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Blitzermarathon-Tipps Teil I

  • dominik-ruf
  • 17. April 2015 um 21:42
  • dominik-ruf
    Gast
    • 17. April 2015 um 21:42
    • #1

    Gestern ist ja der allseits beliebte Blitzermarathon gestartet. Ich hoffe, Ihr seid gut durchgekommen, ohne ein sehr teures Erinnerungsfoto. Falls nicht, dann habe ich hier für Euch ein paar Tipps zum Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (kurz: Owi-Verfahren): Das Owi-Verfahren beginnt in der Regel mit der Anhörung des Betroffenen. Diese Anhörung kann mündlich erfolgen - z.B. wenn Ihr direkt nach einer Lasermessung von der Polizei angehalten werdet - oder schriftlich. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Ihr zunächst keine Angaben zur Sache macht und den Verkehrsverstoß nicht zugebt. Dies ist Euer gutes Recht als Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Wenn Ihr der Ansicht seid, dass der Verstoß nicht zutreffen könnte oder z.B. ein Verfahrensfehler vorliegen könnte, solltet Ihr Euch, bevor Ihr Angaben zur Sache macht, an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Erst nach Akteneinsicht, die in der Regel nur einem Rechtsanwalt gewährt wird, sollte man entscheiden, ob eine Einlassung zur Sache, also eine Stellungnahme, sinnvoll ist. Fehler, die in diesem frühem Verfahrensstadium gemacht werden, können oft nicht mehr ausgemerzt werden. Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde / Polizei den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro erheben. Sie kann auch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. In der Regel wird die Verwarnung mit der Anhörung kombiniert und Ihr erhaltet eine Woche Zeit, um Euch zu überlegen, ob Ihr die Verwarnung akzeptieren möchtet oder nicht. Die Verwarnung wird wirksam, wenn Ihr das Verwarnungsgeld rechtzeitig bezahlt. Wenn nicht, dann wird in der Regel ein Bußgeldverfahren gegen Euch eingeleitet. Dies führt dazu, dass Euch dann ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Dieser Bußgeldbescheid ist mit weiteren Kosten verbunden, die Ihr dann tragen müsst. In der Regel sind dies 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen der Bußgeldstelle, d.h. bei einem Bußgeldbescheid kommen dann noch 28,50 € dazu. Wenn Ihr Euch erst jetzt entscheidet, zu bezahlen, werdet Ihr Euch ärgern, dass Ihr Euch die Gebühren hättet sparen können. Ihr solltet also bereits wenn Ihr die Verwarnung erhalten habt die Entscheidung treffen, ob Ihr das Verfahren durchziehen wollt oder nicht. Tipp: Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, damit es sich bei fragwürdigen Vorwürfen auch wirtschaftlich lohnt, den Kampf aufzunehmen. DLzG RA Dominik Ruf P.S.: In Kürze kommt Blitzermarathon-Tipps Teil II P.P.S.: Hier geht es zu meinem Blog, auf dem Ihr weitere Artikel zum Motorradfahrerrecht findet, sowie meine Kontaktdaten, falls es mal brennt bei Euch: http://www.motorradfahrerrecht.de/

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