Vorsicht Alkohol

  • Peter. Wer 3 Promille zu sich nimmt, Randalliert, sich der Festnahme verweigert, es dazu noch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wahrscheinlich noch eine Vorgeschichte vorzuweisen hat, da hat der Richter kein Mitleid!

  • Ok, ich lass in Zukunft das Randalieren weg ... :prost: :D :D :D

  • ... es ist aber in dem Moment eine höchst ungerechte Bestrafung, weil ein Fußgänger, welcher keinen Führerschein sein Eigen nennt, diesen dann somit auch nicht verlieren kann :-? . Somit wird mit unterschiedlichem Maße "Recht" (?) gesprochen. Oder muß der Führerscheinlose Randalierer dann evtl. einen Geldstrafe in Höhe der Kosten eines Führerscheines tragen ... um dem Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" treu zu bleiben ?

  • :lachen: BRUHAHAHAHAHAHA!!! :lachen: Süsser... Du wirst niemals in den Bereich der 3 Promille kommen... :D ...und das ist auch gut so! :yes: ;) :P ;) :love3: Casey

  • Proband Na, das ist doch mal ein interessanter Ansatz für eine Grundsatzdiskussion :D Nur mal so am Rande ... gleiches "Recht" bedeutet nicht gleiches "Urteil" ... schlimm, wenn dem so wäre!

  • Peter: Wow ! Das ist krass. Sehr beeindruckend - Deine Auflistung von Kosten, Anträgen, Wartezeiten, Besserungsnachweisen. Hab' das noch nie so massiv gehört und wäre auch im Leben nicht auf die Idee gekommen, wie das abläuft. Na dann Danke für Deine Offenheit !

  • Dieses Thema enthält 9 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!