht. Also Gegenseitigkeit, wie du mir so ich dir, beide Länder, Deutschland und Schweiz, aktzeptieren ihre Führerscheine und tauschen dise sogar ohne Prüfung um in den jeweils anderen, wenn man umzieht. Aber wie gesagt, man muss natürlich die Verkehrsregeln achten. So, genug gesucht im Gesetzesdunkel, bin jetzt raus aus dem Thema. Hoffe, cisco du bist weitergekommen. Wäre doch schade, wenn dein Bub nicht mit in die Schwyz könnte
Pfürti, servus,
A.
editiert von: Rheinmain, 24.05.2007, 19:52 Uhr -
-Mail Österreichische Botschaft Berlin Herrn Rolf Dolscheid E-Mail: D-10785 Berlin, Stauffenbergstraße 1 Tel. (+49/30) 20287-0, Fax (+49/30) 229 05 69 E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.athttp://www.oesterreichische-botschaft.de Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09.00 bis 12.00 Uhr GZ. 41.40.00/23/2007 Berlin, am 25. Mai 2007 (bitte immer anführen) Sehr geehrter Herr Dolscheid! Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 24. Mai 2007 betreffend die Führerscheinregelung für Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³). Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund Informationsdienst für Verkehr und Touristik 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180 Telefon +43 1 891 21-0 Fax +43 1 891 21-236 E-Mail: id@arboe.at Mit freundlichen Grüßen. Der Leiter der Konsularabteilung: Paul JENEWEIN e.h. Generalkonsul
editiert von: Pommes, 25.05.2007, 09:52 Uhr -
also wird der A1 in ösiland doch nicht anerkannt.....sie sind halt anders ,trotz europa usw, die ösis... rheinmain....wat nu?? die vereinigte führerscheinregelung wird noch wohl warten müssen... es nützt auch nix wenns die deutschen behörden es erlauben und auf europäische regelungen verweisen, du hast die arschkarte wenn sie dich in ösiland erwischen.. pommes grüßt
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