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Beiträge von quan

  • Temu-, Aliexpress- u. Etsy Gutscheine nervt

    • quan
    • 10. Dezember 2025 um 20:24

    Da sitzen keine Leute dahinter,das sind nur Bots

    ..

  • Temu-, Aliexpress- u. Etsy Gutscheine nervt

    • quan
    • 10. Dezember 2025 um 19:25

    Haben die Accounts eben gelöscht... Danke fürs melden

  • Im Herbst vielleicht mal wieder Marokko?

    • quan
    • 28. November 2025 um 19:31

    Ich kann leider aus beruflichen Gründen nicht so gut planen aktuell, aber vielleicht lässt sich ja auch was ohne ein halbes Jahr Vorlauf auf die Beine stellen .... Denke im Februar rum lässt es sich einschätzen

  • Im Herbst vielleicht mal wieder Marokko?

    • quan
    • 27. November 2025 um 06:40
    Zitat von sualkbn

    Auch wenn es medizinisch vielleicht nicht nötig ist, werde ich deshalb 2026 erst einmal keine größeren Touren mit Gepäck einplanen. Wenn es dann trotzdem klappt, umso schöner.

    Oh je, eben erst gelesen... dass du die Tour nicht hast fertig fahren können tut mir leid für dich! Aber gut, dass OP und zurückführen von Moped und deine Rückreise gut geklappt haben!

    Vielleicht klappt kommendes Jahr ja mal wieder eine kleinere Tour gemeinsam.. 😉

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • quan
    • 14. November 2025 um 21:42
    Zitat von Kaulebeen

    Seit diesem Jahr müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge eine Geschwindigkeitserkennung an Bord haben. Erst mal eine gar nicht so üble Sache, schließlich laufe ich damit nicht mehr Gefahr, unabsichtlich zu schnell zu fahren. Mein Auto kann das auch schon, bimmelt aber nicht aufgeregt, wenn ich mal 5 km/h drüber bin und merkt sich, welche Einstellung ich bevorzuge. Ab diesem Jahr ist die Erkennung zwangsweise bei jedem Motorneustart aktiv, bimmelt ab dem ersten km/h drüber und lässt sich nicht mehr dauerhaft deaktivieren.
    Und jetzt verbinden wir beide Systeme und schreiben per Gesetz vor, dass die nicht mehr deaktivierbar sein dürfen. Das Auto erkennt eine Geschwindigkeitsbeschränkung und bremst automatisch runter, zu schnell fahren unmöglich. Fahrzeuge, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, kosten bei der Versicherung wegen des größeren Risikos das dreifache ;)

    So einfach wird's nicht gehen. Dass zwangsweise runter gebremst wird zieht alleine schon ganz zu andere Anforderungen an die Software mit sich, das wird so nicht kommen...

    Und wenn's wirklich mal autonomes fahren gibt, ich fand's Klasse. Zurücklehnen, was lesen oder ein Nickerchen. Wäre mir lieber als selbst fahren zu müssen.

    Aber Recht habt ihr, Back to topic ;)

    Die App mit dem Fahrzeugschein habe ich mir nicht installiert. Bekäme den Schein auch nicht drauf weil bei meinem Ausweis die nPA Funktion kaputt ist (zumindest beim Auslesen mit Handy, bei der Stadt geht es leider, deswegen bekomme ich den aktuell nicht ersetzt bzw müsste den neuen Zahlen).

    Was mich stört ist, dass das eine extra App sein muss. Sie handies haben Wallet-Funktionen, da sind z.b. schon diverse Kreditkarten drin usw. Lieber hätte ich da auch den Perso und den Führerschein und auch den Fahrzeugschein drin.. und eu-weit sollte das ganze auch gültig sein...

  • Digitaler Führerschein & Fahrzeugschein & digitale Parkraumkontrolle

    • quan
    • 14. November 2025 um 20:13
    Zitat von Kaulebeen

    Betrachte doch einfach mal, was uns so in den letzten Jahren an elektronischen Helferlein aufdiktiert wurde, alles mit dem Ziel, den Individualverkehr zu unterbinden.

    Warum denn das narrativ, dass geforderte elektronische Systeme Individualverkehr unterbinden sollen? Bring doch Mal ein Beispiel dafür...

  • So werden wir abgezogen! Motorräder werden immer teurer!

    • quan
    • 2. Oktober 2025 um 18:31
    Zitat von quan

    Also, dann mal moderierend ein "Back to topic"....

    scheint nicht klar genug gewesen zu sein.. gehtsnoch  Roadrunner72  Joybar tobt euch gern im Stammtischgelaber aus aber lasst es hier bitte nun beim Thema.

  • So werden wir abgezogen! Motorräder werden immer teurer!

    • quan
    • 2. Oktober 2025 um 10:43

    RoZi danke für die Erwähnung, dass ich vom Thema auch etwas mitbekomme. Aber ich glaube hinzufügen brauche ich deiner Bewertung nichts, das zeigen ja schon die Reaktionen auf deinen Beitrag. Von daher (und auch weil ich deinem Text auch inhaltlich zustimme) kann ich mich dem nur anschließen.

    Zur Frage an den Admin, wieso etwas eingeblendet wird, auch wenn man andere ignoriert, kann und will ich nicht näher eingehen. Das, was die Software hergibt, können wir alle in dem Umfang nutzen, das Thema blockieren ist tatsächlich auch technisch gar nicht so trivial, von daher würde auch ein tiefergehendes Suchen, woran das vielleicht liegt, zu keinem Ergebnis führen, denn ich könnte es auch nicht beeinflussen. Die Zeiten, in denen ich auch selbst groß programmiert habe,sind vorbei...

    Man kann diese Funktion gern nutzen, wenn doch was durchrutscht, dann ist es meiner Ansicht nach nicht zu viel von jedem von uns verlangt, dass man sich dann einfach zurück hält. Dazu braucht man keine Software, dann kann man auch einfach durch Nichtbeteiligung an der Diskussion das auch selbst regeln. Sehr es als kleines Resilienz-Training.

    Und wer in dem Thema den richtigen Zeitpunkt dafür verpasst hat, der darf gern jetzt starten ;)

    Also, dann mal moderierend ein "Back to topic"....

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 27. September 2025 um 14:44

    Ich mach mal moderierend zu - ich glaub das Thema ist abgehandelt, so wie mancher nun abdriftet ;)

  • Streckensperrungen in Tirol

    • quan
    • 24. September 2025 um 19:35
    Zitat von hanstracer

    quan versteh ich jetzt nicht ganz, warum du ein Thema, dass auch andere Biker vor der österreichischen Geldfalle warnen sollte hier her verschoben hast

    Das gewählte Forum bezieht sich auf Hilfe bezüglich der Plattform netbiker. Also gegenseitige Hilfe bei der Bedienung von der Plattform... Das hat nicht ganz gepasst. Da habe ich es in ein passenderes verschoben

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 24. September 2025 um 12:54
    Zitat von nockeskarre

    Blaulicht und Martinshorn: Straße frei für Einsatzfahrzeuge


    Video ansehen.

    Video angesehen. Im Video geht es um die Frage "muss ich die Straße freimachen" und nicht darum, ob das Einsatzfahrzeug / Rettungsfahrzeug auch ohne Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte hat. Das nämlich war die Aussage, der Du widersprochen hast. Das Video beantwortet damit die Frage nicht. (Er spricht ja auch von Wegerecht und nicht Sonderrechte).

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 24. September 2025 um 10:19
    Zitat von DvdW

    Soweit ich informiert bin haben die Einsatzkräfte laut StVO Sonderrechte nur mit Blaulicht UND Martinshorn.

    Da scheinst Du falsch informiert sein, siehe RE: Wie blöd kann man nur sein.

    Außer, ich lese die StVO falsch ;) Dann lasse ich mich natürlich korrigieren...

    Zitat von Roadrunner72

    administrator Habt ihr da eine Möglichkeit was zu justieren?

    Nein - das Feature können wir alle auch nur soweit nutzen, wie die Implementierung geht. Aber würde man da mehr entwickeln wollen ist die Frage, wo hört man auf? Wie weit geht man? Hört sich erst mal praktisch an, auch Zitate / Erwähnungen rauszunehmen, was aber macht man, wenn z.B. mehrere Zitate erfolgen oder blockierte und nicht blockierte Leute in einem Beitrag genannt werden?

    Dann wirds schnell knifflig und so was zu entwickeln ist am Ende sehr teuer. Daher freuen wir uns über die Tiefe, in der das implementiert ist und trainieren unsere Resilienz, wenn doch mal was durchrutscht ;)

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 22. September 2025 um 17:08
    Zitat von nockeskarre

    In Berlin gibt es Wachen mit über 200 Alarmierungen in 24 Stunden. Wenn Du da nebenan oder gegenüber wohnst, freust Du Dich, wenn der Fahrzeugführer die Tröte aus lässt. Insbesondere nachts.

    Bei uns ist eine Station eines Rettungsdienstes in der Nähe und unsere Straße ist für die Fahrer die Zufahrt zum Stadtzentrum sowie zur Autobahn. Ich bin heilfroh, dass die Fahrer i.d.R. nur mit Blaulicht durch unsere 30-er Zone fahren, und die Tröte auslassen. Sonst hätte ich ständig in Martinshorn vorm Haus...

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 22. September 2025 um 17:05

    Dein "nein" bezog sich darauf, ob die Einsatzfahrzeuge "Sonderrechte" hätten. So wie ich das lese haben sie diese Rechte, deswegen habe ich dein "nein" hinterfragt.

    Zumal gefühlt der Mythos "Wenn das Fahrzeug kein Blaulicht anschaltet, darf es nicht über die rote Ampel fahren" glaube ich recht verbreitet ist. Ich war auch überrascht.

    Das was Du beschreibst ist ja der Unterschied zwischen "Sonderrechte" und "Wegerechte" (§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht), was über "Sonderrechte" ja nochmal deutlich hinaus geht. Und die Konsequenzen und etwas komplizierteren Situationen, die sich aus "Sonderrechten" oder dem "Wegerecht" ergeben können.

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 22. September 2025 um 14:20
    Zitat von nockeskarre

    Nein

    Sind wir jetzt bei Meinungen oder bei Fakten? ;)

    § 35 StVO 2013 - Einzelnorm

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind (...) die Bundespolizei, die Feuerwehr (...), die Polizei (...) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    (...)
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
    (...)

    Wie kommst Du denn da zu einem "nein"?

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 22. September 2025 um 11:12
    Zitat von nockeskarre

    Die Polizei schaltet ihre Tröte häufig nicht an, um ihr Kommen zu verheimlichen. Trotzdem hätten sie gerne alle Sonderrechte.

    Warum "hätten"? So wie ich das lese haben sie das ja auch wirklich.

  • Wie blöd kann man nur sein.

    • quan
    • 22. September 2025 um 08:54
    Zitat von nockeskarre

    Tja, und wenn jetzt nur Blaulicht an war und kein Tatü, dann gab es keine Sonderrechte.

    dachte ich auch erst, scheint aber nicht ganz zu stimmen. Hab mal die KI befragt, welche rechte wann gelten und wie das mit überholen eingeschätzt wird - hab das Ergebnis aber nicht nachgeprüft ;)

    Fazit für mich aber - Aktiv selbst Platz machen muss man nur, wenn Martinshorn auch an ist. Und überholen bei Blaulicht und Martinshorn wird da zumindest als nicht nicht zulässig bewertet. Urteile dazu konnte mir die KI aber nicht nennen... Vermutlich machen das einfach zu wenige ;)

    -----------------------------

    1. Sonderrechte (§ 35 StVO)

    • § 35 Abs. 1 StVO: „Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit […] die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, die Polizei sowie der Katastrophenschutz, die sonstigen Einheiten und Einrichtungen des Zivilschutzes […] soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
    • Das gilt unabhängig von Blaulicht oder Horn.
    • ABER: Diese Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden (also kein Freibrief für jede Verkehrsregelverletzung).

    👉 Ein Einsatzwagen hat Sonderrechte, wenn er im Einsatz ist, auch wenn er nicht zwingend Blaulicht oder Horn eingeschaltet hat. Die Nutzung von Blaulicht ist also nicht die Voraussetzung für das Entstehen der Sonderrechte.


    2. Wegerecht (§ 38 StVO)

    • § 38 Abs. 1 StVO: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“
    • Nur Blaulicht + Martinshorn zusammen verpflichten alle anderen Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen (= Wegerecht).
    • Blaulicht alleine: darf zusätzlich eingeschaltet werden zur Warnung, z. B. bei Einsatzfahrten, Unfallabsicherung oder Begleitung von Kolonnen. Es verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer nicht zwingend zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn.

    👉 Mit nur Blaulicht hat das Fahrzeug Sonderrechte nach § 35 StVO, aber kein Wegerecht nach § 38 StVO.


    3. Überholen von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht/Horn

    • Kein ausdrückliches Überholverbot in der StVO, aber:
      • § 1 StVO (Grundregeln) verpflichtet zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht.
      • § 5 Abs. 4 StVO: Überholen ist verboten, wenn es die Sicherheit des Verkehrs gefährdet.
      • Wer ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und/oder Horn überholt, riskiert, dessen Einsatz zu behindern → das wäre eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 StVO i.V.m. § 38 StVO).
    • Fazit:
      • Mit Blaulicht + Horn: Überholen ist praktisch ausgeschlossen, weil freie Bahn geschaffen werden muss.
      • Mit nur Blaulicht: Überholen ist nicht generell verboten, aber nur erlaubt, wenn der Einsatzwagen dadurch nicht behindert wird. In der Praxis meist nicht sinnvoll oder riskant → deshalb eher unterlassen.

    ✅ Rechtliche Quellen:

    • § 35 StVO – Sonderrechte
    • § 38 StVO – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 1 StVO – Grundregeln
    • § 5 StVO – Überholen
  • Elektro - Motorrad !!!

    • quan
    • 29. August 2025 um 09:27

    Verge TS Pro hat was. Aber der Preis ist schon derbe... Eben einen Testbericht gelesen, klingt echt gut.

    Rekuperiert wie beim e-auto. Wie gut funktioniert das? Die im Posting hier genannten Mopeds - rekuperieren die auch?
    Gerade wenn man ja beim Mopedfahren Spaß haben will und ich an kurvie Alpenpässe z.B. denke, wo man gern mal rausbeschleunigt aber vor der Kurve auch stärken runterbremst, dann sind manche Bremseingriffe ja etwas beherzter. Beim e-Auto ist es so, dass bei starken Bremsungen dann nicht mehr nur rekuperiert wird sondern zusätzlich (oder nur?) mechanisch gebremst wird.

  • Handytarife mit flexiblem Datenvolumen, z.B. für Navi's und Smartphone-Navigation

    • quan
    • 28. Juni 2025 um 20:28
    Zitat von ehrendieter

    Ich nehme Fraenk und warum ?
    Norwegen und Schweiz auch mit drin.
    Monatlich kündbar.
    D1 Netz.
    War tatsächlich überraschend einfach zu bestellen, SIM Karte kam sehr schnell.

    Kann ich bestätigen! Habe das auch für meine Kinder nun umgestellt, weil so einfach außerhalb der EU und auch nicht in Schweiznähe oder in der Schweiz kosten anfallen können. Absolut zu empfehlen für recht wenig geld.

    Wer bestellt gern über nachfolgenden Link, dann gibts für den Besteller mehr Datenvolumen und für mich selbst auch ;)

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  • Tagestour, 20-6-2025, PLZ 76227

    • quan
    • 21. Juni 2025 um 10:16

    Leben und leben lassen....

    Da wird vermutlich jeder die Grenze woanders ziehen. Darf die StVO überhaupt überschritten werden? Sind 20 drüber OK? Das wird jeder anders definieren. Deswegen ist eine Diskussion darüber ziemlich sinnlos. Ich glaube die wenigsten halten sich immer und überall an die StVO.

    Mir ist z.B. jemand, der auf der Landstraße von mir aus an der geeigneten Stelle mal auf so eine Geschwindigkeit kommt lieber als einer, der mit 20 drüber innerorts durch enge Straßen ballert.

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