Hallo und guten Morgen, leider kenne ich mich mit diesen ganzen neuen Regelungen nicht so gut aus.. deshalb meine Frage in die Runde: Ich habe eine Honda Hornet CB600, 95 PS, ca. 200Kg leer. Kann/darf ein (Motorrad)Führerschein-Neuling (Klasse A2 glaub' ich) diese nach Drosselung auf diese 'neuen' 48PS fahren? Danke im Voraus.
Frage zu Führerschein(-Neuling)
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Gelöschter Benutzer -
29. August 2016 um 09:32
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Nach https://www.adac.de/infotestrat/mo…nderung-a2.aspx
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen
lese ich das so:
- 48KW auf 200 KG entspricht je KG 0,175 KW => Sollte passen
- 95 PS entsprechen knapp 70 KW => 35KW ist genau die Hälfte, sollte damit auch passen, Obergrenze also
Scheinbar gabs wohl national erst eine fehlerhafte Umsetzung (siehe Link), so dass wohl "alte" A2-ler auch Big-Bikes drosseln dürfen - dies scheint aber dann nur im Inland zu gelten... Wäre aber bei dem Moped von Dir eh unrelevant. Soweit meine "Lesart" der Regelungen, lasse mich bei Fehlern natürlich gern eines Besseren belehren
Ungedrosselte Grüße
Flo -
Hi, pff.. hab' mal den Fahrzeugschein bemüht.. Leegewicht (fahrbereit) 198kg heißt da liege ich bei 'nem Wert von 0,3535 bei 70Kw. Bissi über der Grenze.. :scratch: evtl. bei so einem grenzwertigen Ergebnis Auslegungssache desjenigen auf dem Amt, der's genehmigen soll.. Müsste man da nicht auch die tatsächlichen Werte heranziehen.. also das tatsächliche Gewicht? Aber wahrscheinlich wird wohl strikt nach FS-Angaben gegangen.. Ich meine.. durch diverse Umbauten habe ich sowieso nicht mehr das Gewicht, welches im FS steht..
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Moin, so schwer ist das ganze nicht - bin selbst "betroffen" ( 600er Bandit mit 48 PS). Jede Maschine, die ursprünglich bis 70 kW hatte und auf 35 kW gedrosselt wird, darf mit dem A2 in der EU gefahren werden. Die "Gewichts-Einschränkungen" kommen sehr selten bei sehr leichten Maschinen zur Anwendung - das ist aber spätestens bei der Eintragung der Drosselung mit dem Sachverständigen zu klären. Die DRZ 400 von meinem Arbeitskollegen hat mit ihren 44PS einen gusseisernen "Motorschutz", um "schwer genug" zu sein. Die Linke zum Gruß
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Ahh.. raffinierte Lösung

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[quote quote=485154]Hi, pff.. hab’ mal den Fahrzeugschein bemüht.. Leegewicht (fahrbereit) 198kg heißt da liege ich bei ‘nem Wert von 0,3535 bei 70Kw. Bissi über der Grenze..
...Zitat [/quote] So wie ich das sehe, werden 1. auf jeden Fall die 35 kW als Basis für diese Berechnung genommen und 2. würde ich das maximal zulässige Gesamtgewicht nehmen (das Leergewicht ist ja je nach Ausstattung überall anders!). So sieht es jedenfalls aus, wenn man im Netz zu diesem Thema rumsucht. Und dann :good: passt die Sache doch locker!
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[quote quote=485179]........Die DRZ 400 von meinem Arbeitskollegen hat mit ihren 44PS einen gusseisernen “Motorschutz”, um “schwer genug” zu sein. Die Linke zum Gruß
Zitat [/quote] Wenn das die E Version oder die Y Version der DRZ ist würd ich den Motorschutz gerne sehen :yahoo: Gruß Kroko
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Das ist jetzt eine Frage an die DRZ Spezialisten, aber das Bauteil wird meines Wissens nur alle 2 Jahre benötigt. B-) In der anderen Zeit erfüllt ein kleines Blech ( Ersatzteil einer anderen Version) den gleichen Zweck.... :whistle: Greets Steini
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