Zitat von Truden-TreiberIrgendwie habt Ihr da beide recht
Du aber nicht
Leider purzeln wieder alle möglichen Begriffe durcheinander und jeder wird allenfalls halb richtig verwandt. Für die genannten Bauteile gibt es eine Matrix, in der der "Normalfall" jeweils aufgeführt ist (keine Teilegenehmigung notwendig/Teilegenehmigung notwendig ohne Anbauabnahme/Teilegenehmigung notwendig mit Anbauabnahme/unzulässig)
Zitat von Truden-TreiberNatürlich braucht man für diese Teile eine Abnahme durch den TÜV. Für Teile mit Allgemeiner Betriebs-Erlaubnis bzw. E-Nummer hat der Hersteller diese Abnahme exemplarisch beim TÜV machen lassen um dann eben eine E-Nummer bzw. ABE vergeben zu dürfen.
VORSICHT! Der undedarfte Leser könnte daraus schließen, daß bei vorliegen einer ABE eine Änderungsabnahme nie erforderlich sei. Dem ist NICHT so. Nur EG-Typgenehmigte Teile benötigen keine Änderungsabnahme.
Zitat von Truden-TreiberDass man eine "Anbaukontrolle" bräuchte, wäre mir aber auch neu. Dafür steht sicher in der Bastelanleitung bzw. der ABE, dass die Sicherheits-relevanten Teile nur von "Fachpersonal" angebaut werden dürfen...
Ausnahme sind vermutlich Änderungen, die in der Zulassungs-Bescheinigung eingetragen werden müssen, weil sich die Angaben dadurch ändern. Also z.B. Leistungs-Veränderung, Mono-Posto-Umbau etc.
Quasi alle Änderungsabnahmen sind in die Fz-Papiere zu übernehmen. Die meisten erst bei nächster Befassung mit den Fz-Papieren, manche (i. d. R. Änderungen die Auswirkung auf Leistung/Steuer/Fahrerlaubnis haben) sind sofort zu übernehmen. Gruß, Markus