Hallo liebe Gemeinde, mich beschäftigt gerade, in wieweit der Aufruf/Durchführung von Gruppenfahrten/-treffen, spontan oder auch längerfristig, rechtliche Konsequenzen haben kann. Ist man dann Veranstalter und haftet automatisch für irgendwas ? und wenn ja, wie kann man das ausschliessen? Hat die Größe einer Gruppe Einfluß auf rechtliche Folgen, muss man sich (offiziell) dann "zufällig" treffen? Wer hat da ein paar Antworten ? Gruß Jan
Gruppenfahrten/-treffen: wie siehts rechtlich aus ?
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Hallo liebe Gemeinde, mich beschäftigt gerade, in wieweit der Aufruf/Durchführung von Gruppenfahrten/-treffen, spontan oder auch längerfristig, rechtliche Konsequenzen haben kann. Ist man dann Veranstalter und haftet automatisch für irgendwas ? und wenn ja, wie kann man das ausschliessen? Hat die Größe einer Gruppe Einfluß auf rechtliche Folgen, muss man sich (offiziell) dann "zufällig" treffen? Wer hat da ein paar Antworten ? Gruß Jan
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Hallo, wir haben das in unserem firmeninternen Klübchen mit einem entsprechenden Dokument geregelt, dass unsere Rechtsabteilung bestätigt hat. Das u.a. Dokument habe ich an das Antragsformular angehängt (zusammen mit einer Datenschutzerklärung wegen der Veröffentlichung von Namen, Hobby etc. auf unserem Intranet). So hab ich alles zusammen... Kannst das ja entsprechend anpassen. Regelanerkennung/ Haftungsausschluss Das Mitglied der XXX oder der Teilnehmer an einer XXX-Veranstaltung erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Anerkennung der unten aufgeführten Regeln und des nachfolgenden Haftungsausschlusses: Haftung Die XXX-Mitglieder oder firmenfremde Teilnehmer sind auf Ihre Privathaftung beschränkt, da die XXX einen freiwilligen, privaten Zusammenschluss von XXX Beschäftigten darstellt. Bei XXX-Veranstaltungen handelt es sich um private Veranstaltungen, die in keiner Weise mit der Firma XXX verbunden sind und auch nicht von XXX organisiert oder unterstützt werden. Darüber hinaus haftet die XXX oder ein XXX-Mitglied insbesondere nicht bei Verkehrsunfällen. Jeder Veranstaltungsteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar. Dies gilt auch dann, wenn er dem Tourguide (Organisator) folgt. Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Organisatoren und Vertreter der XXX nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind. Weder einzeln noch gemeinsam sind sie für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder der Teilnahme an einer Tour oder an XXX-Veranstaltungen haftbar, die zu Verletzungen, Tod, Schäden am Eigentum des Teilnehmers, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen. Regeln Des weiteren erklärt der Unterzeichner die Anerkennung und Einhaltung der nachfolgend aufgeführten XXX-Regeln: 1. An den Touren können nur straßentaugliche, ordnungsgemäß zugelassene und verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. 2. Jeder ist für sich selbst (Sicherheit des Motorrades und der Fahrer/Mitfahrer) verantwortlich. 3. Entsprechende Schutzbekleidung (Helm etc.) ist zu tragen. 4. Es gilt die Straßenverkehrsordnung StVO. 50 km/h bedeutet 50 - und nicht 80 oder 40! 5. In der Kolonne wird nicht überholt. 6. Es wird versetzt gefahren, sofern möglich. 7. Jeder achtet darauf, dass das Fahrzeug hinter ihm Kontakt behält. Beim Abbiegen etc. also evtl. warten, bis das nachfolgende Fahrzeug die neue Richtung mitbekommen hat. 8. Beim Ausfall eines Fahrzeugs bleibt nur eine/r beim Liegengebliebenen. Nach Möglichkeit ist der 'Tourguide' zu verständigen.
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Hallo Jan, ein weiterer Aspekt wäre die Strassenverkehrsordnung, denn ab glaube fünf Fahrzeugen muß eine Kolonne angemeldet werden. Wenn man sich natürlich nur "rein zufällig" getroffen hat.... :wink: Aber wenn man sich nachweißlich verabredet hat... :shock: LG Udo
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Zitat von Ellen Udo
Hallo Jan, ein weiterer Aspekt wäre die Strassenverkehrsordnung, denn ab glaube fünf Fahrzeugen muß eine Kolonne angemeldet werden.
Das hatte ich auch so "im Ohr" und habe deswegen extra mal beim Polizeipräsidium gefragt. Eine Anmeldung ist definitiv nicht nötig. Überleg mal,was das allein in der Eifel für ein Verwaltungs- und Kontrollaufwand für unsere grünen Freunde wäre; bei all den Gruppen aus dem In- und Ausland, die da am WE rumkurven :lol: Gruss Gert
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Hi Gert, Udo, Jürgen, allerdings ist es ja nicht üblich, vor einer gemeinsamen Fahrt erstmal Unterschrift zu leisten, bzw. einzusammeln. Wenn man jetzt mal dieses Beispiel von Jürgen in einen Aufruf aufnimmt, und den Teilnehmerkreis z.B. auf NetBiker beschränkt und die Teilnahme an die Akzeptanz dieser Bedingungen knüpft, analog den Installationsbedingungen diverser Software, müsste sich doch die Unterschrift erübrigen ? Denn, wer mitfährt muss es ja vorher gelesen haben. Ist man damit bei 99% ? Gruß Jan
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Hi @ all, Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Stand: Bekanntmachung vom 13.10.2004 (VkBl. S. 542 Nr. 204) § 29 Übermäßige Straßenbenutzung (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten. (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. [/size] http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php LG Udo
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tja da wäre jetzt nur noch zu klären, was eine "Veranstaltung" ist. Wenn sich 20 Motorräder in gleicher Richtung bewegen, ist das dann schon eine Veranstaltung?? Und reicht es nicht auch, wenn in dem Aufruf zu einer gemeinsamen Ausfahrt diese Regeln wie oben beschrieben angekündigt werden??
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