Sorry aber das sind alles Milchmädchenrechnungen und das interessiert vor Gericht niemanden.
Geht es vor Gericht dann wird ein Sachverständiger bestellt und der erstellt ein Gutachen und ermittelt die Geschwindigkeit anhand der von der Polizei beim Unfall aufgezeichneten Daten.
Meine Ex-Frau hatte jemanden beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Der Fall ging vor Gericht und der Sachverständige hatte anhand der Bremsspuren und Schäden ermittelt, dass die vorfahrtsberechtigte Fahrerin innerorts mit 96 km/h unterwegs war.
Der Richter im ersten Prozess bot an die Schäden 70/30 zu teilen, zu unseren Gunsten. Die gegnerische Versicherung hat den Vorschlag nicht angenommen.
Im zweiten Prozess korrigierte der Sachverständige aufgrund von neuen Aussagen seine Berechnung nochmals auf 105 bis 110 km/h, wohlgemerkt innerorts.
Die Richterin war angetan, wie liebevoll sich die Fahrerin im Gerichtssaal um ihr Baby gekümmert hat, welches sie zuvor einem Auffahrunfall mit über 100 km/h ausgesetzt hatte und entschied auf 50/50.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h innerorts war für die Fahrerin aber ohne weitere Konsequenzen da die Polizei sie am Unfallort bereits mit ungefähr 20 Euro verwarnt hatte und das damit erledigt war.
Also langer Rede kurzer Sinn, ohne Sachverständigen kannst Du gar nichts machen deshalb setzen die Gericjhte die auch ein und Versicherungen streiten erbittert und da geht es wahrscheinlich weniger um die Gerichtskosten als darum keinen Präzedenzfall zu schaffen.