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Gerichtsurteil zum Tod eines Bikers

  • Gelöschter Benutzer
  • 22. November 2006 um 21:13
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 22. November 2006 um 21:13
    • #1

    Was haltet Ihr eigentlich von folgendem Urteil eines Amtsgerichts in Biedenkopf, Kreis Marburg/Biedenkopf: ******************************************************************************************************** Oberhessische Presse vom 22.11.2006 Amtsgericht Gericht spricht Arzt trotz "katastrophalen Fehlers" frei Biedenkopf. Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung musste sich gestern ein 51-jähriger Unfallchirurg aus dem Hinterland vor dem Amtsgericht in Biedenkopf verantworten. Der Arzt hatte auf einem Röntgenbild nicht erkannt, dass sich ein verunglückter Motorradfahrer drei Rippen gebrochen hatte. Der Verletzte wurde entlassen und starb später an inneren Blutungen, weil die gebrochenen Rippen die Milz regelrecht zum Platzen brachten. von unseren Redakteuren Nach mehrstündiger Verhandlung und der Anhörung eines Sachverständigen plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Dem folgte das Gericht und befand in seiner Urteilsbegründung, dass dem Arzt zwar ein katastrophaler Fehler unterlaufen sei, der Patient aber nicht an den Rippenbrüchen starb, sondern an den Einblutungen in die Milz. ******************************************************************************************************** Im Inneren der Zeitung war dann zu lesen, daß der Gutachter zu der Erkenntnis kam, daß der Motorradfahrer durch eine Notoperation hätte gerettet werden können, wenn der Arzt das Röntgenbild richtig gedeutet hätte! Wenn ein Mörder eine Person von einem Hochhaus stößt, wird er also nicht wegen Mordes verurteilt, weil nicht der Stoß zum Tode geführt hat, sondern der Aufprall am Boden :-? :-? :-? Das soll ein Nicht- Jurist verstehen! Oder könnt Ihr mir das mal erklären? Die Berufs-Haftpflichtversicherung des Arztes wird sich freuen. Der Witwe bleibt Kummer und Leid! Euer Kawaguenni

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 22. November 2006 um 21:21
    • #2

    Scheint wohl so. Wenn Du jemanden erschiesst muss man ja auch nur die Waffe wegsperren...

  • beiker
    Gast
    • 22. November 2006 um 21:24
    • #3

    So eine Sache ist mehr als traurig. Damit meine ich jetzt aber nicht das Urteil! Um solche Sachen objektiv beurteilen zu können muss man die ganze Sachlage kennen. Leider sind Brüche nicht immer auf Röntenbildern als solche sofort und überdeutlich zu erkennen, man hört immer wieder dass Brüche nach einigen Wochen festgestellt werden. So wie Du es schilderst (besser die Zeitung!) hatte er nicht die ganze Zeit innere Blutungen sondern irgendwann wurde die Milz zerstört. Wir sollten uns im klaren sein: Medizinmänner sind keine Wunderheiler! (Ich wümschte es wäre so) Gruss beiker

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 22. November 2006 um 21:29
    • #4

    Was da so steht ist alles sehr fadenscheinig! Wenn Rippen brechen, dass sie die Milz derartig verletzen, muss der Patient massivste Schmerzen aufweisen, eine Rippenserienfraktur beeinträchtigt die Atmung und der Klopfschmerz ist beträchlich! Kein Arzt sollte das am Röntgenbild in dieser Größenordnung übersehen! So ein Patient würde auch nach einem Motorradunfall nicht einfach entlassen werden, schon rein von der Schmerzsymptomatik verbleibt ein Verunfallter 1-2 Tage zur Beobachtung, auch wegen SHT etc. etc.! Also so wie es hier geschrieben ist, fehlen detailierte Angaben, um darüber urteilen oder es erklären zu können. und die Milz kann kleine Einrisse gehabt haben, durch das Trauma, oder eine Quetschung erfahren haben und durch das dann entstehende Hämatom Stunden später geplatzt sein! Gibt viele Erklärungen! Ich will hier den Arzt nicht verteidigen, nur klar stellen, das alles von vielen Seiten betrachtet werden muss und kann! Gruß Fire-and-ice Edit: Wenn ein Verunfallter nach Einlieferung einen Ultraschall des gesamten Oberbauches und des ges. Abdomens bekommt, sieht man , wenn die Milz rupturiert ist, da sieht man auch , wenn Rippen die Milz touchieren sollten! Man schickt auch nicht einen Patienten nach Hause, der nur annähernd im Gesundheitszustand den Eindruck macht, das sich sein Zustand als lebensbedrohlich herausstellen sollte! Ich glaube, das in diesem Falle Umstände zusammenkamen, die alles andre als vorhersehbar waren, wie gesagt, alles nur Spekulation auf Grund der Medienaussage! Es gibt einen Satz , der hat seine Berechtigung! Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, auch ein Arzt ist nur ein Mensch, und kein Gott!



    editiert von: Fire-and-ice, 22.11.2006, 21:43 Uhr

  • Knulli88
    Beiträge
    23
    • 22. November 2006 um 23:09
    • #5

    Voraugesetzt, die Meldung stimmt so; dann muß ich sagen, mich wundert das alles nicht. Nach mehreren eigenen Prozessen muß ich folgenden Aussagen zustimmen: - Recht und Gerechtigkeit haben -außer ein paar Buchstaben - nichts gemeinsam. - Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. - Du bekommst ein Urteil, aber niemals Recht. Alles Aussagen von altgedienten Anwälten und Richtern - nicht von mir. Früher hätte ich diese Aussagen in die Witzecke geschoben. Heute nicht mehr. Leid tun mir nur die Angehörigen, die sind jetzt die Betrogenen und müssen sehen wie sie allein zurecht kommen. Aber wir leben ja in einem sog. "Rechtsstaat". Gruss Johann

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. November 2006 um 00:12
    • #6

    liebe Lisa, mit dem Satz "Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, auch ein Arzt ist nur ein Mensch, und kein Gott!" sprichst Du mir aus dem Herzen! - widerspricht aber "Kein Arzt sollte das am Röntgenbild in dieser Größenordnung übersehen!" dazu mal folgendes: im Ultraschall sind Knochen als solche nicht darstellbar, sie sind schallundurchlässig und stören die Darstellung, weshalb Organe im Ultraschall nur durch die Bauchdecke oder über die Rippenzwischenräume dargestellt werden können. im Röntgen wiederum sind zwar Knochen und ihre Brüche darstellbar, nicht aber die weichen, nicht röntgenkontrastgebenden Organe. es läßt sich also auch im Röntgen nicht sehen, ob ein Knochenbruch ein Organ "touchiert". Knochen UND Organe darstellen kann die CT-Untersuchung, ggf. mit Kontrastmitteln. wobei Brüche darstellen im CT auch so ne Sache ist... doch lassen wir das fachliche. nun halten wir uns auch mal folgendes vor Augen: Sturz mit dem bike, eigentlich alles glatt gegangen, wir können auf beiden Füßen stehen, alles bewegen und es geht uns eigentlich ganz gut. Glück gehabt... ist ja (scheinbar) alles "nochmal gut gegangen"... wer will da freiwillig schon im Krankenhaus bleiben?? ich mache täglich eher die Erfahrung, daß sogar entgegen ärztlichem Rat die Leute wieder nach hause gehen (!!), zwingen können wir ja niemand. vielleicht war das auch bei dem Biker so und wenn dann sich später doch noch ne Verletzungsfolge heraustellt, wird dem Arzt die Schuld gegeben. von der Entscheidung des Patienten, entgegen ärztlichem Rat nach hause zu gehen, spricht dann niemand mehr... Brustkorbschmerzen sind durchaus auch mit einer Rippenprellung vereinbar (die Schmerzintensität eines Rippenbruchs und einer Rippenprellung kann sich ähneln!!). in solch einem "blanden" Falle wird nicht immer gleich die CT-Untersuchung durchgeführt. wie schon richtig bemerkt wurde, kann die Milz nach dem Unfall noch intakt gewesen sein und der übersehene Bruch kann sie zu einem späterem Zeitpunkt verletzt haben und die Folgen haben dann zum Tod geführt. Das erklärt auch den Richterspruch: das Übersehen des Bruches an sich war nicht Todesfolge, sondern die Folgen des Bruches. für den Biker macht das keinen Unterschied mehr, doch die Juristen unterscheiden da in ihren Begriffen von Kausalität, mittelbar und unmittelbar etc. etwas feiner und das ist für Laien dann eigentlich nicht mehr nachvollziehbar... die Sache ist einfach tragisch gewesen. jeder, der mit der Versorgung von Unfallverletzten zu tun hat, weiß, wie unsicher oft Befunde sind, wieviel Erfahrung und Instinkt man braucht, um auf die richtige Fährte zu kommen. vieles ist oft trügerisch und manches stellt sich erst im nachhinein heraus. und so, wie viele Geschäftsführungen von Krankenhäusern heutzutage die Belange der Medizin immer mehr auf ökonomische Belange reduzieren (und auch Personal reduzieren!!...), kann die Qualität der Patientenversorgung, so, wie wir Mediziner uns das vorstellen, in zunehmendem Maße nicht mehr gewährleistet werden. die Qualität sinkt derzeit drastisch, doch davon redet keiner, weil das die Presse nicht erzählt und in dieser "Will-Spaß-Haben-Welt" sich auch keiner ernsthaft für derartige Probleme interessiert... bis das Schicksal zuschlägt... und noch was: Ärzte/Ärztinnen, Schwestern & Pfleger sind eben auch Menschen und die emotionalen Belastungen im Krankenhaus, gerade in Bereichen wie der Akutversorgung Unfallverletzter, sind für Außenstehende nicht im Ansatz nachvollziehbar. und man kann nicht sagen "die haben das gelernt..." - so einfach ist das nicht. jeder Einsatz für einen Patient kostet Kraft und oft geht man bis zur Erschöpfung. man fragt sich gerade bei kritisch Verletzten "haste an alles gedacht? war das und das richtig? hätteste vielleicht was anders machen sollen?". wenn ich morgens auf Arbeit komme erwarten mich 8 Stunden Dauerspannung im OP, meist ohne Zeit für Mittagessen (ich habe in den letzten 4 Jahren unsere Cafeteria 3 mal von innen gesehen...) und erholsame Pausen. im sog. Bereitschaftsdienst (bei mir so 5-6 mal im Monat) zieht sich der OP-Tag dann oft bis in den Abend und wenn ich "Glück" habe, verbringe ich die Nacht noch mit Schwerstverletzten und obwohl ich schon komplett im Ar... bin, muß ich nochmal alles geben. am Tag darauf (nach 24h Arbeit...) wanke ich dann nach Hause und dort läuft mir meine Freundin in die Arme eines anderen, weil sie jemand cooleres im Leben will und nicht mich, der a) wenig Zeit hat und b) wenn er schon mal Zeit hat, dann einfach nur fix & alle ist. das mich niemand falsch versteht: ich mache meine Arbeit sehr gern, doch die sozialen (und für so manche meiner KollegInnen auch gesundheitlichen...) Folgen machen sehr traurig... und was die Juristei betrifft: da kann ich Johann nur Recht geben... allzeit Gute Fahrt Euch allen!! (und wenn es doch mal passiert: es gibt immer noch gute Gründe, im Krankenhaus Vertrauen zu haben. und vielleicht ist sogar noch ein bißchen Verständnis und - im Extremfall... - sogar ein kleines "Danke" drin...) Euer J.



    editiert von: sufenta, 23.11.2006, 00:15 Uhr

  • westfalen-tom
    Gast
    • 23. November 2006 um 05:00
    • #7

    Zitat: Wenn ein Mörder eine Person von einem Hochhaus stößt, wird er also nicht wegen Mordes verurteilt, weil nicht der Stoß zum Tode geführt hat, sondern der Aufprall am Boden und ein weiteres Zitat: Wenn Du jemanden erschiesst muss man ja auch nur die Waffe wegsperren... Hallo zusammen, die beiden oben dargestellten Zitate aus euren Beiträgen "hinken" ein wenig. Sicherlich kann auch ich hier nicht entscheiden ob das Urteils rechtens ist oder nicht. Dafür ist man mit der gesamten Sachlage nicht vertraut. Dennoch gebe ich hier mal zu bedenken, so tragisch der Tod des Motorradfahrers auch ist: Wenn jemand einen vom Hochhaus stößt oder jemanden mit einer Waffe erschießt, liegt in beiden Fällen die Tötungsabsicht vor. In beiden Fällen also Vorsatz. Selbst wenn es so gewesen ist, dass die Rippenbrüche vom Arzt übersehen worden sind, wahrscheinlich sogar durch einen zweiten Mediziner, dann liegt in dem beschriebenen Fall doch keine Tötungsabsicht vor und somit auch nicht der Vorsatz. Dieses ist meine Sicht der Dinge, auch ich bin kein Jurist. Es grüßt Euch aus dem Westfalenland Westfalen-Tom

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. November 2006 um 09:40
    • #8

    also wenn ein arzt fehler macht und es kommt jemand zu tode ist das ok....weil der arzt sicher keine so gute ausbildung hatte um die röntgenbilder zu lesen???????????..wenn du irgentwo in ner firma so einen gewaltigen fehler machst fliegst du auf der stelle und wirst mit sicherheit regresspflichitg gemacht..ich lasse absolut keine entschuldigung für den arzt gelten..er gehört wegen fahrlässigeer tötung verureilt.. im vergangenen jahr hatte ich nen unfall...bin auch komplett geröngt worden.und im krankenhaus ist meine gerbochene rippe auch nicht festgestellt worden...aber nach 4 tagen hieß es wir müssen sie entlassen da sie nur pellungen n haben ,ich konnte zwar weder laufen ,noch sitzen usw..aber entlassen worden bin ich trotzdem..der nachbehandelde arzt hat nach nochmaligem röntgen dann die gebrochene rippe entdeckt.. die lapidare antwort des krankenhausarztes war.....kann schon mal passieren...also kann man beruhigt verrecken..na danke!!! pommes grüßt

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 24. November 2006 um 19:08
    • #9

    hallo zusammen.... als erstes möchte ich klarstellen, das ich den arzt hier nicht in schutz nehmen will, da ich die fakten nicht kenne. allerdings möchte ich zu bedenken geben, das es nichts wirklich eindeutiges gibt...schon gar nicht in der medizin. ich hatte vor jahren eine stumpfe verletzung am fußrücken. der fuß ist geröngt worden und es war absolut keine knochenverletzung zu sehen.....ich habe mir das röngtenbild selbst sehr gründlich angesehen. wochen später wurde ich erneut geröngt, weil die schmerzen nicht nachliessen und da war dann ein eindeutiger bruch zu erkennen. wie gesagt, keiner von uns kennt alle fakten..... aber wir sind schnell dabei, andere zu verurteilen..... nur meine meinung dazu...... gruss rita

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. November 2006 um 18:05
    • #10

    es kann aber auch anders gehen : Vor einigen Jahren, Tochter grad so 12, werd ich benachrichtigt, weil sie von der Schaukel direkt auf den Rücken geknallt ist. Blau angelaufen, bekommt kaum Luft, kann sich nicht bewegen,Rettungswagen ist unterwegs. Tochter wird in so ne aufblasbare Trage gepackt und im Rettungswagen untersucht.Weil man sie nicht groß bewegen will, bekommt sie nen Freiflug im Schrauber nach Fulda ins KH. Als ich endlich nach über einer Stunde mit dem Auto und einigen Sachen von ihr auch dort ankomme, kommt sie mir in der Ambulanz schon selbst entgegen....in der Zeit wurde sie geröngt, geschallt, Pipiprobe und Blutabnahme. Man konnte davon ausgehen, daß ihr einfach nur die Luft weggeblieben ist,als sie von der Schaukel auf den Boden knallte.Kein Wirbelbruch, nichts. Eine Stunde später konnte ich sie schon wieder mit heim nehmen.... Und wieso sollte ich nach den ganzen Untersuchungen noch was schlimmeres vermuten ? Ich hatte das Vertrauen, daß alles ok wäre.

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