Nachdem wir denn DD erfolgreich von der Vendetta abgelenkt haben ![]()
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, vielleicht nochmal zum Thema:
Im Bekanntenkreis ist jemand der Anhänger (100er Zulassung) bei 130 auf der AB in F umgekippt und hat etwas Flurschaden an der AB Infrastruktur hinterlassen.
Seine Versicherung hat den Schaden reguliert, dann aber den Standpunkt vertreten, dass deutsche Anhänger für 80km/h bzw. in seinem Fall ausnahmsweise für 100km/h zugelassen seien. Damit 30km/h über zulässiger Geschwindigkeit zu fahren sei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haben dann 10% des Schadens (runde 5k EUR) von ihm zurückverlangt. Ungeschickterweise hatte er das Tempo gegenüber der Gendarmerie zugegeben (gab einheimische Zeugen) und die hatten das ordentlich notiert.
Also im Zweifel nicht nur auf die Blitzer gucken bei der Geschwindigkeitswahl! ![]()