1. Startseite
  2. Blog
    1. Alle Artikel / alle Blogs
    2. Netbiker-News
    3. User-Blog: Tourenberichte und Reisetipps
    4. User-Blog: Netbiker-Touren und Netbiker-Events
    5. User-Blog: Anleitung fürs Artikel schreiben
  3. Forum
    1. Alle Diskussionsforen
    2. nur interne Support-Foren
    3. nur allgemeine Foren / Hauptforen
    4. nur regionale Foren
    5. nur Gruppen / Stammtische
    6. Wissenswertes zu Gruppen / Stammtischen
    7. Unerledigte Themen
    8. Moderatorencharta
  4. Mitglieder
    1. Mitgliederkarte
    2. Letzte Aktivitäten
    3. Mitgliedersuche
  5. Galerie
    1. Alle Alben
  6. Kalender
    1. Allgemeine Informationen
    2. Alle Termine
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Blog-Artikel
  • Galerie
  • Termine
  • Erweiterte Suche
  1. Netbiker.de - die online biker community!
  2. Forum
  3. Hauptforen Netbiker
  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Auspuff zu laut/ Beschlagnahmte Moppeds/ aus anderem Forum

  • Alper
  • 12. April 2007 um 09:19
  • Alper
    Reaktionen
    46
    Beiträge
    705
    Bilder
    7
    • 12. April 2007 um 09:19
    • #1

    Im http://www.lc8.info Forum gefundene Zusammenfassung aus einem anderen Forum. Ich selbst fahre eine nicht so laute Anlage mit KBA Eintrag und habe dennoch eine Bescheinigung vom Hersteller dabei. Die Leos hatte ich an meiner Vorgängermaschine und fand sie auch zu laut trotz ABE. War mir unangenehm Sonntags morgens in der Siedlung alle zu wecken......

    Zitat

    aus dem Forum der gebückten und lesenwert in auszügen da es um Brülltüten geht : Komme gerade mit dem Zug aus dem Schwarzwald zurück Wir 3 (SD990 , Disco, Steini) wurden heute Mittag von der angehalten. Ergebnis alle 3 Superdukes stehen über Ostern bei der Verkehrspolizei. Als wir am Ortseingang Loffenau mit unseren Leo´s quer ankamen, sahen wir sofort die Kelle. Nach der obligatorischen Belehrung darüber das wir zu laut sind wurde das Messgerät geholt. Ergebnis : Steini 100,8 db, Disco 102,1 db , SD 990 103,5 db Trotzt das meine SD sich noch knapp im Toleranzbereich befand wurde sie ebenfalls beschlagnahmt. Jetzt droht eine Geräuschmessung durch die DEKRA. Die zeigte sich heute extrem uneinsichtig und hartnäckig , bin jetzt mal gespannt wie es weitergeht!? _____________________________________ BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ? Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß- stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein- heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag- nahmt und eingezogen werden. Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen. Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen. Wann zu Laut?? Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet: Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal. ____________________________ Ja wir sollten am Dienstag mal beraten wie die ganze Sache weitergeht und ggf. einen rechtlichen Beistand einschalten! Zum anderen hab ich immer noch die Hoffnung das sich der Schnittlauch eines besseren besinnt und die SD´s nach Ostern wieder freigibt!? - vielleicht bemerkt er dann das keinerlei Manipulationen an der Anlage vorgenommen wurden und eine ABE vorliegt ! Einen Denkzettel hätte er uns auf alle Fälle verpasst denn mit den Leo´s fahre ich garantiert nicht mehr am WE durch den Schwarzwald ______________________________________ ich habe das hier noch gefunden, was auch sehr interessant klingt: Sicherstellung und Beschlagnahmung Beim Verdacht der Polizei auf manipulierte oder zu laute Auspuffanlagen ziehen die Beamten heute oft das ganze Fahrzeug zur Beweissicherung ein. Entweder mit Zustimmung des Halters, dann ist das eine Sicherstellung oder eben ohne dessen Zustimmung, dann ist das eine Beschlagnahmung. Wenn eine Beschlagnahmung erfolgt, muss diese innerhalb von 3 Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Am besten sofort einen Anwalt einschalten, wenn ein Fahrzeug eingezogen werden soll. Noch besser ist es, den Anwalt zu fragen, bevor der Fall eintritt. Normalerweise liegt, wenn ein Fahrzeug zu laut ist, nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVZO vor. Und die rechtfertigt eigentlich keine Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung. Also kann der Anwalt möglicherweise helfen! @ Steini: Du selbst hast im Juni 2006 schon geschrieben, dass die Leo's an deiner SD zu laut sind Die ganze Zeit ist es offensichtlich mit viel Glück gut gegangen - jetzt ham'se dich/euch halt erwischt. Du bist wissentlich das Risiko eingegangen, jetzt zeig, dass du Eier in'ne Hose hast. Da mußt du durch, löhne und Schnauze halten und nicht da mit RA und so'n Scheiss rumfuchtel. Ich hab' schon einige Male hier geschrieben, dass die Leo's eindeutig zu laut sind, EG-Zulassung hin - oder her - das is' Bullshit und good for nothing. Aber nee, so'nem alten Sack glaubt man ja nicht - jetzt kommt's halt grad so, wie's kommen mußte. Ich hatte an meiner Aprilia 2x die Leo's und auch immer Glück gehabt. Weiss also, wovon ich rede. Trotzdem ärgerlich, grad' an einem langen WE mit Top-Wetter __________________________ Die EG-Betriebserlaubnis für Austauschauspuffanlagen ist typbezogen. Da für die Superduke keine Prüfung erfolgte, nützt die E-Nummer nichts. Das ist wahrscheinlich auch der Grund für die Sicherstellung, denn die Rennleitung hat durch die falsche E-Nummer einen begründeten Verdacht. Jetzt gibt es eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten: Variante 1: Die Fahrgeräuschmessung fällt negativ aus. Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, weil ein nicht zugelassener Dämpfer montiert wurde. Kosten 50 EUR und 3 Punkte plus Gebühren plus Kosten für das Gutachten plus Kosten für die Sicherstellung plus Kosten für die Aufbewahrung. Summasummarum irgendwas zwischen 500 und 1000 Euro. Variante 2: Die Fahrgeräuschmessung fällt positiv aus. Dann ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen, weil keine Änderungen vorgenommen wurden, die das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtern. Alle Kosten trägt der Staat. Leider ist die erste Variante die Wahrscheinlichste. Wenn einer eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich einen Anwalt einschalten, damit sichergestellt werden kann, dass die Kosten für das Verfahren so gering wie möglich ausfallen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir den Anwalt sparen. Ich würde auch versuchen, bei der Erstellung des Gutachtens dabei zu sein, um eventuelle Fehler im Ablauf festhalten zu können. ___________________ es tut mir echt leid für eure moppetten!!! ABER: sobald ein motorradfahrer in eine kontrolle kommt und der auspuff erscheint dem beamten zu laut, bleibt das motorrad stehen punkt weil dann folgende maschinerie anläuft: - überprüfung des motorrades bei der dekra oder beim tüv - dann je nach ergebnis die weiteren schritte da muß man hier und/oder in anderen foren garnicht mehr drüber diskutieren - an der stelle, an der der beamte sagt, daß das mopped stehen bleibt, bleibt es stehen!!! und genau an der stelle, an der der beamte das fahrzeug einkassiert, hat ER immer das recht auf seiner seite was danach bei tüv / dekra / polizei / richter läuft, ist wieder eine ganz andere baustelle ______________________ Zitat: ich zog mal wegen so ner beschlagnahme in münchen vor gericht... originalzitat des richters: "ich verstehe nicht, warum sie angehalten haben... sie fuhren doch direkt neben der panzerwiese (für nichtmünchner: schönes gelände Mr. Green), warum haben sie angehalten... flucht ist nicht strafbar!" ________________________ Moin, lustig, wie schnell hier und überall immer nach dem Anwalt gerufen wird ! Glaubt Ihr der fährt mit euch zur Polizei und ihr fahrt mit dem Motorrad wieder zurück ? Wohl zuviel fern geschaut ? Klar, wenn man ein paar Hundert Euro übrig hat kann man das tun. Nur wird der euch euer Motorrad auch nicht wieder besorgen. Zunächst einmal würde ich abklären, ob eure Rechtsschutzversicherung die (und zwar alles was kommt) Kosten tragen wird. Da würde ich schon mal spontan NEIN sagen. Über ne „Dienstaufsichtsbeschwerde“ würde ich nur milde lächeln als Polizist. Wisst ihr denn wer oder was die Aufsichtsbehörde eurer Polizei ist ? Ihr könnt Urteile zitieren soviel ihr wollt, hat es was genützt ? Wenn man erwischt wird dann bleibt man ganz ruhig, kooperiert mit den Leuten, denn die üben da ihren Beruf aus, nicht mehr und nicht weniger. Ein blöder Spruch natürlich, dass mit den österlichen Motorradrasern... Wird an der Sache nichts ändern. Ich bin mit 95 Euro davongekommen, hab meinen Esel im Original beim TÜV vorgeführt und anschließend die Leos wieder druntergeschraubt. Einfach mal abwarten was kommt. _____________________________ Vielen Dank Bade Ein Resumee kann ich gegenwärtig schon ziehen: In Zukunft werde ich (und da kann ich auch für die beiden anderen sprechen),nicht mehr mit den Leo´s durch die Gegend fahren Sollten wir in dieser Sache auch mit einem blauen Auge davonkommen werde ich auf alle Fälle wieder die "Original Anlage" montieren denn noch einmal werde ich so eine garantiert nicht mitmachen Die Leo´s sind eindeutig zu Laut und dieser Umstand wird jedem zum Vergängnis sobald bei der kontrolle ein Phon Meßgerät ins Spiel kommt! Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das eine Institution wie die Dekra, Lärmwerte von mit bis zu 103 db in die Papiere einträgt und damit legalisiert Edit: Hier ist der Hersteller der Anlage gefragt endlich etwas zu unternehmen das der Lärm in gesetzlichen Rahmen bleibt denn alle, die das Produkt kaufen sind im nachhinein am Arsch _________________________ Moin, wir (meine Freundin mit XT660R und ich mit der SM) sind gestern in eine Polizeikontrolle in der Nähe des Donnersberg geraten. 3 Motopolizisten haben sich günstig postiert und alle Motofahrer die von und nach KIB gefahren sind rausgewunken. Die ersten Worte waren "Bitte die Papiere, Führerschein und die Freigabe für den Auspuff (BOS)". Ich darauf "Papiere und Führerschein ja, Freigabe hab ich keine da E-Nummer". Er "Das mit der E-Nummer sag gar nichts, die könnte ja auch für ein anderes Moto gemacht sein." Ich "Es war aber nichts bei der Lieferung dabei. Der Hersteler hat gesagt die E-Nummer reicht." Er "Wie soll ich das überprüfen?" Ich "KBA?!" Er "Und wie am Samstag/Sonntag/Feiertag?" Ich "Mängelkarte schreiben, dass ich unter der Woche bei eine Pol-Stelle zum überprüfen vorbei soll." Er "Wenn er böse wäre könnte er mir die Weiterfahrt verbieten" Ich (freudig, weil wenn ein Poli sowas sagt gehts meiner Erfahrung nach gut aus) "Und wie wollen sie dann mein Moto von hier wegbekommen, in den Koffer Ihrer Dienst BMW packen?" Inzwischen ein Kollege von Ihm dazugekommen der meine Freundin kontrollierte. Pol 2 "Eine XT660R und ne KTM 950 fehlen mir noch in der Sammlung" Ich "Okay dann nehmen wir die mit dem Blaulicht" Pol 1 "Ne von tauschen war keine Rede." Gibt mir die Papiere zurück und meint "Tipp von mir, nehmen sie irgendwas mit, was bei ner Kontrolle die Anlage für dieses Moto ausweist. Im Internet was ausdrucken vom Hersteller." Ich "Reicht da auch die Anbauanleitung?" Er "Wenn die E-Nummer drauf vermerkt, natürlich nicht Handschriftlich, reicht das" Ich "Ich schau mal was sich machen lässt" Dann noch ein biserl mit den beiden gescherzt "Nette Stelle rausgesucht schön in der Sonne" Pol 2 "Ja, sie haben auch schon den Antrag auf einen Getränkeverkauf gestellt, damit ihrer "Kunden" was haben zu hinsetzten" Ich "Wäre nicht schlecht, Schon Ostereier gesucht oder ist das hier der Ersatz dazu" Er "So wie manche Motos bemahlt sind schon." Und schon waren die nächsten "Kunden" da. Wir gemütlich den Helm auf, Motos an (natürlich mit dem netten und unauffälligen Kracken des Anlassers) und los. Mir wurde noch nachgerufen "KTM sollle besser wieder Kickstarter anbauen" Jow, so kann es auch gehen. Ich hab dann mal bei BOS auf der HP geschaut, und da kann man mit der E-Nummer was ausdrucken. Das werde ich heute tun und unter die Sitzbank packen. Es war das erstemal, dass ich im Donnersbergkreis in ne Polizeikontrolle geraten bin. Ansonsten isses dort recht Sonntagsfahrer und Polizei sicher.

    Bis bald

    Jörg aus Hamm

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 09:49
    • #2

    Schau mal hier Jörg Wer sich wehrt ... ... bekommt manchmal sogar Recht. Schalldämpfer - Urteil Ein 49-Jähriger war im Mai 2003 einer Karlsruher Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer seiner Kawasaki zu laut war. Die Folge: drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Strafe. Jetzt hat der Biker vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Revision seines Prozesses gewonnen. Zur Begründung: Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlösche nicht deshalb, weil Querbleche am Schalldämpfer durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen seien. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05). Gruß Christian 8-)



    editiert von: Bandit, 12.04.2007, 11:50 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 10:29
    • #3

    das ewige thema mit dem auspuff....oder das leidige??? laut iss nicht out, sondern kann leben retten...meine meinung, aba auch nicht zu laut... neulich mal auf nem treffen bei meinem händler waren da mehrere leutz und haben moppeds geschaut. kamen laute renner an und es wurde gemeckert...kurz danach kamen n paar laute harleys und truden...die waren natürlich geil und in den augen der meckerfritzen bestimmt nicht laut...aber lauter meiner meinung nach als die renner...die renner mag nur keiner weil die zu schnell sind und die leutz das nicht blicken... ich persönlich kann sowas nicht verstehen...bei nem ferrari meckert auch keiner...(darf man ferrari mit ner rennziege vergleichen???? hm...) greets beppo zum thema auspuff und polizei halte ich mich besser raus....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 14:49
    • #4

    doch, ich meckere über zu laute Fahrzeuge. Egal ob es sich um eine Harley, Ducati, Ferrari oder einenLKW handelt. Lärm stört mich immer. Ich finde, die 3 Maschinen, bei denen über 100 db gemessen wurden sind vollkommen zu Recht aus dem Verkehr gezogen worden. Lorenz

  • Guzzi-Chris
    Reaktionen
    12
    Beiträge
    70
    Bilder
    16
    • 12. April 2007 um 16:05
    • #5

    Recht hin oder her. Zu laute Mopeds sind ein Zeichen für Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitmenschen und beruhen nach meiner Erfahrung meistens auf einem schlechten Selbstwertgefühl gemäß dem Motto: Wer nicht wichtig ist, muss sich wichtig machen. Gruß Chris

  • Fischi07
    Gast
    • 12. April 2007 um 16:42
    • #6

    Ein Mopped mit 150 Pferden braucht nicht laut zu sein! Ein Mann mit drei Stuten schon! :lol: Alles gute und eindringliche Gedanken wüscht Burkhard :roll:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 17:09
    • #7

    Afaik dürfen sie seit neuestem nicht einfach stillegen nur weil der Topf zu laut ist. Vor Ort Messungen dürfen die auch nicht machen, sind die überhaupt dafür qualifiziert? Allein schon der Gedanke eine Messung vornehmen zu wollen ( an einer befahrenen Strasse bzw. mit reflektierenden Hindernissen in unmittelbarer Umgebung ) ist schon lächerlich. Ausserdem ist die gehörte Lautstärke stark abhängig von der Umgebung, natürlich vibrieren bei einer Harley die Fensterscheiben im Ort, ausserhalb siehts wieder anders aus...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 18:34
    • #8

    Ich steh ja auch nicht auf Krawall. Aber ich bin überzeugt, daß man im Falle einer Geräuschpegelmessung bei 50% der Zubehörtüten lange Gesichter sieht! Erstens sind die meisten schon von vornherein zu laut, zweitens werden die Dinger oft im Lauf der Zeit noch ein Stückchen lauter. Und wenn´s dann ne penible db-Messung gibt - ade du schönes Töpfchen Die letzte Instanz ist und bleibt eben leider die offizielle Messung bei TÜV/Dekra/... Da kann noch soviel EG-Abe und -nummer auf der Tüte eingraviert sein. Warum erzähl ich den ganzen bekannten Kram? Weil die Kollegen das auch gewußt haben und trotzdem ihre Krachtüten spazieren gefahren haben. Da kann man wohl im Ernstfall nicht mehr auf Pardon hoffen... 103,5 dB - Junge Junge - dat hört man doch vorher schon, daß da irgendwas im Argen liegt??!!! Noch beknackter allerdings, daß das KBA für die Teile wirklich eine Genehmigung erteilt...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 12. April 2007 um 18:56
    • #9

    auch wenn ich mich jetzt unbeliebt bei den dreien mache - sind das die drei idioten die am montag mit HN nummern alles von der strasse fegten wass sich nicht mit doppelter zugelassener geschwindigkeit auf der landstrasse bewegte? an uns sind am montag drei vorbei geheizt. die haben in den kurven alles in den graben geschmissen was nicht mit mindestens 180 auf der landstrasse unterwegs war. die waren dermassen laut dass ich einige minuten brauchte um meine eigene maschine wieder zu hören. und wenn es wirklich die waren dann sind die kisten nicht nur wegen der lautstärke weg sondern dann lies auch der fahrstil zu wünschen übrig. ich bin nicht die schnellste aber wenn 70 erlaubt sind und ich mit 120 entlang brettere dann finde ich es doch bedenklich einen gehörsturz zu bekommen und gleichzeitig den eindruck zu bekommen ich würde mit dem möppie rückwärts einparken.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 13. April 2007 um 09:55
    • #10

    romana...meinste die werden jetzt darauf antworten und sich outen????..lol...denke nicht... greets beppo

  • Dieses Thema enthält 45 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Linktipp

Tipp: Kostenfreie QR-Code-Generierung inklusive Verwendung eigener Logos auf qrcode.wuxbux.com!

  1. Support / Hilfe
  2. Hausordnung
  3. Unterstütze Netbiker!
  4. Werbung
  5. Datenschutzerklärung
  6. Impressum
x
Community-Software: WoltLab Suite™