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125er für 16jährige ungedrosselt?

  • susi
  • 20. Februar 2006 um 09:56
  • susi
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    • 20. Februar 2006 um 09:56
    • #1

    hi nettis, im letzten jahr war die diskussion (und die damit verbundenen spekulationen) in allen einschlägigen zeitungen noch in vollem gange, momentan hört/liest man gar nichts mehr: wegen irgendeiner EU-regelung war im gespräch, das gebot, dass 16jährige max. auf 80 km/h gedrosselte 125er fahren dürfen, zu kippen. ich hatte gelesen, dass die kiddies möglicherweise schon zu beginn der saison bzw. ab april 06 ungedrosselt fahren dürfen. weiß jemand, wie die sache ausgegangen ist, ob dieses gesetz geändert wurde? fragende grüße und schon mal dank für eure antworten susi

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • susi
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    • 20. Februar 2006 um 09:56
    • #2

    hi nettis, im letzten jahr war die diskussion (und die damit verbundenen spekulationen) in allen einschlägigen zeitungen noch in vollem gange, momentan hört/liest man gar nichts mehr: wegen irgendeiner EU-regelung war im gespräch, das gebot, dass 16jährige max. auf 80 km/h gedrosselte 125er fahren dürfen, zu kippen. ich hatte gelesen, dass die kiddies möglicherweise schon zu beginn der saison bzw. ab april 06 ungedrosselt fahren dürfen. weiß jemand, wie die sache ausgegangen ist, ob dieses gesetz geändert wurde? fragende grüße und schon mal dank für eure antworten susi

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  • horstf
    Gast
    • 20. Februar 2006 um 14:11
    • #3

    Hallo Susi, meiner Kenntnis nach ist bisher keine Änderung erfolgt. Klasse A1 Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. Keine Befristung der Besitzdauer

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