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Rechtsbewußtsein

  • Gelöschter Benutzer
  • 6. März 2008 um 12:02
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. März 2008 um 12:02
    • #1

    Ende Februar vor einem Jahr wollte ich meine Tochter von Kitzingen aus in Herrmannsburg (bei Celle) besuchen. 10grad und dauerregen hielten mich nicht davon ab, den 500er Beverly zu nehmen. Nach einem Tankstop in Celle bog ich mit ca 50km/h auf der Hauptstraße um eine leichte Rechtskurve. ca 10 Meter vor mir zog plötzlich eine junge Opelfahrerin aus einer Parkbucht und wollte auf der Straße wenden, die auch noch eine durchgezogene Linie trug. Trotz einer Vollbremsung krachte ich ihr in die Fahrertüre, wobei meine Vordergabel und der Rahmen so stark verbogen wurden, daß mein Fahrzeug fahruntüchtig wurde. Die gerufene Polizei urteilte in der schuldfrage eindeutig zu meinen gunsten, worauf sich die opelfahrerin vom Acker machte. cih wartete ca 45 min auf den Abschlepper, und fahr letztendlich mit einem leihwagen nach hause. Die gegnerische Versicherung regulierte innerhalb von 3 wochen, totalschaden des rollers, leihwagen und schmerzensgeld. die von mir gestellte anzeige wegen grob fahrlässiger körperverletzung wurde von der staatsanwaltschaft celle eingestellt. im januar 2008 bekomme ich nur ein schreiben von meiner versicherung, in dem die Unfallgegnerin von meiner Versicherung 4000¤ für die beschädigte Fahrertür fordert mit der anwaltlichen begründung, sie hätte sich unter ständiger beobachtung des fließenden verkehrs langsam aus der parklücke getastet, und ich wäre ihr(wohlgemerkt auf der vorfahrtsstraße) trotzdem in die fahrertüre gefahren. meine versicherung hat mir erstmal meinen schadensfreiheitsrabatt gestrichen und zusätzliche 110¤ von meinem konto abgebucht. ich frag mich ja schon länger, was da teilweise für leute auf unseren straßen unterwegs sind, aber bei ihr fiel mir nun wirklich nichts mehr ein. Anstatt froh zu sein, daß ich nicht schneller unterwegs war und mir das genick gebrochen habe, versucht sie mir (fast ein jahr später) auch noch die schuld anzudichten. und hat wohl wirklich nichts dazugelernt.

  • eda2111
    Gast
    • 6. März 2008 um 12:28
    • #2

    Saluti ;) Klingt ja im höchsten Maße ärgerlich, was du da schreibst. Und wenn's tatsächlich von deiner 'Unfallgegnerin' ausgeht, würd mir an deiner Stelle auch der heisse Dampf aus den Ohren pfeiffen :-x Check mal, ob die Aktivität tatsächlich von ihr ausgeht (ich hoffe du hast Kontaktdaten...)? Hab auch schon erlebt, dass Versicherungen selbst bei 'vermeintlich' eindeutiger Schuldfrage einen unglaublichen Aktionismus OHNE Wissen des Unfallgegners entwickeln... :-x Jedenfalls good Luck, Andi

  • sunrise
    Beiträge
    272
    Bilder
    2
    • 6. März 2008 um 13:43
    • #3

    Ich hatte im letzten ein Jahr ähnliches Erlebnis. Eine Linksabbiegerin kreuzte meine vorfahrtberechtigte Spur innerorts. Ich krachte ihr mit ca. 50 Km/h in die Tür. Motorrad Totalschaden, Schulter gebrochen, die junge Fahrzeugführerin das heulende Elend am Unfallort. 2 Tage nach dem Unfall lag schon die Anfrage meiner Versicherung zu diesem Unfall vor, weil die Dame bereits ihr Auto hat begutachten lassen und das Gutachten meiner Versicherung zur Erstattung übergeben hat. Genützt hat es ihr nix, man selber wundert sich aber 8-) . Gruß Manfred

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. März 2008 um 16:28
    • #4

    moin.hatte ich auch,obwohl die schuldfrage noch nicht geklärt war,wurde ich hochgestuft+der mehrpreis abgebucht,lt.versicherung vorschrift von unserem scheißstaat!!!!nun hat die versicherung keine abbuchungerlaubnis mehr..darüber hinaus hat meine versicherung,ohne mein abnicken oder ein urteil einfach den schaden beglichen,der sachbearbeiter war der meinung,die rechtslage wäre so.....unglaublich!!!!

  • stjopa
    Gast
    • 6. März 2008 um 16:58
    • #5

    Sieh das mal aus der Sicht des Geschädigten: Der ist froh, wenn die Versicherung möglichst schnell bezahlt und will nicht auch noch auf das OK des Unfallverursachers warten, der nicht hochgestuft werden möchte und sich mit seiner eigenen Versicherung streitet, ob er Schuld hatte.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. März 2008 um 17:04
    • #6

    ...tz,tz,tz...so `ne blöde Schlampe :motz: Hättest dir echt dat Genick brechen können...die ist ja voll ÄTZEND :-x Gruss, Kojak

  • Klaus-Peter
    Beiträge
    56
    Bilder
    5
    • 6. März 2008 um 22:19
    • #7

    Viele Anwälte wollen (müssen) Geld verdienen und geben sich für den größten Schwachsinn her - hauptsache ein paar Kröten kommen rein, um die Kanzelei und die Tippse zahlen zu können. Sowas erlebe ich leider häufiger > da kann man nur mit dem Kopf schütteln und dier Ruhe bewaren :-? > auch wenn es schwer fällt :evil: Gruß Klaus-Peter 8-)

  • stjopa
    Gast
    • 6. März 2008 um 22:29
    • #8

    Naja, was erwartest Du von Leuten, deren Beruf es ist, für andere Leute Lügen zu erfinden?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. März 2008 um 22:31
    • #9

    @ Winfried, :) Es gibt unter den Versicherungen(VR) so etwas, wie einen "Schadensausgleichsverbund" (allerdings sind nicht alle da drin) Soll vor zu großen Belastungen einzelner VR schützen und ist eher für Groß-Schäden gedacht gewesen. Seit Jahren schon ist hier allerdings die Praxis zu sehen, dass die VR sich über diesen Topf an den VN "bedienen". So werden dann gleich beide Vertäge (mit SFR-Hochstufungen) belastet, was ja wiederrum beide VR begrüßen. :D Leider bin ich kein RA und somit kann ich die genaue Rechtslage auch nicht angeben. Habe hier aber was in der Ri. gefunden... Zitat: Passivlegitimation Die Passivlegitimation ist das Gegenstück zur Aktivlegitimation (Klagebefugnis). Sie bezeichnet in einem Zivilprozess den oder die richtigen Beklagten. Neben Fahrer und Halter (soweit diesen eine Halterhaftung trifft) kann im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung - und nur da - auch die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuges direkt mitverklagt werden (in der Praxis wichtigster Beklagter). Alle Beklagten haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner, wobei die Haftpflichtversicherung dem Fahrer und dem Halter gegenüber verpflichtet ist, sie von den im Prozess festgestellten Schadensersatzforderungen freizustellen. Quellehttp://212.114.150.52/haftung/unfallabwicklung_abc.php?abc_nr=97&bst_nr=34 Ich muss mich da noch weiter einlesen....im www gibt es kaum Material, das wollen die VR ja auch gar nicht publik machen. :DWas ich bei dieser Gelegenheit mal jedem hier raten möchte: NIE am Unfallort eine Schuld zugeben, oder sagar schriftlich eingestehen!!! Im Extremfall kann das den V-Schutz kosten, da ihr als Versicherungsnehmer (VN) dazu gar nicht berechtigt seid!!!! Im Umkehrschluss dürft ihr eurer VR auch nicht vorschreiben, ob und wie diese zu regulieren hat. :evil: Den Rest dan am Telefon.........

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 7. März 2008 um 08:33
    • #10

    erstmal danke für eure antworten. ich denke, die rechtslage ist eindeutig, das sagt übrigens auch meine versicherung, sie wartet zur entgültigen entscheidung jedoch bereits seit 4 wochen auf den polizeibericht aus celle. und da der unfall von der polizei aufgnommen wurde, mach ich mir eigentlich auch keine sorgen. wollt eigentlich nur über den geisteszustand vieler dosenfahrer ablästern, die uns absichtlich oder fahrlässig übersehen und dann noch den meinung sind. die zweiradfahrer hätte besser aufpassen sollen.

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