Eine sehr ähnlichen Fall hatte ich vor vielen Jahren mit dem PKW. Ich bekam als Auffahrender ein Teilschuld, obwohl der vor mir fahrende in einer Einbahnstraße von ganz rechts direkt nach links abbiegen wollte und ich ihm beim Überholen in die Seite gebrettert bin. Damals erfolgte die Einigung zwischen beiden Versicherungen, mein Anwalt hat mir damals geraten, der Einigung zuzustimmen.
Mein Rechtsempfinden war dagegen, die Vernunft hat aber angenommen.