Beiträge von Mikael

    Im Rahmen des diskutierten Unfalls drängt sich ein potentielles Bußgeld und ein eventuelles Vorgehen gegen dieses nicht wirklich auf.


    Vielleicht denkt der eine oder andere nun über eine Verkehrsrechtschutzversicherung nach. Kostet etwa den Gegenwert von einer oder maximal zweier Tankfüllungen.


    (Nein, ich bin kein Versicherungsvertreter)

    Toll. Und wenn das Teil auf der Seitenständerseite liegt? Werfe ich es erst um auf die andere Seite? 🤷🏽

    Zudem die HD dank Sturzbügel mit einer Schräglage "geparkt" ist, in der manche/r noch durch Kurven eilt ;).


    Ich hab einen Klettriegel am Motorrad, um die VR-Bremse fixieren zu können, falls man nicht an Seitenständer und Ganghebel kommt. Ansonsten hilft nur, nach dem Aufrichten einmal ums Motorrad laufen, falls es auf der falschen Seite lag. Oder, wie Du vorschlägst, nochmal auf die andere Seite werfen.

    Es muss nicht zwingend ein Gerichtsverfahren geben. Es gibt Bußgeldbescheide durch die zuständige Verkehrsbehörde. Das kann die Polizei sein, ist aber je nach Bundesland unterschiedlich.

    Erst wenn ein Beteiligter gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt ...

    Der Hinweis auf ein Gerichtsverfahren galt nicht dem strafrechtlichen Aspekt sondern dem zivilrechtlichen: für den Fall, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlen will. In vielen Fällen reicht schon die Androhung einer Klage, um ein besseres Angebot zu erhalten.

    Beim Hundsbachtal bin ich mir nicht sicher ob das noch zu ist, da wurde auf längerer Strecke zur B500 hoch neu asphaltiert (war auch bitter nötig).

    Die Strecke nach Hundsbach ist seit einigen Wochen wieder offen, der Belag ist über weite Strecken einfach nur genial.


    Bin gestern über das Enztal nach Hause gefahren: tatsächlich ist die Strecke zum Kaltenbronn (iirc) gesperrt. Aber Hajo hat das vermutlich alles abgecheckt.

    Manche hier behaupten, die Ermittlungen der Polizei seien den Versicherungen, Anwälten oder Richtern egal.

    Hallo Justin,


    Du wirfst hier manches bunt durcheinander.


    Die Aufnahme des Unfallgeschehens der Polizei ist wichtig und fixiert die Unfallsituation (Ort, Zeit, Identität der Beteiligten, Fahrerlaubnis, technischer Zustand der Fahrzeuge, fotografische Aufnahme der Schäden, (Brems)Spuren, lokale Vermessung etc.). Aber die Polizei ist in unübersichtlichen Fällen wie hier nicht die entscheidende Instanz, um die Schuldfrage zu klären. Das passiert entweder vor Gericht (das u.U. noch einen Gutachter zum Unfallgeschehen einbinden kann) oder die Versicherungen einigen sich aufgrund polizeilicher Ermittlungen untereinander über die Kostenaufteilung. Da Du offenbar keinen Anwalt einbinden wirst, bist Du ab jetzt nur noch passiver Beobachter in diesem Spiel.


    Ich bin sicher, alle hier hoffen, dass Du gut aus der Sache rauskommst. Aber Du drehst alles nur ins Positive (siehe auch Deine Schadensaufstellung) und rechnest offenbar weder mit dem Schlimmsten noch mit einem realistischen Ausgang. Das kann nur zu einer Enttäuschung führen, vor der man Dich bewahren will.


    Ja, Du bist Geschädigter, aber die Fahrerin des Autos ist das auch, denn Du hast ihr Fahrzeug zerbeult. Ohne Rechtsmittel musst Du abwarten, was Dir die gegenerische Versicherung anbietet. Wer mit Versicherungen Erfahrung hat, weiß, dass die kein Geld verschenken wollen.

    Meine Daumen Runter Reaktionen sollen einfach ein Nein auf deine Frage sein, weil ich nicht für alles eine Antwort schreiben möchte. Nicht falsch verstehen.

    Vielleicht gönnst Du Dir mal einen Perspektivwechsel: Du gibst einen guten Rat und erhältst ein Downvote. Natürlich hättest Du gleich gedacht, dass der andere lediglich schreibfaul ist, Dir aber innerlich zunickt, stimmt's?


    Zur Schuldfrage. Rote oder gelbe Blinker hin oder her: Du bist aufgefahren und hast meiner Ansicht nach ziemlich schlechte Karten.

    Sodele, jetzt zu Michael, der Tipp mit dem Scherenhof ist klasse, der liegt schön versteckt im Wald.

    Bin heute morgen mal hin gefahren echt toll, weist du ob man unten parken kann ober ist es besser oben zu parken und das kleine Stück zu laufen???

    Ja, man kann unten parken (mache ich immer so). Wer ein bisschen Muffe vor Splitt hat, sollte aber besser oben parken.


    War heute mit Scoutfan im SW unterwegs; wir haben sowohl Schloss Eberstein auf ein Getränk besucht wie auch den Scherrhof fürs Mittagessen.

    Machte mir dabei den Eindruck, als stehe es schon fest, dass ich keine Teilschuld am Unfall habe und jetzt nur noch entschieden werden muss, wieviel Geld ich von der Versicherung bekomme :/ .

    Gehe davon besser nicht völlig aus. Die gegnerische Versicherung wird nicht alles zahlen wollen (Geschäftsmodell) und auf dieser Ebene (eigene Versicherung und beauftragter Gutachter) werden keine Entscheidungen gefällt.


    Die Kosten eines RA in so einem Verfahren haben mich überrascht, denn ich hatte sie weit höher eingeschätzt. Denk mal über eine anwaltliche Vertretung nach (eventuell noch Schmerzensgeld, beschädigte Kleidung, Nutzungsausfall, Auslagen etc.).

    Sollte er den Schaden auch als Totalschaden beziffern, und mir die gegnerische Versicherung den kompletten Anschaffungswert erstatten, werde ich mich wohl nach etwas Neuem umschauen ;(

    Vermutlich nur eine ungenaue Formulierung: rechne besser nur mit dem Wiederbeschaffungswert.


    Als Motorradfahrer bin ich tief von der Sinnhaftigkeit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung überzeugt. Man ist damit in einer deutlich stärkeren Position gegenüber der gegenerischen Versicherung.


    In einem Fall versuchte sie mir eine Teilschuld zuzuschustern und verweigerte die volle Zahlung. Der Anwalt blieb stur und steuerte auf ein Gerichtsverfahren hin. Nach 18 Monaten (!) knickte die Versicherung ein und beglich den Schaden voll. In einem anderen Fall forderte der Anwalt Nutzungsausfall und bekam ihn auch, obwohl im Netz Urteile zu finden sind, dass Motorradfahrer keinen Anspruch darauf haben, wenn sie noch einen PKW besitzen.

    Rick: danke, diesen Teil kannte ich nicht - eventuell neuer?


    Wie dem auch sei: der Abstecher zur Roten Lache (und runter nach Forbach) ist ein Highlight, das ich nicht auslassen würde. Falls es euch nicht in die Planung passt, baue ich es gerne in eine kommende Tour ein.

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