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Wildschaden Erstattung der Selbstbeteiligung durch ADAC

  • Gelöschter Benutzer
  • 30. März 2009 um 20:01
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 20:01
    • #1

    moin :) ein vielleicht ganz interessanter tipp für die adac-miglieder, die wie ich einen teilkaskoschaden durch wild haben: der adac erstattet den selbsbeteiligungsanteil der teilkasko bis zu 300¤. nachzulesen beim adac selbst 8-) ich wusste es nicht..ist aber gut zu wissen 8-) grüsse von lutz

  • tignanelo
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    7
    • 30. März 2009 um 20:07
    • #2

    Jepp, so ist das, hatte ich vor ein paar Jahren auch schon. Christoph 8-)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 20:50
    • #3

    Um die Wildschaden-Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muß man aber schon länger Mitglied sein..... Yoschie :winke:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 20:59
    • #4

    ok..auch das wusste ich nicht..und es steht da auch nirgends(oder hab ich's einfach nur überlesen?). allerdings muss ich mir da nach 30 jahren mitgliedschaft wohl keine gedanken machen 8-)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 21:09
    • #5

    Dann wirst Du sie in voller Höhe erhalten. :) Ansonsten steigt sie mit den Jahren der Mitgliedschaft.... yoschie :winke:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 21:18
    • #6

    prima yoschie! und danke für den hinweis! :) grüsse von lutz

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 21:35
    • #7

    super Hinweis danke. @yoschie - wie lange muß man Mitglied sein? Oder ich muß meine Studienkollegin fragen die beim ADAC im Versicherungsbereich Personenversicherung tätig ist

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 23:59
    • #8

    moin :) ein vielleicht ganz interessanter tipp für die adac-miglieder, die wie ich einen teilkaskoschaden durch wild haben: der adac erstattet den selbsbeteiligungsanteil der teilkasko bis zu 300¤. nachzulesen beim adac selbst 8-) ich wusste es nicht..ist aber gut zu wissen 8-) grüsse von lutz

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 30. März 2009 um 23:59
    • #9

    Wie lange man Mitglied sein muß, um die volle Wildschadenbeihilfe in Anspruch nehmen zu können, weiß ich leider auch nicht. Das können Dir die Mitarbeiter beantworten. Je länger Du Mitglied bist, desto höher fällt sie aus.(so wurde es mir gesagt. Bei meinem Wildunfall bekam ich damals eine Beihilfe von 100 DM. Zu der Zeit war bereits ich 5 Jahre Mitglied. yoschie :winke:



    editiert von: Yoschie, 31.03.2009, 00:09 Uhr

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