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kopfhörer!!

  • traumtaenzer
  • 15. November 2011 um 18:18
  • traumtaenzer
    Gast
    • 15. November 2011 um 18:18
    • #1

    da ich beruflich mit nem sprinter unterwegs bin,heute bald ne kleine(ca 16!) radfahrerin umgemangelt hätte, sie hatte ohrstöpsel in beiden ohren..hab angehalten,sie zur rede gestellt,wieso sie überhaupt nicht auf den normalen vekehr achtet,da sagt sie zu mir:als autofahrer haben sie eh schuld,wenn sie mich umfahren!!!! :evil: weiß jemand,wie die rechtslage ist???

  • DerKlausi
    Gast
    • 15. November 2011 um 18:32
    • #2

    Radfahrer und Fußgänger, sowie Kleinkinder haben pauschal recht. :-O

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. November 2011 um 18:38
    • #3

    Das war ja wohl ein Satz mit X: War nix;-) Auch für Radfahrer gelten die Regeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat. Die Schuldfrage wird dadurch geklärt, wer diese Regeln mißachtet hat. Aber das ist typisch für Radfahrer, egal welchen Alters. Auf einem reinen Fußweg Rad fahren ist in Ordnung, auch wenn sie mir dabei ins Kreuz fahren, wie heute beinahe mehrmals passiert. Aber park mal mit deinem Auto 5 cm auf dem Radweg, dann ist das Geschrei groß

  • beiker
    Gast
    • 15. November 2011 um 18:42
    • #4

    http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Betriebsgefahr.html ;)

  • ducthomas
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    8
    • 15. November 2011 um 19:06
    • #5

    Plattfahren und fertig !! Gibt sowieso zu viele von den Blagen, und für unsere Rente arbeiten wolle die auch nicht !! :motz: Gruß Thomas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. November 2011 um 19:20
    • #6

    Im Rahmen der Gefährdungshaftung biste immer erst mal dran, oder anders ausgedrückt: § 7 StVG: Die Haftung des Fahrzeughalters Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen. Im nächsten Schritt wird dann geschaut, ob höhere Gewalt oder Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Inwieweit ein Mitverschuden anerkannt wird, hängt sehr vom jeweiligen Richter ab. Grundsätzlich musst Du immer davon ausgehen, dass Fußgänger und Radfahrer als schwächste Verkehrsteilnehmer angesehen werden und besonderen Schutz genießen. Ihr Fehlverhalten wird also nie so hoch angerechnet wie dein eigenes. Ich frag mich gerade, warum ich diesen besonderen Schutz auf dem Motorrad nicht auch genieße...

  • ducthomas
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    • 15. November 2011 um 19:34
    • #7
    Zitat

    warum ich diesen besonderen Schutz auf dem Motorrad nicht auch genieße...

    Da sprichst Du was an, was in den letzten Tagen durch die Presse ging: Bundesverkehrsminister Ramsauer will, wie gehört, die Zahl der Verkehrstoten senken. Dabei gehe es, man höre und staune, um den besonderen Schutz von Fußgängern, Radfahrern und MOTORRADFAHRERN ! Man hat uns offensichtlich als Wahlvolk zur Kenntnis genommen 8-) Im o.g. "Ernstfall" müßte vom Anwalt auf das m.E. erhebliche Mitverschulden der Radfahrerin, die -wenn sie durch die Ohrhörer keine Außengeräusche hört- ja nicht nur sich, sondern auch andere gefährdet, hingewiesen werden. Gruß Thomas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. November 2011 um 19:52
    • #8

    Thomas, schützen will uns der Ramsauer mit mehr Laserkontrollen, mehr Geschwindkeitsbeschränkungen und zwar genau da wo es Spaß macht, und die normalen Kontrollen sollen verschärft gegen Moppedfahrer durchgeführt werden. Hab dazu einen Bericht im Radio gehört.. Also mir wäre es lieber gewesen er hätte uns einfach vergessen. Tanti saluti pommes

  • ducthomas
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    • 15. November 2011 um 19:55
    • #9
    Zitat

    Also mir wäre es lieber gewesen er hätte uns einfach vergessen.

    Wird er schon.... Nach der nächsten Wahl ! Gruß Thomas

  • WhiteLady
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    681
    • 15. November 2011 um 20:06
    • #10

    Als Verkehrsteilnehmer hat man gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Es sei denn, es sind Einsatzkräfte mit Sonderrechten. Wer laut Musik hört oder Kopfhörer benutzt, überhört Warnsignale und herannahende Gefahren. Zu laut ist es wenn man das Martinshorn von einem Einsatzwagen nicht hört . Auf schwächeren Verkehrsteilnehmer sollte man besonders achten. So lernt man es in jeder Fahrschule . Ich kenne keinen Bußgeldkatalog der das Hören von lauter Musik untersagt. Wenn's so wäre, dann würde jedem 2. Jugendlichen die zu laute Musik und die dicke Bassbox im Auto verboten. Bzw. es würden Knöllchen und Punkte verteilt . Was dem Einen zu laut, ist dem Anderen noch lange nicht laut genug. Dem Mädel zu beweisen sie hätte Dich nicht gehört , das dürfte schon nach ihrer Aussage,*als Autofahrer haben Sie eh schuld,wenn sie mich umfahren!* unmöglich sein :lol: Hast nochmal Glück gehabt:-)

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