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Rote Ampel

  • Gelöschter Benutzer
  • 27. Mai 2008 um 09:28
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 09:28
    • #1

    Ein Freund von mir meit bei einer roten Ampel zweimal geblitzt worden zu sein. Da er mit dem Moped fuhr sagt er kann man Ihn nicht erkennen. Wie ist das? :-? Ich denke das es zwei Bilder gibt, allso auch mit Nummerschild. Er sagt Auch dann wird er sagen nicht der Fahrer gewessen zu sein :-O Was wird passieren? :-? :-? Er möchte weiter keine Angaben bei dem Trachtenverein geben. :lol:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 09:35
    • #2

    Hallo, das es 2x blitzt ist normal. Da ich "beruflich" schon oft über die rote Ampel mußte kann ich das bestätigen. Allerdings habe ich bis jetzt von mir mir immer nur Poartraitaufnahmen zu Gesicht bekommen. Ein Foto von dem hinteren Kennzeichen ist mir noch nicht untergekommen. Arne

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 09:47
    • #3

    hallo arne, bist du bei der feuerwehr oder arzt oder einen freifahrtsschein :D

  • stjopa
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 10:23
    • #4

    fentaro Eben. Das dürfte aber auch die einzige Hoffnung sein. Denn was das Nicht-erkennen-Können angeht: Ich hab schon Bilder von Überwachungskameras bei heruntergeklapptem, verspiegelten(!) Visier gesehen. Das Visier war wie weggebeamt und der zu sehende Gesichtsausschnitt hatte Passbildqualität.

  • Joybar
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    • 27. Mai 2008 um 10:58
    • #5

    Einmal blitzt es wenn du einfährst und das zweitemal damit man auch sieht ob du noch gebremst hast oder komplett durch bist also nix mit Bild von hinten, daher ist es für Biker eher von geringerer Bedeutung, solange man nicht vom Motorrad geholt wurde. Gruss Martin

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 11:05
    • #6

    Erster Blitz: Überfahren der Haltelinie. Zweiter Blitz: Einfahren in den Kreuzungsbereich trotz Rotlicht. Hat mit der Schwere des Verstoßes bzw. der Ahndung zu tun. Kennzeichen von Motorrädern werden dabei normalerweise nicht erfasst, aber es gibt da noch die Möglichkeit, dass ein Zeuge dein Kennzeichen notiert hat. Dann könnte es schwierig werden. Da hilft dann nur eisernes Schweigen gegenüber den ermittelnden Behörden. Bedeutet aber nicht das Ignorieren von Anhörungsbögen, sondern das man zur Person des Fahrers keine Angaben machen kann. Oft erfolgt dann die Auflage für dieses Fahrzeug mit dem Halter ein Fahrtenbuch zu führen. Hilft dann nur noch auf die Freundin das Bike anzumelden. Sollte man aber nur machen wenn es sich um viele Punkte oder ein gerade ungünstiges Fahrverbot geht. Es kann nämlich auch sein, dass die Behörden Fachpersonal einsetzen , die anhand des Fotos mit Helm und der Statur des Fahrers einen Vergleich mit dem Halter anstellen. Und dann kann es schon mal sehr eng werden für den Rotlichtsünder. Und teuer!! Besser wäre es das eigene Fahrverhalten zu überdenken, vielleicht mal etwas langsamer an eine Ampel heranfahren. Rotlicht kommt nur für Tagträumer überraschend! Oder Rasern. Und Gelb heißt übrigens auch nicht Vollgas, sondern vor dem gelben Lichtzeichen auf das nächste Lichtzeichen warten! Und wenn ich mit meinem Motorrad eine Kreuzung / Ampel bei Grün passiere, finde ich es auch nicht witzig wenn der Freund von Pirat 1965 zum Entern meiner Breitseite ansetzt. Gruß Markus

  • McFly
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 12:52
    • #7

    in 99% der rotlichtüberwachung steht die kamera gegenüber der kreuzung..sie machen frontfotos.. wie gesagt...99% :D andere haben eine referenzkamera die auch von hinten schießt... man will ja den führer des fahrzeuges identifizieren...also der tatsächlich für dien rotlicht verstoß verantwortlichen ermitteln.. ansonsten ,wenn dieser nicht zu erkennen ist,ist der fahrzeughalter verpflichtet diesen zu nenen.. (ausnahmen...zeugnisverweigerungsrecht gegenüber nahen verwannten,etc.) tut er dies nicht und der eigentliche füher des fahrzeuges ist nicht identifizierbar (vorsicht...es gibt mittlerweile viele technische mittel...) kann der fahrzeughalter mit dem führen eines fahrtenbuches belegt werden... auf diesem sind die nutzer des fahrzeuges mit datum,uhrzeit,gefahrene kilometer fahrzielen etc......einzutragen.. die einhaltung der "verordneten" fahrtenbücher wird neuerdings auch gezielt geprüft. bei verstößen oder unregelmäßgkeiten hagelt es ordnungsgelder... wahreitsgemäße angaben zu deiner person mußt du immer machen...dazu bist du verpflichtet...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 12:57
    • #8

    Gerade Motorradfahrer ziehen wenn's grün wird gerne etwas zügiger los. Mir wäre es also auch recht, wenn dann keiner mehr bei rot durchhuschen wollte :-x Kam es im Zuge des Verstoßen auch zu einer Gefährdung, bzw. einer Schädigung Anderer, kann die Polizei u.U. schon eine Menge ermitteln. Beim einfachen Verstoß wird aber eher nix passieren.

  • McFly
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 13:06
    • #9

    was auch wenige wissen... es gibt zur zeit 2 systeme mit zulassungen in deutschland.. (etwas jetzt vom thema weg...) ist die ampel schon auf rot ist die kamera und die messschleifen aktiv... das eine system schaltet ca.zwei sekunden bevor die ampel auf rot/gelb springt schon die messchleifen ab. das andere system erst beim aufleuchten des gelben lichtes zum roten... also vorsicht beim frühstart wenn ihr auf der "pole" steht :)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 14:28
    • #10

    Hallo, einem Freund von mir ist letzten Sommer das Gleiche passiert, er hat keine Post bekommen und auch sonst nichts von dem Vorfall gehört. Ansonsten stimme ich *McFly* und *Mahaho* zu.. Gruß Annette :winke:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 14:47
    • #11
    Zitat von mahaho

    Erster Blitz: Überfahren der Haltelinie. Und Gelb heißt übrigens auch nicht Vollgas, sondern vor dem gelben Lichtzeichen auf das nächste Lichtzeichen warten!

    Hat er doch... hat ja auf rot gewartet 8-) Micha

  • Guzzi-Chris
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    • 27. Mai 2008 um 17:14
    • #12

    Falls das Kennzeichen ermittelt wurde, nützt das Schweigen wenig. Ist der Fahrer nicht greifbar, kann der Halter herangezogen werden. Er ist verantwortlich, den Fahrer zu kennen und zu nennen. Früher wurde das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt. Ich glaube, dieser Umweg wird heute nicht mehr gegangen. Aber man kann auch Glück haben 8-) und es kommt nix.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Mai 2008 um 20:05
    • #13

    sollten die sgn. Fachkräfte doch anfangen, den Halter mit dem Photo in Einklang bringen zu wollen, können die alte Kombi und der alte Helm noch mal richtig gut zur Geltung kommen....(hab ich schon mal so gemacht und es klappte auch) :D Es soll ja auch Kumpel geben, die in etwa die gleiche Größe haben..... 8-)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Mai 2008 um 09:14
    • #14

    danke für eure tips :D

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Mai 2008 um 13:43
    • #15

    Ein Freund von mir meit bei einer roten Ampel zweimal geblitzt worden zu sein. Da er mit dem Moped fuhr sagt er kann man Ihn nicht erkennen. Wie ist das? :-? Ich denke das es zwei Bilder gibt, allso auch mit Nummerschild. Er sagt Auch dann wird er sagen nicht der Fahrer gewessen zu sein :-O Was wird passieren? :-? :-? Er möchte weiter keine Angaben bei dem Trachtenverein geben. :lol:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Mai 2008 um 13:43
    • #16
    Zitat von Guzzi-Chris

    Falls das Kennzeichen ermittelt wurde, nützt das Schweigen wenig. Ist der Fahrer nicht greifbar, kann der Halter herangezogen werden. Er ist verantwortlich, den Fahrer zu kennen und zu nennen. Früher wurde das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt. Ich glaube, dieser Umweg wird heute nicht mehr gegangen. Aber man kann auch Glück haben 8-) und es kommt nix.

    Sorry, aber ich denke Du irrst Dich. Halterhaftung gibt es in Österreich, hier -D- kann prinzipiell nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Ist auch logisch, da ich ja im Falle einer Ermittlung sagen kann, dass ich den Fahrer zwar kenne, aber nicht benenne, da es sich um einen engen Verwandten handelt. Dies würde sogar bei einem Parkverstoß gelten, nur wurden heir die Verfahrensgebühren, die der Halter tragen muß, derart erhöht, dass das keiner mehr macht, weil es sich nicht rentiert. Fahrtenbuch kann immer noch auferlegt werden. Aber diese Auflage gilt nur für das betroffene Fahrzeug und auch nur so lange, bis es stillgelegt wird (und wenn auch nur für 5 Minuten). Ansonsten sollte man trotzdem nicht unterschätzen, was die Polizei, wenn's richtig ernst wird, alles ermitteln kann.

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