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Ende der Rückdatierung

  • Gelöschter Benutzer
  • 11. November 2011 um 09:15
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 09:15
    • #1

    Die bisherige Rückdatierungspraxis bei überzogener Hauptuntersuchung wird zum Ende des Jahres abgeschafft. Zur Begründung heisst es: Wenn ein Fahrzeug bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung verkehrssicher sei, spielt es keine Rolle, wie lange die vorangegangene HU zurückliege. Nach dieser logischen Agumentation hätte der Rückdatierungs-Modus eigendlich gar nicht eingeführt werden dürfen.................... Hinter vorgehaltener Hand: Auch hier wird jetzt eine europäische Klage durchgeführt. (nach der Gutachten Misere). Der Tüv kam auf der Prüfstand!!! :evil: Gruss Martin

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 09:29
    • #2

    Hast du eine Quellenangabe?

  • Eifelcat
    Reaktionen
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    • 11. November 2011 um 09:35
    • #3

    Das fänd ich ja ganz toll, dann müsste ich nämlich nicht im Dezember mit meiner CBF zum TÜV..........aber was ist mit dem Fahren ohne gültige TÜV-Plakette?????? Gruss Renate

    Mit dem, was ich nicht weiß,

    könnten ganze Schulklassen sitzenbleiben. :)

  • stjopa
    Gast
    • 11. November 2011 um 09:40
    • #4

    Eifelcat Das ist das gleiche Vergehen, wie das Nicht-Fahren ohne gültige TÜV-Plakette. :lol: Ein angemeldetes Fahrzeug muss eine gültige Plakette haben, egal, ob man damit fährt, es irgendwo geparkt hat oder sogar in der Garage oder im Keller weggeschlossen hat! Nur die Chance, erwischt zu werden, dürfte halt größer sein, wenn man damit rumfährt.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 09:41
    • #5

    hier mal ne Quellenangabe Grüße aus dem hohen Norden

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 09:48
    • #6

    Mehr zu dem Thema gibts hier --> Klick Solange das FZ sich auf meinem Privatgrund befindet dürfte eine Überprüfung schlecht möglich sein. Selbst wenn ich das FZ nach mehreren Jahren mit abgelaufenen TÜV hervorhole und auf einem Anhänger transportiere ist die abgelaufene HU kein Problem. Ich kann ja auch FZ ohne Zulassung auf meinem Privatgrund abstellen und z.B. für Rennveranstaltungen auf einem Anhänger transportieren.

  • Eifelcat
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    • 11. November 2011 um 10:10
    • #7

    Zitat aus der Quellenangabe von frosch'n: "Erste Änderungen ab April 2012 Schon ab April erhalten laut TÜV Süd Autobesitzer mehr Informationen zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Gibt es etwa Probleme an der Beleuchtung, führt der Prüfbericht den entsprechenden Scheinwerfer und die Art des Mangels auf. Ebenfalls ab April wird die Rückdatierung der HU-Plakette bundesweit aufgehoben. Dann beginnt die 24-Monatsfrist bis zur neuen Prüfung erst mit der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung. Bislang startet sie in der Regel bereits mit dem ursprünglich angesetzten Termin. Wer also sein Auto zu spät beim TÜV vorführte, bekam die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. So sollte verhindert werden, dass Fahrer mit der Bummelei Zeit schinden können. Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg. ... TÜV, Dekra und Co.: Der Prüfer fährt künftig Probe - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/auto/ratgeber/…aid_680487.html /auto/ratgeber/tuev-dekra-und-co-der-pruefer-faehrt-kuenftig-probe_aid_680487.html

    Mit dem, was ich nicht weiß,

    könnten ganze Schulklassen sitzenbleiben. :)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 11:01
    • #8

    Das Bußgeld kann aber höchstens von der Polizei gefordert werden! Der Tüv hat NUR zu Prüfen! Der ADAC ist da mit seinem Statement ein wenig Voreilig!! Gruss Martin

  • stjopa
    Gast
    • 11. November 2011 um 12:24
    • #9

    thom Solange das FZ sich auf meinem Privatgrund befindet dürfte eine Überprüfung schlecht möglich sein. [/quote] Das stimmt natürlich. Wobei es schon Fälle gegeben haben soll, dass ein vorbeilaufender Polizist ein Fahrzeug (ungeschickt!) im Garten stehen sah und einen Strafzettel ausstellte. thom Ohne Zulassung darfst Du es, mit Zulassung aber ohne TüV darfst Du es nicht! Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es TÜV haben! Den Strafzettel gibt es nicht für das Fahren mit einem Fahrzeug ohne TÜV, sondern dafür, ein angemeldetes Fahrzeug nicht rechtzeitig zum TÜV gebracht zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das Fahrzeug auch tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, auf einem Hänger spazieren fährt oder auf seinem Privatgrund abstellt! Die einzige Alternative zum TÜV-Machen ist nicht, das Fahrzeug zu verstecken, sondern es abzumelden. (Und selbst dabei gab es vom Straßenverkehrsamt schon Strafen, wohingegen der TÜV KEINE Strazettel vergibt und auch gar nicht kann/darf.)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 11. November 2011 um 18:14
    • #10

    Thom@ Kraftfahrzeugprüfstelle GTÜ Dipl. Ing. Edward Kohl Castroper Str. 17 44628 Herne Telefon: (02323) 95 13 01 Ich informiere mich "Vor Ort". 8-) Gruß Martin

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