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Gericht bestätigt temporäre Einbahnregelung am Sudelfeld
Die zeitweise Sperrung der Sudelfeldstrecke für Motorräder in einer Fahrtrichtung bleibt rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht München sieht den Verkehrsversuch als zulässig, der BVDM hält die Maßnahme weiterhin für unverhältnismäßig.
BVDM will schriftliche Urteilsbegründung abwarten
Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM), der den Kläger unterstützt hatte, kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Ob weitere rechtliche Schritte folgen, hänge davon ab, ob die Behörden die bislang befristete Maßnahme 2027 dauerhaft einführen. Der Verband kritisiert, der Verkehrsversuch sei nicht ergebnisoffen gewesen und treffe auch regelkonform fahrende Motorradfahrer. Statt Streckensperrungen fordert er gezielte Maßnahmen gegen Raser sowie bauliche Verbesserungen an Gefahrenstellen.
Entscheidung über dauerhafte Regelung nach Auswertung des Verkehrsversuchs
Die zunächst bis Ende Oktober geplante Erprobungsphase endet nach einem gerichtlichen Hinweis bereits Ende September. Über eine mögliche dauerhafte Regelung wollen die Behörden nach Auswertung des Verkehrsversuchs entscheiden.
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