1. Startseite
  2. Blog
    1. Alle Artikel / alle Blogs
    2. Netbiker-News
    3. User-Blog: Tourenberichte und Reisetipps
    4. User-Blog: Netbiker-Touren und Netbiker-Events
    5. User-Blog: Anleitung fürs Artikel schreiben
  3. Forum
    1. Alle Diskussionsforen
    2. nur interne Support-Foren
    3. nur allgemeine Foren / Hauptforen
    4. nur regionale Foren
    5. nur Gruppen / Stammtische
    6. Wissenswertes zu Gruppen / Stammtischen
    7. Unerledigte Themen
    8. Moderatorencharta
  4. Mitglieder
    1. Mitgliederkarte
    2. Letzte Aktivitäten
  5. Galerie
    1. Alle Alben
  6. Kalender
    1. Allgemeine Informationen
    2. Alle Termine
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Blog-Artikel
  • Galerie
  • Termine
  • Erweiterte Suche
  1. Netbiker.de - die online biker community!
  2. Forum
  3. Hauptforen Netbiker
  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Frage an Versicherungsexperten

  • Chili
  • 14. Februar 2008 um 23:11
  • Chili
    Reaktionen
    8
    Beiträge
    90
    Bilder
    14
    • 14. Februar 2008 um 23:11
    • #1

    ich habe wieder eine Frage bezüglich der Versicherungsklamotte an die Experten hier bei den Nettis wenn ich von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen ummelde und gleichzeitig den Versicherer wechseln will, welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? 4 Wochen zum Monatsende oder geht das nahtlos ohne Kündigungsfrist? schon mal vielen Dank für eure Antworten LG Rita

  • beiker
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 23:18
    • #2

    Hallo Chili, die Versicherungen haben früher immer zum Ende des Jahres verstärkt Werbung gemacht. Wahrscheinlich kannst Du nur zum Jahresende oder bei Fahrzeugwechsel (auch Halterwechsel) die Versicherung kündigen. Gruss Berthold

  • suziF
    Beiträge
    78
    Bilder
    64
    • 14. Februar 2008 um 23:26
    • #3

    wenn du die Versicherung unbedingt schnell loswerden willst:1. Kfz abmelden -> Ende der Versicherungspflicht ab sofort... 2. Wieder mit Ganzjahreszulassung bei der "neuen" Versicherung versichern Ansonsten klappt es wohl nur zur Hauptfälligkeit deines Vertrages. Grüsse VolkER

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 00:14
    • #4

    Hallo Chili, die Antwort vom Beiker ist die Richtige! Gruß Giovanni(Versicherungsmakler)

  • susi
    Reaktionen
    752
    Beiträge
    5.578
    Blog-Artikel
    1
    Bilder
    2
    • 15. Februar 2008 um 08:12
    • #5

    Üblicherweise kann man eine KFZ-Versicherung bis zum 30.11. eines Jahres mit Wirkung zum 1.1. kündigen. Im Schadensfall (der, wie ich vermute, allerdings wohl nicht vorliegt) besteht von beiden Seiten ein sog. "außerordentliches Kündigungsrecht". Weiter kannst du das Moped tatsächlich einfach abmelden, somit ist der Versicherungsschutz unterbrochen. Meldest du das Moped nun wieder neu an, kannst du eine andere Versicherung wählen, die muss allerdings die bei der Vorversicherung bestehenden Prozente "holen". In der Regel ist das kein Problem, du legst der neuen Versicherung einfach deine alte Versicherungspolice mit den aktuellen Daten vor. Viele Grüße Susi

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Reifi
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 08:33
    • #6

    Also mit dem abmelden und dann mit einer Versicherungsbestätigung von einem anderen Versicherer anmelden dürfte nicht klappen, weil der alte VU erfahren wird (Datenaustausch mit den Zulassungsbehörden über den GDV), das kein Fahrzeugwechsel (so kann man ja normal die Versicherung wechseln) sondern nur ein Ab- und dann eine Anmeldung vorgenommen wurde und dann wird Dein alter VU ältere Rechte geltend machen. Gruß Reifi



    editiert von: Reifi, 15.02.2008, 08:33 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 09:43
    • #7
    Zitat von Reifi

    sondern nur ein Ab- und dann eine Anmeldung vorgenommen wurde und dann wird Dein alter VU ältere Rechte geltend machen.

    ja, das stimmt....so wird das wohl nix werden :( ......es werden IMMER die Angaben des potentiellen VN(=Versicherungsnehmer=Kunde) mit den echten Daten des Vor-VR(Vorversicherer) Und da geschehen dann auch die merkwürdigsten Sachen...so werden SFR, als schadenfreie Jahre nur z.T. (mal mit, mal ohne recht) weitergegeben, oder aus den 50% beim alten VR werden nun 55% beim neuen VR...alles legal..keine Bange, derenTarife sehen eben nur anders aus!!! :evil:

    Zitat von zett750

    Üblicherweise kann man eine KFZ-Versicherung bis zum 30.11. eines Jahres mit Wirkung zum 1.1. kündigen. Im Schadensfall (der, wie ich vermute, allerdings wohl nicht vorliegt) besteht von beiden Seiten ein sog. "außerordentliches Kündigungsrecht".

    alles korrekt....... :D @Rita..... :) und dann könntest du noch kündigen, wenn sich dein Beitrag erhöht hat...ebenfalls unter "außergewöhnlicher Kündigung" (im Kleingedruckten auf der RS deiner Police, oder deren anliegenden Seiten) nachzulesen :D Es gäbe da noch eine kleine Fieserei :evil: , wenn es denn unbedingt jetzt ein Wechsel sein muss....... :oops: Zu meiner Sicherheit: Der folgende Text ist rein fiktiv und nicht, ich betone nicht, zur Nachahmung empfohlen...!!! Mopped abmelden....von einem Bekannten etc wieder anmelden lassen. Es wäre nicht so ratsam, das unter dem gleichen Familiennamen zu versuchen.....da die VR ja quasi mit der Nase drauf gestoßen werden und diesen Weg gar nicht mögen :D .....Es könnte sonst zu einem Eintrag in eine der Malus-Dateien kommen...das wäre echt sch.....e!!!! Und dann natürlich alles wieder rückgängig, nur jetzt bei dem anderen VR. Wer rechnen kann, merkt schnell, dass sich so etwas nur bei größeren Summen, resp. höheren SF-Klassen lohnt. :oops: Also Rita, wirst du wohl noch etwas warten müssen, :( es sei denn dein 2007er Schaden ist noch nicht abgerechnet, denn die Frist der Kündigung für dich, beginnt erst mit Schließung der Schadenakte bei dem VR(was dieser dir auch mitteilen muss, aber keine Bange, da gibt es fast nie Ärger) Nähre Info lieber nur via PM......

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 09:47
    • #8

    zett750 ...Hi Susi, .........und damit ist der Vertrag dann in der sgn. Ruheversicherung gelandet, wird ohne Intervention des VN jedoch nicht automatisch abgerechnet. Warum auch, denn der TK-Versicherungsschutz läuft ja weiter....das wissen die meisten nur nicht... :evil:

  • sesth
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 15:53
    • #9

    Hallo Rita, ich denke, die Versicherungen sind grundsätzlich in der Vertragsgestaltung frei, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (Verbraucherschutz) und der Konkurrenzsituation ähneln sich die Bedingungen aber, so dass wahrscheinlich die meisten Aussagen in den vorherigen Beiträgen zutreffen. Letztlich kommt es aber auf Deinen Versicherungsvertrag und die allgemeinen Vertragsbedingungen Deiner Versicherung an. Deshalb schaust Du am besten ins "kleingedruckte" bei Deinem Vertrag, dann kannst Du bzgl. der Kündigungsmöglichkeiten sicher gehen. Eine Kündigungsfrist von höchstens 1 Monat vor Vertragsende fordert m.W. der Gesetzgeber - eine Versicherung darf aber (einseitig) auch kürzere Fristen einräumen. Das das aber kaum ein Unternehmen freiwillig macht, ist bei unbefristeten Verträgen der 30.11. der letzte Kündigungstermin (Versicherung verlängert sich automatisch jedes Jahr). Du willst aber vermutlich aus einem laufenden Vertrag aussteigen, deshalb musst Du eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Das geht üblicherweise nur im Schadensfall (ggf. werden geleistete Beiträge aber nicht zurückgezahlt), nach einer Beitragserhöhung (bei gleichen Versicherungsleistungen, Frist 1 Monat) oder Wegfall des Wagnisses (Fahrzeugverkauf). Meine Empfehlung: Rede doch mal mit Deinem Versicherungsmakler - wenn Du wechseln willst, weil Du ein wesentlich günstigeres Angebot von der Konkurrenz hast, konfrontiere Ihn damit und mache deutlich, dass Du spätestens nach Vertragsablauf wechseln wirst. Normalerweise zeigen die sich dann verhandlungsbereit und kommen Dir mit den Beiträgen entgegen.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 15. Februar 2008 um 20:18
    • #10

    Hallo zusammen, kann auch ebenfalls die Aussagen meiner Vorredner bestätigen. Der An- und Abmelde "Trick" funktionert nicht mehr. Also am Besten einfach bei der bestehenden Versicherung auf ganzes Jahr umstellen, oder am Ende des Jahres den Versicherer wechseln und dann auf ganzes Jahr umstellen. Geht beides je nachdem was dir lieber ist. Gruß

  • Dieses Thema enthält 2 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Linktipp

Tipp: Kostenfreie QR-Code-Generierung inklusive Verwendung eigener Logos auf qrcode.wuxbux.com!

  1. Support / Hilfe
  2. Hausordnung
  3. Unterstütze Netbiker!
  4. Werbung
  5. Datenschutzerklärung
  6. Impressum
x
Community-Software: WoltLab Suite™