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TÜV und Saisonkennzeichen

  • Gelöschter Benutzer
  • 27. Februar 2007 um 12:06
  • mmueller
    Beiträge
    5
    • 1. März 2007 um 22:38
    • #21

    Hallo! Warum muß ich beim Lesen dieses Threads immer wieder an Dieter Nuhr denken....?

    Zitat von Tapsbär

    Folgendes habe ich im Netz gefunden: "In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ....

    Die Qualität dieser Aussage lässt sich daran erkennen, daß dieser Paragraph zum Zeitpunkt des Zitats noch genau 11 Stunden und 40 Minuten Gültigkeit hatte. Der Hinweis war also recht wertlos.... Das Ganze findet sich jetzt fast (!) identisch in §10(4) FZV. Aber nur fast. Fahr irgendwann im ersten Monat der angegebenen Saison zur HU. Du wirst Du (so die HU außerhalb des Zulassungszeitraums fällig gewesen wäre) eine neue Frist beginnend mit dem Monat der Durchführung der HU bekommen (siehe 2.6 Anl. VIII StVZO). Gruß, Vetter Markus

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. März 2007 um 20:07
    • #22

    Hallo liebe Nettis, herzlichen Dank für Eure Antworten. Also ich werde das jetzt folgendermaßen angehen: Werde mir eine Prüfstelle in meiner Nähe ausgucken mit geeigneter Öffnungszeit, einen Termin vereinbaren und am 1. April erstmal gemütlich cruisen :lol: Bis dahin hole ich mir morgen in Dortmund erstmal Geschmack! :P und ärgere mich, daß ich so blöd war und das Saisonkennzeichen ab 04 habe! :-x :-x :-x Gruß Günter



    editiert von: Kawaguenni, 02.03.2007, 20:07 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. März 2007 um 18:09
    • #23

    Moin, moin Günter, Habe heute zu deiner Frage einen Artikel in der 2Räder gelesen! Und da Steht: Für Motorräder mit Saisonkennzeichen gilt jedoch folgende Regelung: Falls, so der TÜV Nord. der HU- Termin außerhalb der Zulassungszeitraums liegt, muss die Untersuchung im ersten Monat nach Wiederinkrafttreten der Zulassung durchgeführt werden! Kannst du auch nochmal in der Aktuellen 2Räder 02/2007 auf Seite 48-49 nachlesen. Viel Spaß beim Verein der Spielverderber Gruß Torsten

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. April 2007 um 14:18
    • #24

    Hallo liebe Nettis, ich hätte da gern mal ein Problem :-? : Ich habe ein Saisonkennzeichen 04-10. :-x Mein TÜV endet im März 2007. :-x Der 1.April, also der Tag, an dem bei schönem Wetter der "Asphalt brennen soll" ist ein Sonntag! :schildbacktotopic: Kann ich in der Woche vor dem 1.April mit festem Termin zum TÜV fahren und zurück, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren und ohne mich strafbar zu machen? Kann ich am Sonntag den 1.April Möppi fahren ohne einen Strafzettel zu bekommen, und wenn nein, wie hoch ist er? :rtfm: Ich weiß Fragen über Fragen....... Euer Kawaguenni



    editiert von: Kawaguenni, 27.02.2007, 12:07 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. April 2007 um 14:18
    • #25

    Hallo liebe Nettis, war eben beim TÜV, da die Fälligkeit der HU und ASU im Zeitraum liegt, in dem ich nicht fahren kann, hat er die nächste Untersuchung einmalig vordatiert auf April! HU ist ab jetzt also immer im Aptril fällig! Gruß Günter

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