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Grauer Führerschein

  • Gelöschter Benutzer
  • 23. Februar 2006 um 21:09
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:09
    • #1

    Mein Nachbar ist aus Österreich zurück . In österreich ist er in eine Verkehrskontrolle gekommen,und die Polizei hat Ihm 350 ¤ Strafe aufgebrummt wegen fahren ohne gültige Fahrerlaubnis! Grauer Führerschein (soll nur noch in Deutschland gelten) :?::?::?: Und der Rosa Führerschein soll ab nächstes Jahr auch nicht mehr im EU Land gültig sein. :?::?::?: .

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:24
    • #2

    Habe die graue Pappe gegen die rosa eingetauscht, als ich den 1er gemacht habe. Ich war damit in I, A, CH, FRA, SLO, CRO, LIE, SPA, NL, B, LUX und weiß der Teufel wo unterwegs. Keine Probleme ! Ich habe allerdings immer so eine "Bestätigung" auf meinen Touren mit, die ich mir mal aus dem "Netz" runtergeladen habe. Danach hat aber noch nie einer gefragt. Bisher keinerlei Probleme. Gruß Rainer

  • Puli
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:33
    • #3

    UNBERECHTIGTE "KNÖLLCHEN" ALTER FÜHRERSCHEIN IN ALLEN EU-LÄNDERN GÜLTIG - Werbung - (13.04.2001 - vera) Auch wenn er alt und grau oder rosa ist - der deutsche Führerschein ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. "Keineswegs müssen Autofahrer die Fahrerlaubnis in EU-Scheckkartenformat bei der Reise in die Niederlande oder nach Österreich mit sich führen", signalisiert die Verbraucherzentrale NRW "freie Fahrt". Denn wiederholt wurden Klagen von Autofahrern bekannt, dass Polizeibedienstete bei Verkehrskontrollen dort den vermeintlich allein gültigen EU-Führerschein sehen wollten - wer nur den "Alten" vorlegen konnte, wunde in einigen Fällen sogar mit einem Bußgeld bedacht. Die Rechtslage ist eindeutig: Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Fahrerlaubnisse gegenseitig zuerkennen. Und noch im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission dies in einer Entscheidung (Az.: K 1999/511) noch einmal ausdrücklich untermauert. Osterurlaubern, die noch mit der alten "Fleppe" in der Brieftasche ins europäische Ausland reisen, rät die Verbraucher Zentrale NRW daher, die EU-Entscheidung im "Handgepäck" zu haben. Unter der Faxnummer 01905/100101056 (1,21 DM pro Minute/ drei Seiten) kann der entsprechende Textauszug - in deutscher, niederländischer, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache - abgerufen wenden. Außerdem ist die Information (Preis: 1,00 DM) für Selbstabholer in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Überzeugt selbst die Vorlage der EU-Entscheidung die kontrollierender Beamten nicht, werden Autofahrer nicht ums Bezahlen herumkommen. Auf dem Strafzettel sollten dann jedoch sowohl Betrag als auch das Verkehrsdelikt "ungültige Fahrerlaubnis" vermerkt sein. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. So siehts eigentlich rechtlich aus Gruß Thomas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:33
    • #4

    Hallo, ich glaube nicht, dass es eine Pflicht zum Umtauschen gibt. Es müssten alle Führerscheine in Europa gültig sein, Ost wie West. Auf http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein kann das so ähnlich auch nachgelesen werden. Aber ob es so 100 % stimmt, keine Ahnung. Finde die Frage interessant. Hat jemand eine genauere Info hierzu? Seit meinem Motorrad Führerschein habe ich die Scheckkarte. Die soll sich ja auch bald mal wieder ändern. Grüße vom Ausi

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:40
    • #5

    Weißt Du, Ausi ...... das ist alles nur ne Frage der Abzocke :twisted: Willste son Check-Karten-FS kostet "keine Ahnung" Fährse ohne son Dingen "kostet 350" - siehe oben. Wir verwalten uns hier kaputt! "ES LEBE DIE EU !!!!" Rainer

  • Puli
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:46
    • #6

    So hier das Dokument als pdf Gruß Thomas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 21:46
    • #7

    ich frage morgen mal meine Kollegen von der Führerscheinstelle wie die aktuelle Rechtslage ist. Vor 5 Jahren, als ich dort arbeitete, war sie so: Alle Führerscheine, die national anerkannt werden, werden auch international anerkannt! Das hieß für Deutschland: Sogar die alten DDR-NVA Führerscheine wurden in der ganzen EU anerkannt. Die Probleme, die es im Ausland mit den alten deutschen Führerscheinen im Ausland gab, beruhten auf Unkenntnis der Exekutivbeamten des jeweiligen Landes. Ich erinnere mich noch genau an ein derartiges Schreiben des Bundesverkehrsministeriums. Lorenz

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 23. Februar 2006 um 22:11
    • #8

    Hallo, Lorenz ! Dann erkundige Dich doch bitte auch, wie man sich vor der "Unkenntnis von Executivbeamten" schützen kann. Ich stelle mir gerade so die Situation vor: "350 Euro oder Moped wird beschlagnahmt !" Klasse :evil::evil: Gruß Rainer

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 24. Februar 2006 um 00:23
    • #9

    Puli ob das noch gildet...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 24. Februar 2006 um 00:31
    • #10

    Du hast natürlich Recht, daß Schalke der geilste Club der Welt ist. Aber kannste und auch ein paar Infos geben ? Gruß Rainer

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